Nach der Abschiebung in Brigachtal äußert sich nun das Regierungspräsidium Karlsruhe zu den Hintergründen.
Die plötzliche Abschiebung einer fünfköpfigen Familie aus Georgien in der Nacht vom Dienstag aus Mittwoch hat in Brigachtal hohe Wellen der Entrüstung geschlagen.
Mitten in der Nacht stand die Polizei vor der Tür – die Familie hatte gerade mal eine Stunde Zeit, um ihre persönlichen Sachen zu packen. Die 17-jährige Tochter befand sich in der Ausbildung zur Zahnarzthelferin bei einem örtlichen Zahnarzt. Der 19-jährige Sohn leidet an einer unheilbaren Krankheit, ist auf einen Rollstuhl angewiesen und muss regelmäßig zur Spezialbehandlung nach Tübingen. Seinen elektrischen Rollstuhl durfte die Familie nicht mitnehmen.
Auf Anfrage unserer Redaktion äußert sich nun Irene Feilhauer, Pressesprecherin des Regierungspräsidiums Karlsruhe, zu den Hintergründen der Maßnahme. „Die betreffende Familie aus dem sicheren Herkunftsland Georgien war vollziehbar ausreisepflichtig. Da sie ihrer Verpflichtung zur Ausreise nicht nachkam, waren aufenthaltsbeendende Maßnahmen einzuleiten“, teilt sie mit.
Zur Ausbildungssituation der Tochter heißt es: „Eine Ausbildungsduldung bei der Tochter bestand nicht. Diese wurde zwar beantragt, konnte jedoch nicht erteilt werden, da die Betreffende keinen gültigen Reisepass vorgelegt hatte und bereits aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet waren.“