Die Tochter von Familie P. hat Diabetes – und durfte deshalb nicht an der Ferienbetreuung der Stadt Calw teilnehmen. Die Familie ärgert sich; erklärt, das Kind sei „aussortiert“ worden. Die Verwaltung verteidigt ihr Vorgehen und verweist auf ihre Verantwortung.
Was tun, wenn die Stadt das chronisch kranke Kind in den Ferien nicht betreut? Das beschäftigt eine Familie aus Altburg.
Nachdem sie bei der Verwaltung nichts erreichte, wandte sie sich an unsere Redaktion. Wir haben nachgefragt bei Isabel Götz, Leiterin des Fachbereichs Bildung, Kultur, Tourismus in Calw.
Der Fall
In einer E-Mail schreibt Familie P. (Name zum Schutz des Kindes von der Redaktion verfremdet): „Dieses Jahr stand in den Sommerferien wieder das Projekt ‚Circus Bambi‘ an. Welch eine Freude, dass unsere Tochter das erste Mal dabei sein konnte, in die Ferienbetreuung der Stadt Calw durfte sie nämlich aufgrund ihres Typ-1-Diabetes nicht.“
Dabei, so heißt es weiter, habe das Kind, dank modernster Diabetestechnik, die Krankheit eigenständig im Griff. Sie hinterfragt, warum die Kernzeitbetreuung nach der Schule seitens der Stadt erlaubt sei, die Ferienbetreuung jedoch nicht.
Kernzeit- und Ferienbetreuung
Isabel Götz von der Stadt Calw erklärt dazu zunächst: „Es kann gesundheitliche oder andere Themen geben, bei denen die Kinder während des Schulbetriebs im Rahmen der Kernzeitbetreuung ganz normal betreut werden können, die aber in der Ferienbetreuung mit einem Zeitumfang von sechs Stunden besondere Anforderungen an die Betreuungskräfte stellen. Daher kann es vorkommen, dass ein Kind zwar in der Kernzeitbetreuung betreut werden kann, aber nicht in der Ferienbetreuung. Es kommt immer auf den Einzelfall an, und wir suchen für jedes Kind nach einer Lösung. Dafür bedarf es frühzeitiger und verlässlicher Absprachen mit den Eltern. Genau das haben wir gemacht, als wir es trotz fehlender Integrationskraft für das Kind ermöglichen konnten, dass es die Kernzeitbetreuung besuchen kann.“
In der Kernzeit- und Ferienbetreuung seien laut Götz ausschließlich Betreuungskräfte tätig, keine pädagogischen Fachkräfte. „Daher sind diese Betreuungsformen auch anders zu beurteilen als zum Beispiel Kindertagesstätten oder Schulen. Dort sind pädagogische Fachkräfte beschäftigt, die über weitergehende Kompetenzen verfügen und die deswegen auch Kinder mit besonderen Herausforderungen betreuen können“, erklärt Götz.
Haftungsauschluss reicht nicht
Familie P. jedoch ist sich sicher, dass ihre Tochter keine besondere Betreuung brauche. Man war bereit, wie bei der Kernzeitbetreuung einen Haftungsausschluss der Stadt zu unterschreiben.
„Obwohl es persönliche Gespräche mit der Stadt Calw gab und mehrfache Aufklärungsarbeit durch uns Eltern, in der wir immer und immer wieder beteuerten, dass unsere Tochter allein klarkommt, passte unsere Tochter eben nicht in das System und wurde somit rigoros aussortiert“, so der Vorwurf an die Stadt.
Götz erklärt: „Wir tragen für jedes Kind, das bei uns in der Betreuung ist, die Verantwortung. Diese Verantwortung können wir nicht einfach durch einen Haftungsausschluss abgeben. Unsere Mitarbeiterinnen sind aber keine medizinischen Kräfte“, daher könne man im Ernstfall keine medizinisch-pflegerischen Aufgaben übernehmen.
Möglichkeiten für chronisch kranke Kinder
Jedoch betont sie auch, chronisch kranke Kinder und Kinder mit Beeinträchtigungen seien in den städtischen Einrichtungen herzlich willkommen.
Das Problem sei: „Wenn der Betreuungsbedarf ein bestimmtes Maß überschreitet, erhalten die Kinder eine Integrationshilfe, die vom Landratsamt bezahlt wird.“ Jedoch betreffe das nur die Kitas und den Schulbetrieb. Vom Land würden dagegen keine Integrationskräfte für den Bereich der Schulkindbetreuung finanziert.
„Daher können diese Kinder die Schulkindbetreuung nur besuchen, wenn sie in der vergleichsweisen kurzen Zeit der Kernzeitbetreuung ohne eigene Unterstützungskraft auskommen“, erklärt Götz weiter, „die übrigen Kinder, die betreut und beaufsichtigt werden, dürfen dabei nicht zu kurz kommen oder aufgrund besonderer Umstände eines Kindes zu wenig beaufsichtigt werden.“
Götz rät Eltern, die in einer ähnlichen Lage sind wie Familie P., Alternativen für die Ferien auszuprobieren. Die Stadt Calw biete etwa „zusätzlich über das Stadtjugendreferat im Rahmen des Sommerferienprogramms weitere Ferienprogramme an, wie Circus Bambi oder Mini-Calw, die von möglichst vielen Kinder – auch von Kindern mit Beeinträchtigungen – in Anspruch genommen werden können.“
Der Einzelfall entscheidet
Und da beißt sich die Katze in den Schwanz, findet Familie P. aus Altburg: „Warum hatte ein Circus Bambi keinerlei Probleme und Hemmungen damit, unsere Tochter vier Tage lang zu betreuen?“
Götz erklärt den Unterschied: „Allgemein können wir sagen, dass es immer vom einzelnen Kind und dessen Bedarf abhängt. Es kann vorkommen, dass ein Kind im Circus Bambi betreut werden kann, nicht aber in der Ferienbetreuung, weil im Circus Bambi pädagogische Fachkräfte beschäftigt sind und in der Ferienbetreuung nicht. “
Nicht immer klappt es
In ihrem Fazit zu dem Thema stellt Götz fest, dass Kinder mit Beeinträchtigungen besondere Anforderungen an alle stellen. Die Stadt sei mit den Eltern von Kindern mit Beeinträchtigungen im engen Austausch, um Lösungen zu finden.
„In den allermeisten Fällen“, sagt sie, „klappt das sehr gut. Manchmal lassen sich die Vorstellungen und Wünsche von Eltern und die Möglichkeiten in unseren Betreuungseinrichtungen nicht in Deckung bringen. Das bedauern wir, und es tut uns um jedes Kind leid, dass eine bestimmte Betreuungsform nicht in Anspruch nehmen kann“, so Götz abschließend.
Ein Fallbeispiel
Dass Typ-1-Diabetes keine Krankheit ist, die man auf die leichte Schulter nehmen kann, zeigte der Fall der 13-jährigen Emely, die 2019 bei einer Klassenfahrt nach extremer Überzuckerung an einem Herzinfarkt. Laut der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vernachlässigte das Mädchen auf der Fahrt Blutzuckermessungen und die Insulingabe. Und obwohl sich der gesundheitliche Zustand Emilys rasch verschlechtert habe, hätten die beiden anwesenden Lehrerinnen zu spät reagiert, heißt es im Artikel weiter. Die Lehrkräfte wurden später wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen verurteilt.