Ein Mann zieht ein Pfefferspray aus seiner Jackentasche. Dieses Szenario gab es in Rottenburg. Der Streit unter Nachbarn landete vor dem Amtsgericht Rottenburg. (Symbolbild) Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Ein Nachbarschaftsstreit um einen Parkplatz eskaliert. Am Ende sogar mit Baseballschläger und Pfefferspray. Das Amtsgericht Rottenburg versucht den Tatvorgang zu rekonstruieren. Es trifft dabei allerdings auf einige Komplikationen.

Schleppend startet die Gerichtsverhandlung zu gefährlicher Körperverletzung im Amtsgericht in Rottenburg bereits mit der Fragen des Geburtstags. Der 80-Jährige, der gemeinsam mit seinem Sohn angeklagt wurde, überlegt mehrere Minuten an welchem Tag er denn Geburtstag habe.

 

Nach einiger Zeit ohne genaue Aussage erklärt der Sohn gemeinsam mit dem Verteidiger seines Vaters, dass bei seinem Vater seit zwei Jahren der Verdacht auf Demenz bestehe. Bis vor Kurzem hätte er noch fließend Deutsch gekonnt, doch nun könne er sich nur noch in seiner Muttersprache verständigen. Durch ein Schreiben eines Arztes wird seine vorläufige Verhandlungsunfähigkeit bestätigt.

Verfahren von Sohn und Vater werden getrennt

Nach einer Besprechung zwischen der Richterin und der Staatsanwältin dann der Beschluss: An diesem Tag geht es nur mit der Verhandlung gegen den Sohn weiter. Denn: Es war zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal die Anklageschrift verlesen worden.

Die Anklageschrift lautet wie folgt: Ein Nachbarschaftsstreit in einem Rottenburger Teilort soll am 19. Juli des vergangenen Jahres eskaliert sein. Die beiden Angeklagten sollen hierbei den Nachbarn mit einem Baseballschläger und einem Pfefferspray angegriffen haben. Dieser zog sich mehrere Hämatome im Bauch-, Unterarm- und Oberschenkelbereich zu.

Von Freunden zu Feinden

Wie sich herausstellte, hätten die beiden Positionen der Nachbarlager nicht unterschiedlicher sein können. Beide Seiten beteuerten, dass die Gegenseite angefangen habe, aggressiv zu sein. Und das, obwohl alle Beteiligten bestätigten, dass sie bis zu diesem Tag Freunde gewesen seien. Doch wie konnte es soweit kommen?

Grund sei ein falsch geparktes Auto gewesen, dass zum Nachbarhaus gehört habe, so der Angeklagte. Dieses hätte auf einem Parkplatz ihres Geschäfts gestanden. Das sei zwar schon öfter vorgekommen, aber es hätte zuvor nie zu Problemen geführt. Doch an diesem Tag hätte der Nachbar geschrien und sei beleidigend geworden, so der Sohn.

Sohn habe nur schlichten wollen

„Ich bin meinem Vater zu Hilfe geeilt, um zu schlichten“, beteuert er vor Gericht. In diesem Trubel sei ein Weinglas, das auf der Terrasse stand, zu Bruch gegangen. Dann sei er mit einem Baseballschläger auf die Straße gegangen. Der Nachbar habe eine Gartenharke geholt und sei bedrohlich auf ihn und seinen Vater zugegangen. Mit dem Baseballschläger habe er ihn lediglich weggeschoben. Das Pfefferspray habe sein Vater für Notfälle immer in der Tasche, erzählt der Sohn weiter.

Sehr aufgebracht und laut berichtete der Nachbar eine etwas andere Geschichte. Hierbei erzählte er, dass die beiden Angeklagten das bestimmt geplant hätten und der Sohn alles täte, was der Vater ihm auftrage. Er verstehe gar nicht wieso es zu einer Schlägerei gekommen sei, da es keinen Grund dafür gegeben hätte. Seine Frau habe das Auto sofort umgeparkt. Er wolle keine Entschuldigung oder Strafe, sondern eine Erklärung.

Ehefrauen bestätigen die jeweiligen Versionen

In der Version des Nachbars haben ihn die Angeklagten beleidigt. Dann habe der Sohn ein Glas nach ihm und seiner Frau geworfen. Danach seien die Angeklagten mit einem Pfefferspray und einem Baseballschläger zu ihm in den Hof gekommen. Er habe gedacht, dass sie nur reden wollten. Doch dann habe der Vater ihm Pfefferspray in die Augen gesprüht und der Sohn habe ihn mehrfach mit dem Baseballschläger geschlagen. Nach der Pfefferspray-Attacke habe er nach etwas gegriffen – ob das eine Gartenharke gewesen sei, wisse er nicht.

Die Ehefrauen bestätigten die jeweiligen Versionen. Die Ehefrau des 80-jährigen Angeklagten schilderte ruhig ihre Sichtweise. Die Ehefrau des Nachbarn zeigte sich dagegen sehr ungeduldig. Sie sei krank sei und wolle nach so langem Warten nach Hause. Inmitten der Befragung stand sie einfach auf und meinte, dass sie fertig sei und jetzt gehe. Doch da hatte sie die Rechnung ohne die Richterin gemacht.

Verfahren wird am 20. März fortgesetzt

Zum Schluss schaffte es die Richterin, dass die Ehefrau des Nachbarn ihre Version erzählte – zwar widerwillig, aber sie erzählte. In ihrer Version parkte sie das Auto um. Danach warf der 80-Jährige das Weinglas und ihr Mann hätte bei der Auseinandersetzung in ihrem Hof nichts in der Hand gehabt – weder eine Gartenharke noch etwas anderes.

Am Donnerstag, 20. März, wird das Verfahren im Amtsgericht Rottenburg fortgesetzt. Hier soll ein weiterer Zeuge vernommen werden, der zu dem Zeitpunkt bei den Nachbarn gewesen sein soll. Die Polizistin, die bei dem Einsatz dabei gewesen war, beschrieb den Zeugen als „Familienfreund“ der Nachbarn. Der Nachbar selber beschrieb ihn allerdings als „dumme Person“. Ob er wohl Licht ins Dunkle bringen kann?

Folgetermin

Das Gerichtsverfahren wurde zwischenzeitlich vom Amtsgericht Rottenburg eingestellt. Der Folgetermin am Donnerstag, 20. März, mit einem weiteren Zeugen ist daher ausgefallen und es werden keine weiteren Termine oder Berichte zu diesem Vorfall folgen.