Falsche Notsituationen bei der Polizei zu melden, kann bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bedeuten. Foto: Weißbrod/dpa

Wegen einem angeblich bewaffnetem und gefährlichen Mann in einem Kehler Burgerladen rief ein Unbekannter am Mittwoch mehrere Streifenwagen.

Ein Unbekannter hat am Mittwoch mehrere Streifenbesatzungen des Polizeireviers Kehl und der Bundespolizei in einem Fastfood-Restaurant in der Königsberger Straße in Kehl auf den Plan gerufen. Kurz nach 22 Uhr hat er mehrere Nachrichten per E-Mail an hiesige Polizeidienststellen versandt und vor einem bewaffneten, gefährlichen Mann in dem betroffenen Burger-Laden gewarnt.

 

Vor Ort stellte sich die vermeintliche Notlage als „Swatting“-Fall heraus. Unter dem Begriff versteht man das Absetzen von Notrufen, um Polizeikräfte zu einer unbeteiligten Person oder an einen bestimmten Ort zu lenken. Die vermeintliche Anonymität im Internet schützt jedoch nicht vor Strafverfolgung. Spezialisten der Kriminalpolizei nutzen modernste Methoden, um die Urheber der Anrufe und Nachrichten auch über verschlüsselte Wege zu identifizieren.

Was von Tätern oft als vermeintlicher Scherz abgetan wird, stellt in der Realität eine schwerwiegende Straftat mit massiven Konsequenzen dar. Je nach Einzelfall drohen Geld- oder Freiheitsstrafen. Zusätzlich zu den strafrechtlichen Folgen werden den Verursachern die Kosten des Polizeieinsatzes in Rechnung gestellt. Den Täter des Swatting-Falls in Kehl am Mittwoch hat die Polizei bisher nicht ausfindig gemacht.