Die Zahlen des Zensus und die des Einwohnermeldeamts decken sich nicht nur in Mahlberg nicht. (Symbolfoto) Foto: Burgi/

Die Stadt bleibt beim Widerspruch gegen die ermittelte Einwohnerzahl. Der Rat legitimierte das Vorgehen der Verwaltung.

Die Verwaltung hatte Ende September gegen das Ergebnis der Zensuserhebung vom Mai 2022, das erst vor wenigen Wochen öffentlich wurde, noch ohne Gemeinderatsbeschluss Widerspruch eingelegt.

 

Der Zensus, der im Auftrag des statistischen Landesamtes erhoben wurde, legte zum Stichtag am 15. Mai 2022 für Mahlberg eine Einwohnerzahl von 5191 Personen fest. Eine Zahl, die sich nicht mit den Daten des Mahlberger Einwohnermeldeamtes decke, so der Bürgermeister. Danach waren zum Stichtag 30. Juni 2022 in Mahlberg und Orschweier 5346 Personen gemeldet. Die Differenz ist von Belang, denn nach der Zensus-Einwohnerzahl errechnet sich die Pro-Kopf-Zuweisungen, also der kommunale Finanzausgleich des Landes für finanzschwächere Gemeinden.

Mahlberg ist kein Einzelfall

Nicht nur Mahlberg fühlt sich durch die vom Zensus erhobenen Einwohnerzahl benachteiligt. Allein in der Ortenau decken sich bei 37 von 51 Kommunen, darunter auch Rust und Lahr, die Zensus-Zahlen nicht mit denen der Einwohnermeldeämter. Bürgermeister Dietmar Benz erklärte, dass vor diesem Hintergrund der Gemeindetag aktiv werde und eine Musterbegründung für den Widerspruch verfasse. Den werde die Stadt dann dem statistischen Landesamt noch nachreichen.

Wie die Zensus-Zahl die Landeszuweisungen negativ beeinflussen könnte, also wie viel Euro konkret an Zuschüssen weniger fließen werden, habe die Kämmerei noch nicht ermittelt, so Benz.

Info – Angaben bleiben

Auf Nachfrage von Urban Braunstein (FW) erklärte der Bürgermeister, dass sich die Einwohnerzahl lediglich auf die Zuschüsse, nicht aber im Umkehrschluss auf die Zahlungen oder Abgaben der Stadt an den Kreis oder das Land auswirke. Denn für diese Berechnung werde die Steuerkraft als Grundlage herangezogen.