Auf einem Grundstück im Schörzinger Gewann Westelberg dürfen seit 2009 Fallschirmspringer landen. Foto: Jan Woitas/dpa

Über die Erneuerung einer Außenlandegenehmigung für Fallschirme hat der Schörzinger Ortschaftsrat beraten. Nicht nur die anwesenden Bürger fragten sich, warum das überhaupt nötig ist.

Kaum ein Platz auf den Zuschauersitzen im Bürgersaal blieb frei, als der Schörzinger Ortschaftsrat am Dienstagabend tagte: Auf der Tagesordnungspunk stand die Erneuerung der Genehmigung für den Fallschirmlandeplatz im Gewann Westelberg.