Auf einem Grundstück im Schörzinger Gewann Westelberg dürfen seit 2009 Fallschirmspringer landen. Foto: Jan Woitas/dpa

Über die Erneuerung einer Außenlandegenehmigung für Fallschirme hat der Schörzinger Ortschaftsrat beraten. Nicht nur die anwesenden Bürger fragten sich, warum das überhaupt nötig ist.

Kaum ein Platz auf den Zuschauersitzen im Bürgersaal blieb frei, als der Schörzinger Ortschaftsrat am Dienstagabend tagte: Auf der Tagesordnungspunk stand die Erneuerung der Genehmigung für den Fallschirmlandeplatz im Gewann Westelberg.

 

Sachlage

Seit 2009 nutzt der Eigentümer ein Grundstücks im Gewann Westelberg als Fallschirmlandeplatz. Seine in Weil der Stadt ansässige Firma für Fallschirmsport hat seit 2009 eine unbefristete Außenlandegenehmigung für Fallschirme zu Ausbildungs-, Weiterbildungs- und Vorführzwecken. Trotzdem stellte der Eigentümer einen Antrag auf Erneuerung der Genehmigung.

Warum, das erklärte Ortsvorsteher Tommy Geiger: Der Deutsche Fallschirmsport Verband (DFV) habe im vergangenen Jahr allen Inhabern einer unbefristeten Außenlandeerlaubnis mitgeteilt, dass sich die Vorgaben für die Beantragung und Erteilung dafür geändert hätten. Die Besitzer wurden aufgefordert, die Erlaubnisse zu erneuern.

„Ein Soll, kein Muss“, erklärte Geiger. Neu ist unter anderem, dass das Ordnungsamt der Kommune, auf deren Gemarkung sich der Fallschirmlandeplatz befindet, neben der Unteren Naturschutzbehörde und dem Grundstückseigentümer der Genehmigung zustimmt.

Bürgerfragen

Zu Beginn der Sitzung hatten die Bürger das Wort und viele sorgenvolle Fragen, die allerdings erst später in der Tagesordnung beantwortet wurden: Ob die neue Erlaubnis mehr beinhalte als die bisherige, wollte ein Bürger wissen. „Wir machen uns Sorgen, dass die Situation eskaliert“, erklärte er.

Außerdem würden in einem Flyer des Antragsstellers Tandemflüge angeboten. Wie lasse sich das mit der Erlaubnis zu Ausbildungs-, Weiterbildungs- und Vorführzwecken erklären?

„Wieso sollen wir das akzeptieren, wenn wir nichts davon haben?“, fragte eine Bürgerin. Die Frau wünschte sich eine stärkere Regulierung des Flug- und Sprungbetriebs, etwa nur zu bestimmten Zeiten. Die Bürger befürchteten, dass es zu „Zuständen wie 2023“ kommt, als der Flugbetrieb auf dem Sonderlandeplatz Zepfenhan stark ausgeweitet wurde. Es kamen größere Absetzflugzeuge zum Einsatz, die starken Lärm verursachten.

Ortschaftsrat hat im Grunde nichts zu bestimmen

Pragmatisch erklärte der Ortsvorsteher, was der Ortschaftsrat überhaupt zu Entscheiden habe: Streng genommen gar nichts. „Wir haben weder über den Flugplatz zu bestimmen, noch über welches Flugzeug und wie oft geflogen wird“, machte Geiger deutlich.

„Es geht lediglich darum, ob auf der Wiese gelandet werden darf oder nicht.“ Es gehe nicht darum, ob es dem Ortschaftsrat passe oder nicht, sondern ob das Gremium eine Einschränkung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sehe – und das gebe es an dieser Stelle nicht.

Ortschaftsrat Heiko Gerstenberger merkte zwar an, dass an dieser Stelle Fahrrad- und Wanderwege verlaufen. Doch nach Geigers Informationen stellt auch dies keine Einschränkung dar.

Das Landratsamt werde die Außenlandegenehmigung erteilen sofern rechtlich nichts dagegen spricht. „Gesetzlich spielen viele der angesprochenen Punkte keine Rolle“, sagte der Ortsvorsteher, auch an das Publikum gerichtet. Der Ortschaftsrat könne zwar den ein oder anderen Punkt fordern, „aber ohne Aussicht auf Erfolg.“

Da müsse man auf den guten Willen des Betreibers hoffen, denn eine rechtliche Grundlage beispielsweise dafür, die Anzahl der Sprünge zu limitieren, gebe es nicht. Bei der früheren Genehmigung sei es nicht einmal erforderlich gewesen, die Verwaltung respektive den Ortschaftsrat anzuhören.

Zahl der Sprünge

Der Betreiber der Fallschirmsportfirma, der den Antrag gestellt hat, war ebenfalls in der Sitzung und beantwortete Fragen: Von 80 „Absetzungen“ pro Monat – das sind zehn pro Tag, wenn an allen Wochenendtagen gesprungen wird – sei die Rede gewesen, was vor allem die anwesenden Bürger verunsicherte. „80 ist das absolute Maximum“ sagte der Betreiber, da nicht an jedem Wochenende gesprungen werde. 2023 seien es 470 Absetzungen bei Schörzingen gewesen, hielt der Ortsvorsteher fest.

Matthias Senn wollte wissen, wie viele Springer in einem Flugzeug Platz haben: Vier. Der Betreiber gab an, dass die Fallschirmspringer wie in der Vergangenheit mit dem eigenen Flugzeug, einer Cessna 182, in die Luft befördert würden. Ein größeres und damit lauteres Flugzeug werde nicht zum Einsatz kommen.

Bedingungen

Nach längerer Diskussion stimmten die Ortschaftsräte einstimmig der beantragten Erneuerung der Außenlandegenehmigung zu, stellten aber Bedingungen, etwa dass die Auflagen, die mit der Genehmigung von 2009 gegolten haben, weiterhin Bestand haben. Es müssten ausrangierte Fahrzeuge und Maschinen vom Grundstück entfernt werden. Über die vorhandenen Hütten und Unterstände hinaus würden keine weiteren baulichen Anlagen auf dem Gelände zugelassen.

Darüber hinaus soll die Cessna 182 weiter genutzt werden. Der Einsatz der Absetzmaschine des Flugplatzbetreibers, der vor zwei Jahren für Ärger sorgte, werde untersagt. Außerdem soll die Stadtverwaltung die Situation auf den Zufahrtswegen prüfen.

Der DFV, mit dem Geiger in Kontakt steht, gab den Rat, alle Beteiligten – Vertreter der Städte Schömberg und Rottweil sowie Antragsteller und Flugplatzbetreiber – an einen Tisch zu holen, um gemeinsam zu beraten, wie der Betrieb funktionieren kann, sodass alle zufrieden sind, und eine Absichtserklärung zu verfassen. Das habe – so die Erfahrung des DFV – andernorts in der Verganenheit die besten Ergebnisse erzielt. Der Beschluss des Ortschaftsrats beinhaltet auch, dass die Verwaltung einen solchen runden Tisch anstreben soll.