Der VfB Stuttgart ist mit seinem Einspruch gegen die Sperre von Nick Woltemade nicht erfolgreich gewesen. Das ist bitter für Spieler und Mannschaft, für den Moment aber die richtige Entscheidung. Das Regelwerk, kommentiert unser Autor Dirk Preiß, muss hier aber nachgebessert werden.
Einspruch! Abgewiesen! So kurz und knapp und schnell haben sich die Hoffnungen des VfB Stuttgart in Luft aufgelöst. Wobei das keine große Überraschung war. Denn als Schiedsrichter Daniel Schlager am vergangenen Sonntag Gelb-Rot gegen Nick Woltemade gezückt hat, lag er zwar falsch in der Härte seiner Ahndung – das Foul des VfB-Angreifers an Werder-Profi Mitchell Weiser war eines der harmlosen Sorte und zudem unabsichtlich. Es hätte also keine zweite Gelbe Karte geben dürfen. Generell lag eine Regelwidrigkeit Woltemades aber vor.
Der Fall lag also anders als bei Atakan Karazor im vergangenen Herbst, als ein Einspruch des VfB Erfolg gehabt hatte, da gar kein Foulspiel des Stuttgarter Kapitäns vorgelegen hatte. Karazors Sperre wurde damals aufgehoben.
Hätte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) dem erneuten Stuttgarter Protest nun trotz des Foulspiels von Nick Woltemade stattgegeben, hätte im Grunde künftig jede umstrittene Gelbe Karte einen Einspruch nach sich gezogen. Vor allem im Falle einer darauf folgenden Sperre – bei der fünften Verwarnung oder einer Gelb-Roten Karte.
Nick Woltemade – und das ist dennoch bitter für den VfB und den Spieler – bleibt also für eine Bundesligapartie gesperrt. Wichtig aber ist, dass die Angelegenheit damit nicht erledigt ist. Denn so richtig die Entscheidung, aktuell einen Einspruch abzulehnen, auch ist. Die derzeit gültigen Regeln in einem solchen Fall sind es nicht.
Doppelbestrafung sorgt für Frust
Eine Gelb-Rote Karte ist zwar lediglich die Summer zweier Verwarnungen – die Auswirkung auf den Spielverlauf ist aber dieselbe wie bei einer Roten Karte. Ebenso zieht sie eine Sperre nach sich, weshalb diese Doppelbestrafung immer dann schwer zu akzeptieren ist, wenn sie auf einer Fehleinschätzung des Referees beruht. Warum also den Video Assistant Referee (VAR) nicht auch für eine solche folgenschwere Entscheidung einbinden?
Allerdings müsste der Rahmen eng bleiben: Nur das Vergehen, das zur zweiten Gelben Karte, also zum Platzverweis führt, sollte überprüft werden. Da braucht es eine klare Abgrenzung, damit ein Fußballspiel nicht noch viel öfter und länger unterbrochen wird. Doch sollten die Regelhüter des Fußballs schlau genug sein, hier eine vernünftige Regelung zu finden.
Damit es zu Einsprüchen, wie sie der VfB nun schon zweimal innerhalb einer Saison eingelegt hat, erst gar nicht mehr kommt.