Mit einer Stellungnahme hat sich erstmals der WFV im Fall Vincent Schöller zu Wort gemeldet – und wehrt sich gegen den Vorwurf, auf Zeit zu spielen. Schuld sei „das prozessuale Vorgehen des Antragstellers“. Schöllers Anwalt widerspricht dem vehement. Inzwischen steht auch ein neuer Verhandlungstermin fest.
Der Fall Vincent Schöller ist ein absolutes Novum im württembergischen Fußball. Und auch die Reaktion des WFV auf den weiter andauernden Rechtsstreit ist ungewöhnlich – denn er geht mit einer Stellungnahme nun von sich aus an die Öffentlichkeit. Mit ihr wehrt sich der Verband gegen den Vorwurf, er würde auf Zeit spielen. Stattdessen schiebt er die Schuld auf Vincent Schöller und seinen Anwalt Sascha Wirth.
Noch drei Spiele
Vincent Schöller vom TSV Haiterbach ist aktuell der notenbeste Schiedsrichter der Oberliga Baden-Württemberg. Dennoch will ihn der Verbandsschiedsrichterausschuss des WFV nicht für den Aufstieg in die Regionalliga nominieren, sondern Jonathan Woldai, der selbst Mitglied des Ausschusses ist. Der WFV setzte deshalb die Spielbeobachtungen von Schöller aus. Er wird dadurch nicht mehr benotet und kann somit nicht aufsteigen. Vor dem Stuttgarter Amtsgericht wollte Schöller nun mit einer einstweiligen Verfügung durchsetzen, wieder beobachtet zu werden, um eine Aufstiegschance zu erhalten.
Die Zeit läuft gegen den Schiedsrichter vom TSV Haiterbach, weil die Nominierungen bereits am 30. April erfolgen. Bis dahin müsste er noch mindestens dreimal beobachtet werden. Ärgerlich: Die ursprünglich angesetzte Verhandlung am Amtsgericht musste wegen eines Zustellungsfehlers um eine Woche verschoben werden. Bei der eigentlichen Verhandlung argumentierte der WFV dann, dass zum einen aufgrund des Streitwerts das Land- und nicht das Amtsgericht zuständig sei – und zum anderen sei aus seiner Sicht ohnehin nicht kein ordentliches Gericht zuständig. In der eigentlichen Sache wurde schließlich gar nicht verhandelt, sondern der Fall tatsächlich an das Stuttgarter Landgericht verwiesen. Darin sahen Schöller und sein Anwalt Sascha Wirth, der zugleich Obmann der Schiedsrichtergruppe Kocher/Jagst ist, ein Spiel auf Zeit, um mit einem Urteil möglichst nahe an den 30. April heranzukommen. Inzwischen steht der Termin für die Verhandlung am Landgericht fest: 8. April, 16.30 Uhr.
3. Liga wieder das Thema
Vier Punkte führt der WFV in seiner Stellungnahme auf, die aufzeigen sollen, dass er nicht auf Zeit spiele. „Der bisherige Verfahrensverlauf ist wesentlich auf das prozessuale Vorgehen des Antragstellers zurückzuführen“, heißt es. Wie bereits vor Gericht arguementiert der WFV in der Stellungnahme, dass Schöller mit dem Aufstieg in die Regionalliga auch als Assistent und vierter Offizieller in der 3. Liga eingesetzt werden könnte und durch die Höhe der Aufwandsentschädigung, die er dort erhält, ein Amtsgericht nicht zuständig sei. Der Verband habe bereits vor der Verhandlung darauf aufmerksam gemacht, dass das Landgericht zuständig sei. „Der Antragsteller lehnte es trotz der Verfügung des Gerichts ausdrücklich ab, einen Verweisungsantrag zu stellen“, schreibt der WFV. Und weiter: „Der WFV stellte deshalb einen eigenen Verweisungsantrag, dem der Antragsteller durch seinen Prozessbevollmächtigten aber weiterhin und bis zur mündlichen Verhandlung entgegentrat. Erst auf den Hinweis des Gerichts, den Antrag bereits als unzulässig abweisen zu müssen, beantragte er die Verweisung.“
Sehr verkürzte Darstellung
Schöllers Anwalt Sascha Wirth reagiert mit einem Augenrollen auf die Stellungnahme. „Uns wird der Schwarze Peter zugeschoben“, fasst er zusammen und ärgert sich darüber, dass der WFV auch dieses Mal überhaupt nicht inhaltlich, sondern nur formaljuristisch auf den Fall eingehe. Auch Wirth betont wie schon vor Gericht, dass Schöller, der im Mai 30 Jahre alt wird, aufgrund seines Alters keine realistische Einsatzchance mehr in der 3. Liga habe: „Er überschreitet im Mai die nicht niedergeschriebene Altersgrenze. Der WFV argumentiert da bewusst gegen seine eigenen Gepflogenheiten.“
Entscheidend sei für Wirth aber, dass der WFV das formaljuristische Prozedere in diesem Fall „nur sehr verkürzt“ wiedergebe. Denn ein Amtsgericht könne durchaus in einer Angelegenheit mit einem höheren Streitwert entscheiden – wenn beide Parteien damit einverstanden sind. Darauf habe das Amtsgericht laut Wirth in diesem Fall sogar hingewiesen, doch der Verband habe sich quergestellt. „Das hat der WFV in seiner Stellungnahme natürlich nicht mitgeteilt“, merkt Wirth an, der dem Verband weiter Zeitspiel vorwirft. Denn: „Der Fall hätte schon längst entschieden sein können.“
Kanzlei von Union Berlin
Und ein weiteres interessantes Detail ist inzwischen bekannt geworden: Die Kanzlei, die im Fall Vincent Schöller den WFV vertritt, vertritt auch Union Berlin bei der Klage gegen die 0:3-Wertung nach einem Feuerzeugwurf im Spiel gegen den VfL Bochum. Dabei hatte WFV-Anwalt Martin Stopper vor dem Stuttgarter Amtsgericht noch erklärt, dass ordentliche Gerichte nicht für die Entscheidungen von Fußballverbänden zuständig seien. Wirth merkt süffisant an: „Das ist schon etwas widersprüchlich.“