Der Gemeinderat hat dem Antrag von Sonia Zadikyan nicht zugestimmt. Foto: Eyckeler

Sonia Zadikyan wurde vom Burladinger Gemeinderat nicht von ihrem Ehrenamt befreit. Eine Woche später haben wir bei der Stadt nachgehakt, wie es in der Sache nun weitergehen wird.

Was hat sich die gewählte AfD-Gemeinderätin Sonia Zadikyan da nur eingebrockt? Das Prozedere um ihren Antrag auf Befreiung aus dem Ehrenamt schlägt höhere Wellen als alle handelnden Personen womöglich vermutet haben. Hier nun das nächste Kapitel zur causa Zadikyan.

 

In der konstituierenden Gemeinderatssitzung vergangene Woche stimmte das Gremium mehrheitlich gegen ihren Antrag auf Befreiung. Einige der Räte nahmen ihr die offizielle Begründung – durch die Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit in der Führsorge für die Familie erheblich behindert zu werden – nicht ab.

Conradi stützt sich auf Aussagen aus dem Schwabo

Dörte Conradi (CDU) stützte sich in der Gemeinderatssitzung vor allem auf unsere Berichterstattung, in der Zadikyan im Sommer noch argumentierte, dass sie nie angestrebt hätte, diese Position auszufüllen. „Es ist ein Missverständnis gewesen“, sagte sie damals. Und weiter erklärte sie, das Dokument zu ihrer Kandidatur „irrtümlich unterschrieben“ zu haben.

Burladingens Bürgermeister Davide Licht, der in der offiziellen Begründung einen absolut legitimen Grund sah, kündigte in der Sitzung noch an, bei Ablehnung durch das Gremium Widerspruch einlegen zu wollen.

Stadt Burladingen will kein Widerspruch einlegen

Zum Verständnis: „Ein Widerspruch gegen einen Gemeinderatsbeschluss ist nur möglich beziehungsweise sogar die Pflicht des Bürgermeisters, wenn er der Auffassung ist, der Beschluss sei rechtswidrig (§ 43 Abs. 2 Gemeindeordnung)“, heißt es in einer Erklärung vom Landratsamt. Dies lasse sich aber hier nicht erkennen, schreibt die Kreisbehörde weiter.

Zu dieser Auffassung sind wohl auch Bürgermeister Licht und die Stadtverwaltung gekommen. Am Donnerstag gab uns Amtsleiter Martin Paulus auf Nachfrage bekannt, dass die Stadt Burladingen keinen Widerspruch gegen den Gemeinderatsentscheid einlegen wird. „Die Gemeinderatsmitglieder werden wir über diese Entscheidung informieren, und Frau Zadikyan wird ebenfalls schriftlich über den Vorgang unterrichtet“, sagte Paulus.

Sonia Zadikyan Foto: Rapthel-Kieser

Zadikyan hat demnach nun einen Monat Zeit, sich zu überlegen, ob sie ihrerseits Einspruch einlegen will, was ihr ebenfalls zusteht. Ob sie über diesen Weg Erfolg haben wird, steht auf einem ganz anderen Blatt geschrieben. Das Kommunalamt, das in kniffligen Fällen auf Bitten einer Stadtverwaltung oder eines Gemeinderats hinzugezogen werden kann, rechnet ihr wenig Erfolgschancen aus. Dies ist nur eine Einschätzung auf unsere Nachfrage, bislang ist das Kommunalamt noch nicht von Burladingen eingeschaltet worden.

„Aus Sicht des Kommunalamtes ist die Beschlussfassung durch den Gemeinderat Burladingen in diesem Fall eindeutig und bindend“, lautet die Einschätzung der Behörde.

Der Ball liegt nun bei Zadikyan

Demnach haben Bürger die Pflicht, eine ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeinde anzunehmen und auszuüben, es sei denn, es kann ein wichtiger Grund angeführt werden, der eine Ablehnung begründet. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, entscheidet hier der Gemeinderat.

„Das hat das Burladinger Gremium getan. Den Presseberichten nach erfolgte eine durchaus kontroverse Diskussion, die am Ende dazu führte, dass die Mehrheit des Gemeinderats den von Frau Zadikyan angeführten wichtigen Grund nicht anerkannt hat und sie demnach ihr Ehrenamt nicht ablehnen kann.“

Und weiter: „Dies führt dazu, dass sie verpflichtet ist, ihr Mandat anzunehmen.“ Lehnt sie das Ehrenamt weiterhin ohne wichtigen Grund ab, kann der Gemeinderat laut Angaben des Landratsamtes sogar ein Ordnungsgeld auferlegen.

Der Ball liegt nun also wieder im Feld von Zadikyan, die nach aktuellem Stand offizielle Gemeinderätin in Burladingen ist.