Foto: dpa

Was lief schief in der Ku-Klux-Klan-Affäre? Innenminister Gall vermeidet laute Kritik an seinen Vorgängern, kündigt aber Folgen für den Verfassungsschutz an. Der Fall selbst bleibt rätselhaft.

Stuttgart - Es gibt bei sonnigem Herbstwetter schönere Dinge, als stundenlang in Sitzungssälen des Landtags zu verharren. Allein, den Mitgliedern des Ständigen Ausschusses bleibt am Donnerstag keine andere Wahl. Denn TOP 1 der Tagesordnung ist brisant und erlaubt keine kurzzeitige Flucht an die frische Luft. Innenminister Reinhold Gall (SPD) legt seinen Untersuchungsbericht zur Ku-Klux-Klan-Affäre vor – jenen Vorgängen also, die seit Wochen die Frage aufwerfen, wie eng baden-württembergische Polizisten oder Verfassungsschützer mit dem rassistischen Bund zusammengearbeitet haben. Im ersten Fall ist die Frage bereits beantwortet, mehrere Polizisten pflegten einst einen engen Draht zu den Menschen mit ihren weißen Kapuzenmänteln und wurden dafür mit einer Rüge bestraft. Im Fall des Mitarbeiters vom Landesamt für Verfassungsschutz ist die Frage noch immer nicht beantwortet.

Zwar legt Gall dem Ausschuss den 31-seitigen Untersuchungsbericht zu dem Beamten vor, der im Jahr 2002 einem führenden Mitglied des Ku-Klux-Klans aus Schwäbisch Hall verraten haben soll, dass dessen Telefone abgehört werden. Aber ob es wirklich so war, ist nach wie vor offen. „Bis zum heutigen Tag ist der Nachweis des Geheimnisverrats nicht erbracht“, räumt Herbert Zinell, Amtschef des Innenministeriums, ein. Das Problem: Der ins Visier geratene Verfassungsschützer bestreitet die Vorwürfe nicht nur, sein Motiv ist auch weiterhin rätselhaft. Nur so viel haben die tagelangen Ermittlungen beim Ministerium und beim Verfassungsschutz ergeben: „Es war Gott sei Dank ein folgenloser Einzelfall“, meint der Innenminister. Soll heißen: Nichts passiert.

Frage bleibt, wieso es keine strafrechtliche und disziplinarrechtliche Konsequenzen gab

Für den Innenminister ist die Sache deshalb aber nicht erledigt. Denn die Frage bleibt, wieso der Beamte damals als Strafe zwar vom Landesamt für Verfassungsschutz in die Poststelle des Regierungspräsidiums Stuttgart versetzt wurde, es aber keinerlei strafrechtliche und disziplinarrechtliche Konsequenzen gab. Dennoch vermeiden es Gall und Verfassungsschutzchefin Beate Bube, den damaligen Verfassungsschutz-Chef Helmut Rannacher anzuschwärzen. Der habe jetzt „in mehreren Gesprächen mit mir“ (Bube) begründet, dass der Fall nicht transparent aufgearbeitet, sondern stillschweigend gelöst wurde, auf dass keine sensiblen Daten ans Licht kommen. „Die Abwägung wurde nicht aus dem Ärmel geschüttelt. Vielleicht hätte ich auch so entschieden“, räumt der Innenminister ein.

Doch die Tatsache, dass die Akte damit irgendwo verschwand und erst jetzt wieder ans Tageslicht kam, als der zwischenzeitlich auf eigenen Wunsch beurlaubte Beamte seine Rückkehr zum Landesamt beantragte, sei nicht hinnehmbar: „Es wäre erforderlich gewesen, vor dem Eintreten von Verjährungsfristen den Fall auf die Wiedervorlage zu bringen“, kritisiert der Innenminister. Das räumt auch Bube ein: „Stille Lösungen sind keine guten Lösungen.“

Die Folge des damaligen Nichtstuns: Strafrechtlich ist die Angelegenheit nicht mehr zu ahnden, und für disziplinarrechtliche Schritte fehlt bisher der Beweis. Dennoch soll es Konsequenzen geben. Bube plant eine „hausinterne Verfügung“, wonach Verdachtsmomente in der 300 Mitarbeiter starken Behörde künftig umgehend an die Amtsleitung gemeldet werden müssen. Zudem sollen die internen Abläufe bei der Personalabteilung und die Überprüfungsverfahren bei neuen Mitarbeitern verbessert werden.

„Da müssen wir einiges neu regeln“, kündigt Gall an

Der Minister seinerseits will alsbald die Strukturen des Landesamts reformieren und alles dafür tun, dass die zuständigen Gremien des Landtags die Arbeit der Verfassungsschützer intensiver kontrollieren können als bisher. Dies sei schon alleine deshalb nötig, weil es bei den Bürgern einen„massiven Vertrauensverlust“ in die Arbeit der Sicherheitsbehörden gebe. „Da müssen wir einiges neu regeln“, kündigt Gall an.

Während der am Donnerstag also scharfe Töne vermeidet, kommen die vom Koalitionspartner. Grünen-Innenpolitik-Vormann Uli Sckerl teilt nach der Sitzung mit, es seien „viele Fragen offengeblieben“. So sei es nicht nachvollziehbar, warum es rund 14 Monate von Juni 2011 bis August 2012 gedauert habe, ehe das Landesamt für Verfassungsschutz den Vorgang ans Innenministerium gemeldet habe. Genau das hatte Gall zuvor aber bereits erklärt. Niemand, auch nicht der Verfassungsschutz habe bis zum Beginn der Ku-Klux-Klan-Debatte und den möglichen Verbindungen zwischen den Extremisten und den Mitgliedern des mörderischen NSU-Trios den Fall des plaudernden Beamten geahnt, geschweige ihn als brisant einstufen können. So ist es der Innenminister, der das nun vorhandene Problem am Donnerstag ganz pragmatisch umschreibt. Sollte der ehemalige Verfassungsschützer weiter zu den Vorwürfen schweigen und man ihm kein Fehlverhalten nachweisen können, müsse das Innenministerium ihn wieder in den Landesdienst aufnehmen: „Das Problem haben dann wir an der Backe.“