Der Mann hatte in Mönchweiler Kinder fotografiert. Nun muss er sich wohl vor Gericht dafür verantworten. Foto: © andranik123 – stock.adobe.com

Im Frühjahr sorgte ein Mann in Mönchweiler für Unsicherheit: Er sprach Kinder auf einem Sportplatz an und fotografierte sie. Nun steht er wohl bald vor Gericht.

Dieser Fall hatte die Bevölkerung in Mönchweiler im April in Alarmbereitschaft versetzt: Nach Einbruch der Dunkelheit hatte ein Mann auf dem Bolzplatz Kinder nach ihren Wohnadressen gefragt. Die Polizei ermittelte daraufhin umfassend, befragte Kinder, Eltern sowie Vertreter der angrenzenden Schule. Eine Lehrerin hatte den Vorfall gemeldet.

 

Zunächst liefen die Ermittlungen wegen „verdächtigen Ansprechens von Kindern“. Der Mann wurde nach Angaben der Polizei mehrfach vernommen und als potenzieller Gefährder eingestuft. Das Ansprechen allein sei laut den Beamten nicht strafbar. Wegen des gesamten Vorgehens stand der Mann jedoch unter Beobachtung. Ein Motiv für die Fragen nach den Adressen gab es bislang nicht.

Der Fall nahm später noch eine weitere Wendung: Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen wurde die Angelegenheit mit einer Anzeige an die Staatsanwaltschaft weitergegeben. Grund dafür: Auf dem Smartphone des Mannes sollen Fotos der Kinder gefunden worden sein.

Er hatte nach Ermittlungen ein Kind ohne Einverständnis fotografiert und das Bild per WhatsApp an Bekannte weitergeleitet, erklärt Andreas Mathy, Sprecher der Staatsanwaltschaft Konstanz. „Er hat das Bild verbreitet – das ist aufgrund des Rechts am eigenen Bild eine Verletzung des Kunsturheberrechts“, so Mathy.

Einspruch gegen Strafbefehl eingelegt

Die Strafverfolgungsbehörde beantragte daraufhin einen kleinen Strafbefehl, der vom Amtsgericht Villingen-Schwenningen erlassen wurde. „Dagegen ist aber Einspruch eingelegt worden“, erklärt der Behördensprecher. Sollte dieser nicht zurückgezogen werden, kommt es zu einer öffentlichen Hauptverhandlung.

Trotz des eigenartigen Verhaltens des Mannes und ungeachtet des mulmigen Gefühls habe sich im Rahmen der Ermittlungen keine potenzielle Gefahr für die Kinder abgezeichnet, betont Mathy. Dass in diesem Fall sensibel reagiert und die Polizei alarmiert wurde, sei gleichwohl richtig gewesen.