Bitte nur ein Mal wählen: Hinweis des italienischen Innenministeriums Foto: StN

Die doppelte Stimmabgabe von „Zeit“- Chefredakteur Giovanni di Lorenzo bei der Europawahl wirft die Frage auf, wie gut EU-Doppelstaatler staatlicherseits über das Wahlrecht informiert werden. Wenn der Chefredakteur den Hinweis angeblich übersehen hat, könnte es anderen nicht ähnlich gehen?

Die doppelte Stimmabgabe von „Zeit“- Chefredakteur Giovanni di Lorenzo bei der Europawahl wirft die Frage auf, wie gut EU-Doppelstaatler staatlicherseits über das Wahlrecht informiert werden. Wenn der Chefredakteur den Hinweis angeblich übersehen hat, könnte es anderen dann nicht ähnlich gehen?

Stuttgart - Die Aufregung war groß – nach dem Geschmack von TV-Moderator Günther Jauch viel zu groß, schließlich, so fand Jauch, habe es sich bei dem Bekenntnis seines Gastes, des „Zeit“-Chefredakteurs Giovanni di Lorenzo, bei der Europawahl zweimal abgestimmt zu haben – als italienischer und als deutscher Staatsbürger –, nur um eine „Petitesse“ gehandelt, also um eine Kleinigkeit. Das finden andere nicht, weshalb nun die Staatsanwaltschaft ermittelt. „Unbefugtes“ Wählen ist strafbar.

Di Lorenzo selbst bestreitet, vorsätzlich doppelt gewählt zu haben. Er argumentiert, ihm sei nicht bewusst gewesen, dass man als Doppelstaatler bei der Europawahl nicht in zwei Ländern abstimmen darf. „Hätte ich es gewusst, hätte ich es nicht getan und natürlich auch nicht in der Sendung erzählt.“

Dieser Argumentation können hier lebende italienische Staatsbürger folgen. Sie verweisen auf die Wahlbenachrichtigung, die der italienische Staat automatisch an Italiener im Ausland verschickt. Wer als Doppelstaatler einen solchen Schrieb erhalte und parallel dazu eine deutsche Wahlbenachrichtigung im Briefkasten vorfinde, der könne das leicht so interpretieren, dass er aufgefordert sei, zweimal abzustimmen.

„Zumal es die Leute ja gewohnt sind, doppelt zu wählen: Bundestag hier und Parlament da“, wie es der deutsche Ehemann einer Deutsch-Italienerin ausdrückt. Hinzu komme, dass hier lebende Italiener mit ihren italienischen Unterlagen an einem anderen Ort und zu einer anderen Zeit eine andere Liste wählen als die Deutschen, Fazit des Ehemanns: „Ich halte es für möglich, dass man sich da irrt, auch wenn man nicht vollkommen bekloppt ist“ – eine Anspielung darauf, dass die „Bild“-Zeitung di Lorenzo zum „Wahl-Deppen“ erklärt hatte. Auch andere Deutsch-Italiener oder Bürger mit zwei Pässen aus EU-Staaten, so meint der Leser, könnten doppelt abgestimmt haben.

Der Kreis der möglichen Doppelwähler ist gar nicht so klein. Allein in Baden-Württemberg leben nach Auskunft des Statistischen Landesamts 109 000 Personen mit doppelter EU-Staatsangehörigkeit. Davon besitzen knapp 16 000 die deutsche Staatsangehörigkeit und eine weitere Staatsangehörigkeit eines EU-Staates. Bundesweit haben rund 427 000 Bundesbürger über 18 Jahre auch noch den Pass eines anderen EU-Mitgliedslands.

Aber werden die EU-Doppelstaatler denn nicht darauf hingewiesen, dass sie bei der Europawahl nur eine Stimme haben? Dies geschieht in der Tat. Eine europäische Richtlinie schreibt den EU-Staaten vor, Sorge zu tragen, dass die Wahlberechtigten nur einmal abstimmen. Im Falle Italiens erfolgt dies mit einem Hinweis auf der Wahlbenachrichtigung. Auf der Rückseite des vom italienischen Innenministerium versandten Schreibens („Elezione dei membri del Parlamento Europeo spettanti all’ Italia – anno 2014“ findet sich unter der Überschrift „Come si vota“ (Wie gewählt wird) ausdrücklich ein entsprechender fett gedruckter Satz (siehe Foto). Empfänger der Wahlbenachrichtigung sind allerdings der Meinung: „Das kann man durchaus übersehen.“

Die italienische Botschaft in Berlin vertritt einen anderen Standpunkt. Auf Anfrage unserer Zeitung verlautete aus offiziellen Quellen, der Hinweis auf der Wahlbenachrichtigung sei „ausreichend“. Auf die Frage, ob es in Italien Überlegungen gebe, bei künftigen Europawahlen noch deutlicher auf das Wahlrecht hinzuweisen, erklärte die Botschaft: „Alle möglichen Kanäle der Benachrichtigung wurden schon ausgeschöpft.“

Mit der Problematik setzt man sich demnach auch nicht erst in Zusammenhang mit dem Outing des „Zeit-Chefredakteurs“ auseinander: „Die italienische Botschaft hat schon im Vorfeld des Urnenganges die italienischen Wähler auf das Verbot einer doppelten Wahl hingewiesen.“ Es seien alle möglichen Vorkehrungen getroffen worden, „damit das Verbot bekannt wurde“. Für Baden-Württembergs Landeswahlleiterin Christiane Friedrich ist das auch eine Frage des gesunden Menschenverstands: „Dass man bei der Europawahl nicht zweimal wählen kann, müsste eigentlich jedem klar sein, der ein bisschen nachdenkt“, sagte sie unserer Zeitung.

Post erreichte die Redaktion übrigens auch aus Amerika. Als Reaktion auf den prominenten Doppelwähler schrieb Susanne Aurich: „Ich bin deutsche Staatsbürgerin und residiere legal in den USA. Hier kann ich nicht wählen, weil ich die US-Staatsbürgerschaft nur annehmen kann, wenn ich meine deutsche ablege. Es tut einem schon fast körperlich weh, wenn man dann liest, dass Herr Lorenzo zweimal wählen geht!“

Deutsche Staatsbürger mit Hauptwohnsitz im Ausland erhalten auch nicht automatisch eine Wahlbenachrichtigung. Sie müssen sich selbst registrieren. Mit ihrer Unterschrift unter ein entsprechendes Formular des Bundeswahlleiters versichern sie an Eides statt, nur einmal zu wählen.