Die Angeklagte im Fall des in der Waschmaschine getöteten Säuglings in Albstadt hat Revision eingelegt, die nun vom Bundesgerichtshof als unbegründet abgelehnt wurde. Foto: Kistner

Im Oktober 2025 wurde eine 35-Jährige aus Albstadt wegen Totschlags zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Sie hatte ihr Neugeborenes in der Waschmaschine versteckt. Das Urteil ist rechtsgültig.

Die 1. große Strafkammer des Landgerichts Hechingen hatte am 6. Oktober 2025 eine 35-jährige Angeklagte wegen Totschlags zu der Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Ihr wurde vorgeworfen, ihr neugeborenes Baby getötet zu haben, indem sie es nach einer heimlichen Geburt in ihrem Badezimmer in die Waschmaschine legte, die anschließend von ihrem Lebensgefährten, der keinerlei Kenntnis von dem Säugling hatte, in Betrieb genommen wurde. Gegen das Urteil hatte die Angeklagte Revision eingelegt.

 

Urteil ist rechtskräftig

Mit Beschluss vom 15. April 2026 hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Revision als unbegründet verworfen. Damit sei das Urteil des Landgerichts Hechingen rechtskräftig, teilt das Landgericht Hechingen in einer Presseerklärung mit.