Auf dem Parkplatz des Rewe-Marktes wurde am Karsamstag 2025 gegen 12.40 Uhr eine Frau entführt. Die Polizei hofft zwar noch immer auf Hinweise auf den Täter, hat die Ermittlungen nun aber ergebnislos abgeschlossen. Foto: Jonas Bleeser

Ein Mann entführte am Osterwochenende 2025 eine Frau in ihrem Auto von einem Tübinger Supermarktparkplatz. Nun hat die Polizei ihre Ermittlungen abgeschlossen: Den Täter fand sie nicht.

Fragen stellten sich bereits kurz nach der Entführung am Samstag des Osterwochenendes 2025 viele, so unglaublich ist der Fall bis heute: Wie konnte es sein, dass auf dem sehr gut besuchten Parkplatz des Rewe-Markts im Schleifmühleweg niemand bemerkte, dass da eine Frau in ihrem Wagen geschlagen und gefesselt wurde? Wohin fuhr der Mann mit ihr außerhalb der Stadt, wo er sie in den Kofferraum sperrte? Wie konnte er so plötzlich verschwinden, nachdem er den Wagen mit der 68-Jährigen im Kofferraum im Tübinger Stadtteil Derendingen abgestellt hatte? Wie gelang es der Frau, sich aus dem Kofferraum zu befreien?

 

Sie werden möglicherweise alle ungeklärt bleiben. Denn die Polizei, die lange mit großem Aufwand versuchte, den Täter zu finden, hat die Ermittlungen nun abgeschlossen – erfolglos. Einen Verdächtigen gibt es bis heute nicht. Sein Phantombild war kurz nach der Tat in Tübingen häufig zu sehen. Es hing an Supermarktparkplätzen und in den Seitenscheiben von Polizeiautos und wurde über die Medien verbreitet. Die Polizei schrieb ließ lange nicht locker: 180 Tesla-Fahrer an, in der Hoffnung, dass die Kameras der Autos etwas aufgezeichnet hätten, was weiterhelfen könnte. Vergeblich.

Beitrag bei „Aktenzeichen XY...ungelöst“

Schließlich wandte sich die Tübinger Kriminalpolizei an die Redaktion der Fernsehsendung „Aktenzeichen XY… ungelöst“. Schon das war ein Zeichen dafür, dass der Polizei die Ermittlungsansätze ausgegangen waren. Denn dafür gibt es Kriterien. Festgelegt haben sie Mitte der 1970er-Jahre die Justizminister von Bund und Ländern. Es muss sich um eine Straftat von „erheblicher krimineller Bedeutung“ handeln. Außerdem müssen die Ermittler noch nach Hinweisen suchen, die ihnen noch unbekannte Zeugen, also Zuschauer der Sendung, beantworten könnten. Und: Die Polizei muss bereits alle anderen Ermittlungsmöglichkeiten ausgeschöpft haben.

Zwar meldeten sich nach der Ausstrahlung des aufwendig produzierten Filmbeitrags, der bis dahin unbekannte Details schilderte, weitere Zeugen. Doch auch diese Spuren führten nicht weiter. Selbst die Veröffentlichung von Videoaufnahmen aus der Kreissparkassenfiliale in der Derendinger Heinlenstraße brachte keine neuen Erkenntnisse, die zum Täter geführt hätten.

Akten liegen bei Staatsanwaltschaft

Wie die Tübinger Staatsanwaltschaft nun auf Anfrage mitteilte, liegen die Akten nun bei ihr. Sie prüft nun, ob darin eventuell noch weitere Ermittlungsansätze schlummern, denen nachzugehen sich lohnen könnte. Andernfalls, und das ist wahrscheinlich, stellt sie das Verfahren ein. „Das ist sehr unbefriedigend, man hat einen großen Aufwand betrieben“, stellt Staatsanwaltschaftssprecher Lukas Bleier fest. Eine kleine Hoffnung, den Entführer doch noch zu finden, bleibt: Sollte es in den polizeilichen Systemen irgendwann einen Spurentreffer geben oder sich doch noch jemand mit einem entscheidenden Zeugenhinweis melden, „dann werden sie wieder aufgenommen“.