Oftmals ist Beschaffungskriminalität verantwortlich für Einbrüche. Foto: © Christian Delbert – stock.adobe.com

Zuerst Grillparty, dann Einbruch und schlussendlich wird der Täter auf frischer Tat ertappt. So oder so ähnlich ereignete es sich letztes Jahr in Schwenningen. Nun steht der Verantwortliche dafür vor dem Villinger Gericht.

VS-Schwenningen - So richtig schlau wird man nicht aus dem Fall, der kürzlich am Villinger Amtsgericht verhandelt wurde.

Am 17. Mai 2022 brachen Unbekannte in die Gaststätte beim Schützenhaus ein. Anders, als ursprünglich in der Polizeimeldung bekannt gegeben, aber nicht über das Küchenfenster, sondern mit einem Schlüssel – ausgehändigt von einer Putzfrau, der Frau des nun vor Gericht stehenden Josip S. (Name geändert).

Einbruch während Kurzurlaub

Als sich die Gaststätten-Betreiber in einem Kurzurlaub befanden, soll sich der Angeklagte mit diesem Schlüssel Zugang zur Gaststätte und zur darüberliegenden Wohnung verschafft haben und Bargeld von etwa 1500 Euro sowie eine Schreckschuss-Pistole erbeutet haben.

Auf frischer Tat ertappt

Einige Zeit später dann erneut: Ein Wohnungseinbruch in Schwenningen. Über das Kellerfenster sei der mutmaßliche Täter Josip S. eingestiegen. Aus einem Kleiderschrank erbeutet er circa 2240 Euro Bargeld und einen teuren Ehering. Doch auf seinem Beutezug kommt er schließlich nicht mehr weit: Der Sohn der Wohnungsbesitzer kommt früher nach Hause und ertappt den mutmaßlichen Dieb auf frischer Tat.

Am Handgelenk packt er ihn und zieht ihn aufs Sofa, doch als er ins obere Stockwerk sprintet, um sein Handy zu holen und die Polizei zu rufen, entkommt der Täter. Besonders skurril: Sowohl der Angeklagte Josip S. als auch die Geschädigten kennen sich privat – der Vater des Zeugen hatte Josip S. erst am Vorabend zu einer Grillparty eingeladen. Nun begegnet er ihm kopfschüttelnd und wütend vor Gericht wieder.

Für beide Taten fiel der Verdacht schnell auf Josip S. Im Zuge der Verhöre der Polizei zum Schützenhaus-Einbruch zeigte sich die Ehefrau des Angeklagten eingeschüchtert: "Sie weinte sehr und hatte offensichtlich Angst. Ihr Verhalten bestätigte uns eigentlich, dass ihr Mann etwas mit dem Einbruch zu tun hatte", sagt der ermittelnde Polizeibeamte vor Gericht aus. Bei diesen Worten lächelt der Angeklagte nur müde auf der Bank.

Ein anonymer Zeuge liefert Hinweis

Als sich dann noch ein anonymer Zeuge bei der Polizei mit einem Hinweis auf Josip S. meldete, wurde dieser kurzerhand festgenommen. "Es bestand Fluchtgefahr", sagt der Polizeibeamte. Der Angeklagte habe keine Scheu davor gehabt den Beamten zu vermitteln, wie schnell er sich ins Ausland absetzen kann. Dieser streitet die Tat ab und wirft einen WhatsApp-Chat in den Raum. Der Vater des Zeugen und selbst Opfer des Einbruchs, soll einem weiteren Bekannten von ihnen die Schuld in die Schuhe geschoben und eine Rechnung verlangt haben – ein Umstand, der auch der Staatsanwaltschaft nicht ganz klar wird.

Klarer Fall von Beschaffungskriminalität

Ein zuständiger Sachverständiger bringt zwecks möglichem Motiv Licht ins Dunkel: Kokainabhängig sei der Angeklagte, mindestens seit 2018. "Durch den steigenden Kokain-Konsum kam der Angeklagte in finanzielle Schwierigkeiten" – ein klarer Fall von Beschaffungs-Kriminalität also.

Für den zweiten Tatbestand, den Wohnungseinbruch bei seinen Bekannten, wird der Angeklagte für eine Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Der erste Tatbestand mit dem Einbruch im Schwenninger Schützenhaus wird aufgrund einiger technischer Unklarheiten zu einem späteren Zeitpunkt erneut aufgerollt.