Weil er mit einer täuschend echt aussehende Pistole hantierte, hat ein Mann im Kreis Freudenstadt einen Großeinsatz der Polizei ausgelöst. Doch wo hatte der 31-Jährige die Waffe her?
Es muss gewirkt haben, wie die Vorbereitung auf eine Busentführung oder einen Überfall: Ein 31-jähriger Mann wurde vergangene Woche in Freudenstadt dabei beobachtet, wie er sich eine Pistole in den Hosenbund steckte und anschließend in einen Linienbus stieg. Ein Zeuge alarmierte die Polizei.
Ein Großaufgebot teils schwer bewaffneter Beamter stoppte schließlich den Bus nahe Horb und nahm den Mann in Gewahrsam. Erst da stellte sich heraus: Bei der Pistole handelte es sich nicht um eine scharfe Waffe, sondern nur um eine Luftpistole.
Damit ist der 31-Jährige aber noch nicht aus dem Schneider. Noch prüft die Polizei, ob es sich bei der Pistole um eine sogenannte Anscheinswaffe handelt. Unter den Begriff fallen alle Gegenstände, die einer echten Waffe täuschend ähnlich sehen. Diese in der Öffentlichkeit zu führen, ist verboten.
Bei der Post abgeholt
Doch wo hatte der Mann die Waffe eigentlich her? Dazu gibt die Polizei nun näheres bekannt. Der 31-Jährige habe die Waffe im Internet bestellt und das Päckchen an dem betreffenden Tag bei der Post in Freudenstadt abgeholt.
Hätte er das Paket erst zuhause aufgemacht, wäre vermutlich nichts passiert. Doch wie eine Sprecherin der Polizei berichtete, öffnete der 31-Jährige noch vor Ort die Verpackung und zog die Luftpistole heraus, bevor er sie dann in seinen Hosenbund steckte.
Warum der Mann sich die Luftpistole gekauft hat, ist laut Polizeiangaben noch Gegenstand der Ermittlungen. Auch warum er sich entschieden hat, die Pistole in aller Öffentlichkeit auszupacken und in den Hosenbund zu stecken, ist noch unklar.
Offenbar ist es nicht schwer, eine Anscheinswaffe im Internet zu besorgen, wie ein Blick auf die Website eines bekannten Online-Händlers zeigt. Schnell findet man dort ein großes Sortiment sogenannter Softair-Pistolen. Luftpistolen also, die bis ins Details realen Schusswaffen nachempfunden sind. Einen Hinweis darauf, dass die Produkte unter das Waffengesetz fallen und nicht in der Öffentlichkeit geführt werden dürfen, sucht man dort vergeblich.
Keine Altersprüfung
Bei der Bestellung findet keine Altersprüfung statt, wie sie zum Beispiel bei Computerspielen mit einer USK-18 Freigabe oder Spirituosen üblich ist. Ordert man solche Produkte im Internet, muss der Empfänger dem Postboten seinen Ausweis zeigen, bevor das Paket überhaupt ausgehändigt wird.
Bei Anscheinswaffen greift diese Regel aber offenbar nicht. Denn liegt die Geschossenergie unter 0,5 Joule, gelten die Luftpistolen als Spielzeug. Eine gesetzliche Altersbegrenzung gibt es dann nicht. Sprich: Praktisch jedes Kind kann sich eine Anscheinswaffe im Internet bestellen.