Die Berliner Verwaltung will ihr Beschaffungswesen künftig stärker an sozialen Kriterien ausrichten. Dazu hat der Berliner Senat am Dienstag einen Bericht zur Stärkung des „Fairen Handels“ beschlossen.
Die Berliner Verwaltung will künftig ihr Beschaffungswesen stärker nach sozialen Kriterien ausrichten. Dazu beschloss der Berliner Senat am Dienstag einen Bericht zur Stärkung des „Fairen Handels“. In einem entsprechenden Aktionsplan soll bis Ende 2025 eine Ausführungsvorschrift mit Kriterien für den „Fairen Handel“ bei der öffentlichen Auftragsvergabe erarbeitet werden, teilte die Senatswirtschaftsverwaltung nach der Senatssitzung mit. Das Land Berlin und die landeseigenen Unternehmen geben den Angaben zufolge jährlich mehr als fünf Milliarden Euro für die Beschaffung von Lieferungen und Leistungen aller Art aus.
Die geplante neue Vorschrift solle dem Ziel dienen, Arbeitnehmerrechte auch in anderen Ländern zu schützen und die Nachhaltigkeit und den Klimaschutz bei der öffentlichen Beschaffung von Produkten zu berücksichtigen, hieß es. Eine Beschaffungsstrategie nach sozialen Kriterien bedeute unter anderem die Wahrung von Rechten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Lieferketten sowie eine faire Bezahlung.
Laut Senatswirtschaftsverwaltung wird Berlin 2024 das vierte Mal in Folge die Auszeichnung „Fairtrade Town“ erhalten. Das Berliner Aktionsbündnis „Fairer Handel“ und die Kompetenzstelle Faire Beschaffung seien dabei stark engagiert. Unter anderem soll durch Informations- und Bildungsarbeit gelingen, den „Fairen Handel“ in Branchen wie der Gastronomie und Hotellerie zu stärken. Zudem soll ab 2025 alle zwei Jahre zu einem Runden Tisch „Dialog für faire Beschaffung“ eingeladen werden.