Das Autohaus Storz möchte in Buchenberg eine Halle für Fahrzeuge bauen. Sie soll eine unbehandelte oder in gedeckten Farbtönen gehaltene, landschaftstypische Holzfassade bekommen.
Die Änderung des Flächennutzungsplans Falkenmoos auf Gemarkung Buchenberg und die Aufstellung eines zugehörigen Bebauungsplans beschloss der Gemeinderat.
Laut Bürgermeister Fritz Link berücksichtigen die Pläne nicht nur die Erweiterung des sich positiv entwickelnden Autohauses Storz, sondern den gesamten Siedlungsbereich, um so einen Kompromiss zwischen gegensätzlichen Interessen zu finden. Die Änderung des FNP betrifft laut Michael Schröder vom Büro Stadtlandschaften den überwiegenden Siedlungsbereich von „Falkenmoos“ und „Nägelesee“.
Für die vom Autohaus benötigte Halle sei nur die Nutzung als KFZ-Lager im Zusammenhang mit dem bestehenden Betrieb zulässig. Sie brauche gewisse Proportionen, sei deshalb quadratisch geplant, allerdings mit 700 Quadratmetern deutlich kleiner als in früheren Anträgen und dank der festgesetzten Gebäudehöhe nur eingeschossig. Ums Gebäude herum gebe es gewisse Erweiterungsmöglichkeiten. Vorgeschrieben sei eine unbehandelte oder in gedeckten Farbtönen gehaltene, landschaftstypische Holzfassade.
„Nicht wesentlich störendes Gewerbe“
Auf Vorschlag von Sigrid Fiehn soll diese Auflage auch für Ergänzungs- und Neubauten aller übrigen Betriebe gelten. Generell sei im geplanten Mischgebiet nur „nicht wesentlich störendes Gewerbe“ erlaubt, so Schröder auf Nachfrage von Jens Hagen.
Auch habe es im Vorfeld Gespräche mit Anliegern gegeben, so Link, der von einem „sehr ausgewogenen Vorschlag“ sprach und darauf hinwies, dass nur Sattel- und Walmdächer erlaubt, Werbeanlagen aber verboten sind.
Nur ein Standort kommt infrage
Wegen Restriktionen wie Bauverboten zur Landesstraße und unter einer Stromtrasse oder nachbarschaftlichem Belangen kommt von mehr als sechs untersuchten Standorten für die Halle nur einer, südlich und etwas abgesetzt vom vorhandenen Betriebsgebäude infrage. Verbunden sein sollen beide Gebiete über einen nicht versiegelten Fahrweg.
Der Gemeinderat billigte den Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung des zugehörigen Bebauungsplans und beschloss die öffentliche Auslegung samt Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden.