In Corona-Zeiten gelten auch für Fahrschule besondere Regeln. Foto: dpa/Swen Pförtner

Der Verwaltungsgerichtshof hat einen Sonderweg im Südwesten beendet: Fahrschulen dürfen Theorie wieder als Präsenzunterricht anbieten. Ob Nachtfahrten während der Ausgangssperre erlaubt sind bleibt strittig.

Mannheim - Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat vielen, überwiegend jungen Menschen, den Weg zum Führerschein erleichtert. Der Theorieunterricht darf von den Fahrschulen von sofort an wieder als Präsenzveranstaltung angeboten werden, so der 1. Senat in einem am Freitag veröffentlichtem Beschluss. Strittig bleibt jedoch die Frage ob Nachtfahrten auch dann erlaubt sind, wenn in dem Landkreis eine Ausgangssperre gilt.