Mindestens 1,5 Meter Seitenabstand muss zu Radlern in der Stadt gehalten werden. (Symbolfoto) Foto: vitaliy_melnik – stock.adobe.com

Straßenverkehr-Messungen ergeben, dass viele Autofahrende Radlern bedrohlich nahekommen. Wo sind in Rottweil die gefährlichsten Stellen?

Kraftfahrzeuge müssen beim Überholen außerorts mindestens zwei Meter und innerorts mindestens 1,5 Meter Seitenabstand zu Radfahrern halten. So steht es in der Straßenverkehrsordnung. Doch daran halten sich leider zu wenige Autofahrende – wie ein dreimonatiger Test in Rottweil ergeben hat.

 

„Wir hatten schon befürchtet, dass das, was wir subjektiv beim Radfahren empfinden, sich leider auch objektiv belegen lässt“, sagt Michael Bach, der das Team Radkultur in der Lokalen Agenda leitet. Vom ADFC, dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club, hatte sich die Gruppe mehrere Messgeräte ausgeliehen. Diese erlauben es, den Abstand zwischen Fahrrad und überholendem Auto genau zu bestimmen.

Insgesamt 355 Überholvorgänge konnten die Mitglieder des Teams dokumentieren. Dabei zeigte sich, dass bei der Hälfte der Überholmanöver der vorgeschriebene Mindestabstand unterschritten wurde. Neben dieser allgemeinen Aussage zeigten die Messungen auch, dass es in der Stadt bestimmte Schwerpunkte gibt, wo Autos den Radfahrenden teilweise schon gefährlich nahekommen.

Viele kennen die Regeln nicht

Diese Erkenntnisse, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben, betreffen die Kurve vor dem Kreisverkehr beim Kriegsdamm, die Tuttlinger Straße von der Altstadt, Hotel Bären, stadteinwärts, die ohnehin schmale Marxstraße sowie die Königstraße stadteinwärts von der Ampel bei der Villa Duttenhofer bis zur Hochbrücke. Beim Team-Radkultur ist man sich bewusst, dass zu viele Autofahrende die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände möglicherweise gar nicht kennen. Dies spiegle sich teilweise auch in den Reaktionen der Fahrzeuglenker wider, wenn sie auf ihr Fehlverhalten angesprochen würden. Weit verbreitet sei offensichtlich die Ansicht, dass es genüge, sich links der gestrichelten Markierungen der Radstreifen zu halten, unabhängig vom tatsächlichen Abstand zu den Radfahrenden.

Umso wichtiger müsse es sein, durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit das nötige Bewusstsein für die geltende Rechtslage zu schaffen. „Dies könnte auch durch Banner im Straßenbild erreicht werden, wie sie ähnlich jedes Jahr zum Schulanfang an prominenten Stellen aufgehängt werden“, schlägt Michael Bach vor.

Die Abstandsmessungen mit Unterstützung des ADFC fanden in zahlreichen Kommunen in Deutschland statt. Einen Einblick in die Ergebnisse ermöglicht folgender Link: https://obs.adfc-bw.de