Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis musste sich ein 42-Jähriger vor dem Amtsgericht verantworten. Foto: Buchta (Archiv)

Ein 42-Jähriger aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis musste sich einmal mehr wegen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis vor dem Amtsgericht Wolfach verantworten.

Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis musste sich am Mittwoch ein 42-Jähriger aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis vor dem Amtsgericht verantworten. Es war beileibe nicht das erste Vergehen dieser Art des Manns – darum forderte die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe ohne Bewährung. Seinen Führerschein ist er schon seit knapp 20 Jahren los, wurde aber dennoch immer wieder am Steuer erwischt.

 

Auch diesmal: Der 42-Jährige war am Steuer eines VW Golf auf der B33 bei Hausach kontrolliert worden, ohne im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Das gab der Angeklagte zu.

Es komme in dieser Sache zur Anklage wegen der vielen einschlägigen Einträge, erklärte Richterin Ina Roser. Hinzu komme eine „erhebliche Rückfallgeschwindigkeit“. Tatsächlich enthält das Bundeszentralregister über den Angeklagten bereits 27 Einträge, davon allein elf fürs Fahren ohne Fahrerlaubnis oder für Trunkenheit am Steuer. Im Fahreignungsregister in Flensburg hat der Mann 30 Punkte gesammelt. Zudem laufen noch vier offene Bewährungsstrafen gegen ihn.

2006 den Führerschein „wegen Drogen verloren“

Er habe seinen Führerschein 2006 „wegen Drogen verloren“, erklärte der Beschuldigte. Er befindet sich derzeit in Substitution. Angefangen habe er mit Betäubungsmitteln als 14-Jähriger, begleitet von Beschaffungsdiebstählen. Er hat bereits mehrere Haftstrafen abgesessen. „Es tut mir leid“, versicherte der Angeklagte.

Er habe einen Fehler gemacht, sich aber sonst nichts mehr zuschulden kommen lassen. Den Golf seiner Mutter – das Fahrzeug, in dem er erwischt wurde – gebe es nicht mehr. Also könne er nicht mehr am Steuer erwischt werden. Der 42-Jährige ist wegen eines Arbeitsunfalls arbeitslos. Wenn es sein Gesundheitszustand wieder zulasse, werde ihn sein früherer Arbeitgeber erneut einstellen, erklärte er.

Mit dem Auto gefahren sei er nur wegen der vielen Probleme, die er mit den Ämtern wegen des Arbeitsunfalls habe. So sei er an diesem Tag Richtung Offenburg unterwegs gewesen. Obwohl die Richterin dem Angeklagten eine günstige Sozialprognose ausstellte, forderte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von zwei Monaten. Diese dürfe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden, da sämtliche Bewährungsstrafen keine Wirkung gezeigt hätten.

„Es ist schwer, Argumente für eine Bewährung zu finden“, räumte der Verteidiger ein. Er wies auf die Bemühungen seines Mandanten hin, Ordnung in sein Leben zu bringen, auf das Substitutions-Programm und die psychologische Begleitung. Er plädierte „mit Magengrimmen“ für eine Bewährungsstrafe und gegebenenfalls Sozialstunden. „Es tut mir leid, es wird nicht mehr vorkommen“, beteuerte der 42-Jährige in seinem letzten Wort.

Das Urteil von Richterin Roser lautete auf sieben Monate Freiheitsstrafe, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden. Weiter verurteilte sie den Mann zur Leistung von 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Der Angeklagte und sein Verteidiger akzeptierten das Urteil und verzichteten auf das Einlegen von Rechtsmitteln.