Statt den zugelassenen 25 km/h war der „Dreifachsünder“ mit 62 km/h unterwegs. Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn/dpa

Ein getunter Roller, keine Fahrerlaubnis und Cannabis im Blut: Vor dem Amtsgericht Oberndorf musste sich ein 19-Jähriger aus Schramberg gleich mehrfach verantworten.

Früh am Donnerstag kam es am Amtsgericht Oberndorf zu einer Verurteilung aus gleich dreifachem Grund: Ein 19-Jähriger aus Schramberg musste sich nicht nur wegen des Fahrens eines getunten Rollers ohne Führerschein verantworten, sondern auch dafür, dass er dabei einen THC-Gehalt von 3,8 Nanogramm im Blut hatte. Doch was war genau passiert?

 

Angeklagter fährt 60 statt 25 km/h

Am 6. Juni 2025 kam es zu dem dreifachen Vergehen, als der Angeklagte gegen 17.20 Uhr vom Schramberger Kaufland auf dem Weg nach Hause war. „Es waren 400 bis 500 Meter zu mir nach Hause. Ich war mit meinem Onkel im Kaufland und bin dann alleine mit dem Roller heimgefahren. Aber dann wurde ich angehalten“, resümierte er den Tatvorgang.

Ein Polizeibeamter auf Motorradstreife war auf den Schramberger aufmerksam geworden, da der Mofa-Auspuff des Täters laut Aussage des Beamten „ungewöhnlich laute Geräusche gemacht habe“. Ein Roller mit den zugelassenen 25 km/h sei deutlich leiser – der Täter war hingegen mit über 60 km/h unterwegs.

Der 46-jährige Polizist schöpfte daher früh den Verdacht, dass mit dem Fahrzeug etwas nicht stimmen könnte: „Als ich ihn angehalten habe, hatte er keine Fahrerlaubnis. Er hatte auch rote Augen, wodurch ich mir schon gedacht habe, dass er zudem gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen haben könnte.“ Auf dem Revier bestätigte ein Drogentest diesen Verdacht schließlich. Konsumiert habe der damals 18-Jährige laut eigener Aussage knapp viereinhalb Stunden vor der Kontrolle.

Eine „sehr schlimme Schulzeit“ prägte den Täter

Schnell wurde im Gerichtssaal deutlich, dass der Angeklagte auf ein schwieriges Leben zurückblickt: Seine Mutter bekam ihn mit 14 Jahren, seinen leiblichen Vater kannte er nur vom Sehen. Den Großteil seines Lebens verbrachte er ab dem dritten Lebensjahr in verschiedenen Pflegefamilien – Beffendorf, Sulz, Freudenstadt, Singen und nochmals Sulz waren seine Stationen. Erst mit 15 Jahren kehrte er zu seiner leiblichen Mutter zurück.

Aggressionsprobleme sorgten dafür, dass er nie dauerhaft in einer Familie bleiben konnte. An seine „sehr schlimme Schulzeit“ erinnert er sich nur lückenhaft, weshalb er seine Lebensabschnitte nicht einmal den jeweiligen Jahren zuordnen konnte.

Durch Freunde auf die schiefe Bahn geraten

Der junge Täter hatte keine Vorstrafen und habe laut Staatsanwalt trotz schwieriger Kindheit „viel aus sich gemacht“. Nach dem Hauptschulabschluss ist er im dritten Lehrjahr seiner Maurer-Ausbildung und unterstützt seine Familie finanziell.

Probleme bereitete ihm vor allem der Umgang mit Geld: Über Zahlungsanbieter wie Klarna häufte der „Dreifachsünder“ Schulden von rund 4.500 Euro an, aktuell seien es noch knapp 2.000 Euro, die er monatlich mit 500 bis 600 Euro tilge. Kontakte zu Freunden habe er kaum, seine Freizeit verbringe er überwiegend mit seiner Freundin, die seinen Konsum kritisch sehe.

Fünf Termine bei der Suchtberatung

Neben den vollständigen Verfahrenskosten erhielt der junge Mann 20 Sozialstunden, die an Wochenenden innerhalb von zwölf Wochen abzuleisten sind. Zudem muss er im selben Zeitraum fünf Termine bei einer Suchtberatung wahrnehmen, da Richter und Jugendgerichtshelferin ein Suchtverhalten sowie eine geistige Verzögerung feststellten.

Auf seinen Konsum angesprochen erklärte der Angeklagte, dieser mache ihn ruhiger. „Ich habe vor aufzuhören, wenn ich stärker werde“, sagte er. Der Richter äußerte daran Zweifel und verwies auf einen automatisierten Konsum. In Verbindung mit seiner schwierigen Kindheit führte dies zu einem Urteil nach Jugendstrafrecht. Eine Freiheitsstrafe kam nicht in Betracht; Ziel sei es, den Angeklagten zu stabilisieren und ihm eine straffreie Zukunft zu ermöglichen.