„Marco Reus ist irgendwann falsch abgebogen“, witzelt Borussia-Trainer Jürgen Klopp Foto: dpa

Ein EIntrag ins Strafregister bleibt dem Dortmunder Spieler Marco Reus wohl erspart. Doch Ungereimtheiten bei dem Strafbefehl für den Dortmunder Fußball-Nationalspieler Marco Reus könnten den Düsseldorfer Landtag beschäftigen.

Düsseldorf - Der Strafbefehl für den Dortmunder Fußball-Nationalspieler Marco Reus wegen langjährigen Fahrens ohne Führerschein hat womöglich ein politisches Nachspiel. Im Düsseldorfer Landtag gibt es Überlegungen, parlamentarisch zu prüfen, ob der 25-jährige Profikicker bei der Justiz eine Vorzugsbehandlung erfahren hat. Falls er zu der Überzeugung gelange, dass es im Fall Reus „unhaltbare Ungereimtheiten“ gebe, behalte er sich ausdrücklich vor, den Sachverhalt im Landesparlament anhängig zu machen, erklärte CDU-Fraktionsvize Peter Biesenbach gegenüber unserer Zeitung. „Einen wie auch immer gearteten Promibonus darf es nicht geben.“

Wegen „vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zwischen September 2011 und März 2014 in sechs Fällen“ hatte die Dortmunder Staatsanwaltschaft dem prominenten Fußballer Ende vergangenen Jahres einen Strafbefehl in Höhe von 540 000 Euro zugestellt – mit 90 Tagessätzen zu 6000 Euro. Eine Punktlandung mit Promibonus? Bei diesem Strafmaß bleibt Reus jedenfalls ein Eintrag ins Vorstrafenregister erspart. Bereits bei 91 Tagessätzen hätte er als vorbestraft gegolten. Der pfeilschnelle Dribbler war im März 2014 bei einer Polizeikontrolle wegen Geschwindigkeitsüberschreitung erwischt worden. Erst später fiel auf, dass er die Ordnungshüter mit einem gefälschten holländischen Führerschein getäuscht hatte.

Daraufhin räumte Reus ein, dass er nie einen Führerschein besessen und seit mehr als fünf Jahren ohne Fahrerlaubnis am Steuer gesessen habe. Der begnadete Strafraumspieler sei in seinem Leben „irgendwann falsch abgebogen“, juxte Dortmunds Trainer Jürgen Klopp.

Ähnlich lässig ging auch die Dortmunder Justiz mit dem Fußballmillionär um. Obwohl Reus einräumte, mehr als fünf Jahre ohne Führerschein gefahren zu sein und zahllose Fotos von ihm als Pilot schnittiger Sportboliden existieren, ahndete die Staatsanwaltschaft am Ende lediglich sechs Fälle wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. In diesen Fällen war der Spieler bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ertappt worden. Nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) wird Fahren ohne Führerschein mit Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft.

Für den zuständigen Dortmunder Staatsanwalt erschienen bereits die Hälfte des Strafrahmens – 90 Tagessätze – „schuld- und strafangemessen“ für Dauerverkehrssünder Reus. Seinen Netto-Jahresverdienst taxierte der Ermittler mit 2,1 Millionen Euro ebenfalls erstaunlich niedrig – vermutlich aufgrund von Internet-Recherchen. Dort wird für den Dortmunder Berufsfußballer ein Bruttojahreseinkommen von vier bis fünf Millionen Euro ausgewiesen. Doch darin sind die Einkünfte aus der Nationalelf ebenso wenig enthalten wie die üppigen Werbetantiemen für den begehrten Kicker (darunter auch von Autounternehmen, die sich den führerscheinlosen Jungstar als populären Steuermann sicherten).

Dieses dreiste Geschäftsgebaren spielt in dem Strafbefehl ebenso keine Rolle wie die von Reus begangene Urkundenfälschung mit dem holländischen Fantasieführerschein. Nicht einmal eine obligatorische Sperrfrist für die Erteilung einer ordnungsgemäßen Fahrerlaubnis – die in solchen Fällen laut Gesetz zwischen sechs Monaten und fünf Jahren liegt – enthält dieser Strafbefehl. Die Urkundenfälschung stellte die Dortmunder Justiz kurzerhand ein, weil das Fahren ohne Fahrerlaubnis in diesem Falle „das gravierendere Delikt“ sei. Der zuständige Dortmunder Amtsrichter stimmte dem zu.

Diese Begründung sorgt selbst bei Beamten des NRW-Justizministeriums für Kopfschütteln. Immerhin liegt der Strafrahmen bei Urkundenfälschung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren deutlich höher als bei Fahren ohne Fahrerlaubnis. „Das ist schon sehr ungewöhnlich“, staunt ein ranghoher Justizbeamter in Düsseldorf. Auch ein renommierter Strafrechtler räuspert sich über „die Unwucht“ bei der Strafzumessung in der Causa Reus. „Das ist etwa so, wie wenn ein Schwarzfahrer zum zehnten Mal erwischt wird, ihm bei der Suche nach seinem Personalausweis ein Pfund Kokain aus der Tasche fällt und die Staatsanwaltschaft anschließend das Betäubungsmitteldelikt einstellt, weil das wiederholte Schwarzfahren die gewichtigere Straftat ist.“

Über die Merkwürdigkeiten und Ungereimtheiten in der Causa Reus wird viel getuschelt in diesen Tagen. Nur offen will sich niemand gerne zitieren lassen. Borussia Dortmund, der Club des prominenten Verkehrsstraftäters, ist eine Macht in Nordrhein-Westfalen. Der Einfluss des Vereins reicht weit in die Politik hinein. In seinem Aufsichtsrat sitzt der ehemalige SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück. Dem Wirtschaftsrat des BVB gehören der SPD-Fraktionschef im Landtag, Norbert Römer, und Landtagsvizepräsident Gerhard Papke (FDP) an.