K.o.-Tropfen stellen während der Fasnet eine ernsthafte Gefahr dar. Die gefährlichen Substanzen werden heimlich in Getränke gemischt, betäuben ihre Opfer und es kommt zu Verbrechen. Was Betroffene tun sollten und wie man sich schützen kann.
Egal, ob auf Festivals in der Region, bei einem Club-Besuch oder gerade jetzt auf der Fasnet: Es ist höchste Vorsicht vor K.o.-Tropfen geboten.
Unter dem Begriff K.o.-Tropfen können verschiedene Drogen oder flüssige Substanzen gemeint sein, die sedierend wirken und potenziellen Opfern heimlich ins Getränk gemischt werden. In der Regel wirken die Tropfen schnell und haben das Ziel, die Betroffenen rasch außer Gefecht zu setzen. Oftmals stehen diese Vorfälle in Verbindung mit einem Sexualdelikt.
Eine Fasnetsveranstaltung im Kreis Waldshut musste aus diesem Grund sogar abgebrochen werden. Dort klagten mehrere Gäste über typische Symptome von K.o.-Tropfen – dazu zählen Übelkeit, Benommenheit und Erinnerungslücken. Weil die Polizei das Risiko nicht eingehen wollte, dass es noch mehr Opfer gibt, beendete sie die Party in Absprache mit dem Veranstalter.
Polizei weiß von einem Fall
Auch in der Region hört man immer wieder von derartigen Vorfällen. Auf Nachfrage beim Polizeipräsidium Konstanz erfährt unsere Redaktion von einem Fall in Schramberg-Sulgen, der sich beim Schorenhexenball ereignet haben soll. „Einen Nachweis, dass tatsächlich sogenannte K.o.-Tropfen verwendet worden sind, konnte bislang nicht erbracht werden, da sich die Geschädigte mit zeitlichem Verzug in ärztliche Behandlung begeben hat“, teilt Nicole Minge, Pressesprecherin des Polizeipräsidiums, mit.
Die Betroffene habe Anzeige erstattet. Die Polizei in Schramberg hat die Ermittlungen wegen einer gefährlichen Körperverletzung aufgenommen. „Diese dauern an“, so Minge.
Verdacht auf K.o.-Tropfen: was tun?
Was sollten Betroffene tun, die den Verdacht haben, K.o.-Tropfen bekommen zu haben? Laut Polizei sei es besonders wichtig, bei Übelkeit Hilfe beim Personal, Sanitätern oder Freunden zu suchen und schnellstmöglich ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. „Der Verdacht auf eine Vergiftung durch K.o.-Tropfen kann durch Urin- und Blutproben nachgewiesen werden.“ Dabei spiele allerdings die Zeit eine wichtige Rolle. Der zeitliche Nachweis hänge nämlich von der verwendeten Substanz ab, erklärt die Pressesprecherin. Beispielsweise sei bei einer Verabreichung von Gammahydroxybuttersäure (GHB) ein erfolgversprechender Nachweis nur nach sechs bis zwölf Stunden möglich.
Hinzu kommt, dass Betroffene schnellstmöglich eine Anzeige bei der Polizei erstatten sollten. „Nur durch eine Anzeige wird es möglich, Täter und Täterinnen zu ermitteln und mögliche weitere Opfer vor Schaden zu bewahren.“
Tipps von der Polizei
Um sich bestmöglich vor K.o.-Tropfen zu schützen, gibt die Polizei folgende Tipps: Von Unbekannten keine Getränke annehmen und offene Drinks nicht unbeaufsichtigt lassen. Wichtig sei auch, Getränke bei der Bedienung zu bestellen und selbst entgegenzunehmen. Nicht alleine unterwegs sein, als Freunde aufeinander achten und die Veranstaltung gemeinsam verlassen.
Wird ein Täter bei der Verabreichung von derartigen Substanzen erwischt, können ihm verschiedene Straftatbestände blühen. Dazu zählen gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung, versuchte oder vollendete Vergewaltigung sowie Verstöße gegen das Betäubungsmittel- oder Arzneimittelgesetz.
Um über K.o.-Tropfen aufzuklären, ist die Polizei regelmäßig in Schulen unterwegs und klärt Jugendliche über das Thema auf.
Zudem ist die Präventions-Abteilung der Polizei gerade bei Fasnetsveranstaltungen im Austausch mit Besenwirtschaften, der Gastronomie und Security, um Aufklärung zu betreiben.