Stefan Hammer sieht die Gemeindekindergärten, hier die Kindertagesstätte Friedrichstraße, derzeit noch gut aufgestellt. Foto: Fahrland

Eine Anhebung der monatlichen Benutzungsgebühren für Kindertagesstätten um 3,9 Prozent hat der Gemeinderat beschlossen. Sie tritt zu Beginn des neuen Kindergartenjahres 2022/2023 per 1. September in Kraft.

Vöhringen - Weiterhin wird der Kostendeckungsgrad durch die Elternbeiträge unter den empfohlenen 20 Prozent liegen. Die Gemeinde Vöhringen folgt mit der Gebührenerhöhung, wie andere Kommunen im Landkreis, der Empfehlung des Städtetages, Gemeindetages, der Kirchenleitungen und kirchlichen Fachverbände.

Vor Jahresfrist waren die Gebühren zuletzt angehoben worden, wobei die Empfehlungen bei 2,9 Prozent lagen. Um künftigen Fördermittelanträgen aus dem Ausgleichstock nicht die Aussicht auf Erfolg zu nehmen, müsse die Einnahmesituation im empfohlenen Rahmen ausgeschöpft werden und dürfe nicht hinter den landesweiten Empfehlungen zurückbleiben, warnten Bürgermeister Stefan Hammer und Mitarbeiterin Birgit Kiene, in deren Zuständigkeit unter anderem Kindergärten und Schulen fallen.

Qualitativ beachtliches Angebot

Aus Sicht der kommunalen und kirchlichen Spitzenverbände gewährleisten die Träger und Fachkräfte in den Einrichtungen auch in angespannten Zeiten der Pandemie und des Krieges in der Ukraine ein qualitativ beachtliches Angebot der frühkindlichen Betreuung. Sie würden damit einen essenziellen Beitrag zur gesellschaftlichen Stabilisierung in der anhaltenden Krisenzeit leisten, heißt es.

Die Sicherstellung des Angebotes beanspruche die Träger nicht nur organisatorisch in hohem Maße. Finanziell würden die Träger belastet durch den Fachkräftemangel, steigende Personalkosten und eine hohe Inflationsrate, die sich auf die Investitions- und Sachkosten auswirke. Dennoch bleibe die Erhöhung aus Rücksicht auf die Elternhäuser bewusst hinter der tatsächlichen Kostensteigerung zurück.

Rabatt für Geringverdiener

Beispiele aus der dreiseitigen Gebührentabelle zeigen: Für Kinder ab drei Jahren werden in Kindergärten mit Regelöffnungszeiten künftig 127 anstatt 122 Euro pro Monat fällig, bei verlängerter Öffnungszeit mit sechs zusammenhängenden Stunden am Vormittag 143 anstatt 138 Euro, bei Ganztagesbetreuung 244 Euro anstatt 234 Euro. Ein Ganztageskrippenplatz für Kinder ab elf Monaten kostet 577 Euro (bisher 556 Euro). Abschläge gibt es, wenn mehr als ein Kind unter 18 Jahren im gleichen Haushalt lebt. Geringverdiener können einen Rabatt von zehn Prozent beantragen.

Auch eine "Pandemieklausel" für den Fall eines Lockdowns ist enthalten. Wird die Notbetreuung weniger als 50 Prozent des gebuchten Betreuungsumfangs in Anspruch genommen, wird der halbe Gebührensatz berechnet, bei höherer Inanspruchnahme der volle Gebührensatz. Wer keine Notbetreuung in Anspruch nimmt, bleibt während der Schließung beitragsfrei.

Leistung muss stimmen

Angesichts der steigenden Elternbeiträge forderte Axel Plocher (FWV) die verlässliche Einhaltung der Betreuungszeiten. "Preise hoch und Leistung runter, das passt nicht zusammen", stellte er fest und spielte ohne konkretere Angaben auf nachmittägliche Einschränkungen an.

Stefan Hammer sieht die Gemeindekindergärten derzeit noch gut aufgestellt, doch der Fachkräftemangel mache auch vor Vöhringen nicht halt. "Die Betreuungslandschaft wird ständig ausgebaut und ist gesellschaftspolitisch wichtig, doch wo das zusätzliche Personal herkommen soll, weiß niemand", schilderte er. Der Beschluss erfolgte einstimmig.