Beim Heimwerken ist immer ein gewisses Verletzungsrisiko vorhanden.       Foto: dpa-tmn/Christin Klose

Selbermachen liegt im Trend. Doch wer beim Heimwerken zu forsch ist, riskiert mehr als nur einen schiefen Nagel in der Wand. Für große Schäden kommt eventuell kein Versicherer auf.

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s gibt Heimwerker, die trauen sich einfach alles zu: Eine Terrasse bauen, die Photovoltaikanlage auf dem Dach installieren, das Haus dämmen, Fenster austauschen oder das Bad renovieren. Dank diverser Erklärvideos im Internet erscheint alles machbar. Doch Heimwerker sind eben oft keine Profis – und so geht dann manchmal etwas schief. Wer kommt in dem Fall für die Schäden auf? Ein Überblick.

Welche Versicherungen sind die Basis? Eine Hausrat- und Haftpflichtversicherung, die die meisten Menschen abgeschlossen haben, gehören zu Grundausstattung. Zahlreiche Immobilienbesitzer haben in der Regel noch eine Wohngebäudeversicherung. Das ist eine gute Basis, auch für Leute, die gern heimwerken.

„Allerdings gibt es bei handwerklichen Arbeiten im eigenen Haus einige zusätzliche Risiken, die man kennen und absichern sollte. Zum Beispiel Unfälle“, sagt Rechtsanwalt Sven-Wulf Schöller von der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein.

Wer leistet, wenn man von der Leiter fällt und arbeitsunfähig wird? Für so einen Fall sei es gut, wenn man eine private Unfallversicherung abgeschlossen habe, sagt Karsten Radder, Spezialist für Versicherung beim Finanzdienstleister Klein. Gerade bei Heimwerkern, die ungewohnte Arbeiten ausführen, sei das wichtig. „Zum Beispiel, wenn man bei Dachdeckerarbeiten das Gleichgewicht verliert und abstürzt. Oder auch, wenn man beim Kauf von Baumaterial in einen Verkehrsunfall verwickelt wird.“

Wie können sich Heimwerker gegen Schäden durch Fehler versichern, die sie selbst verursacht haben? „Gar nicht“, stellt Rechtsanwalt Schöller klar. „Das ist ihr eigenes Risiko. Deshalb sollte sich jeder gut überlegen, welche Arbeiten er in Angriff nimmt.“ Es kann schnell etwas passieren, das gravierende Folgen hat“, warnt Roland Stecher von der Verbraucherzentrale Bremen. Dies sei der Fall, wenn ein Heimwerker ein Loch in die Wand bohrt und dabei versehentlich eine Elektroleitung oder ein Wasserrohr trifft. „Die Versicherungsgesellschaft wird dann einen Gutachter schicken, der genau prüft, wer welche Arbeiten ausgeführt hat und wie der Schaden entstanden ist. Ist der Heimwerker allein verantwortlich, bleibt er auf den Kosten sitzen.“

Arbeiten, die mit besonders hohen Risiken behaftet sind, dürfen nur von Fachfirmen ausgeführt werden, etwa Elektroinstallationen und Gas-, Wasser- und Heizungsarbeiten. „Wenn Heimwerker da trotzdem rangehen und durch ihre unsachgemäße Arbeit etwas passiert, zahlt keine Versicherung“, weiß Sven-Wulf Schöller. Fehler von professionellen Handwerkern seien durch deren Berufshaftpflichtversicherung abgesichert.

Und wenn ein Helfer in der Wohnung einen Schaden verursacht? „Schäden in der Wohnung reguliert die Hausratversicherung, wenn das konkrete Risiko auch versichert ist, etwa Feuer oder Schäden durch Leitungswasser“, sagt Sven-Wulf Schöller. „Wurden sie von einem Helfer, zum Beispiel durch einen Nachbarn verursacht, holt sich die Versicherungsgesellschaft das Geld von ihm zurück. Gut, wenn er eine Haftpflichtversicherung hat, die dann dafür aufkommt.“

Haben die Helfer allerdings Arbeiten ausgeführt, die ausdrücklich Fachbetrieben vorbehalten sind, wird die Haftpflichtversicherung in der Regel die Kosten nicht oder zumindest nicht vollständig übernehmen. „Denn Arbeiten, die nicht zulässig sind, werden von der Versicherung mindestens als grob fahrlässig oder sogar als vorsätzlich eingestuft“, so Schöller.

Muss man den Versicherer über Neugebautes informieren? Bestenfalls geht alles gut. Doch auch dann muss man eventuell den Versicherer kontaktieren. „Ändert sich etwas Grundlegendes am Haus, weil etwa das Dach oder der Keller ausgebaut wird, sollte die Versicherung das schon wissen“, so Verbraucherschützer Stecher. „Denn dadurch steigt der Wert des Gebäudes und die Versicherungssumme muss eventuell angepasst werden.“ Wird nur ein Raum neu tapeziert oder ein neuer Bodenbelag verlegt, brauchen Heimwerker ihre jeweilige Hausrat- und Wohngebäudeversicherung aber nicht zu informieren.