Ausgerechnet ein Polizeianwärter musste sich in Villingen-Schwenningen vor Gericht verantworten. Foto: dpa

Erst die Kollegin mit blanken Brüsten gefilmt und dann noch mehr schmutziges Material auf dem Smartphone: Ein Ex-Polizeianwärter musste sich vor dem Amtsgericht Villingen verantworten.

Villingen-Schwenningen - Dreieinhalb Jahre studierte der junge Mann an der Polizeihochschule in Villingen-Schwenningen, um Polizist zu werden – ausgerechnet am Abend nach der entscheidenden Prüfung zerstörte er mit einer Dummheit seine Karriere: Er filmte eine Kollegin, wie sie mit entblößtem Oberkörper Sport machte. Als die Polizei das Smartphone untersuchte, fand sie noch mehr brisantes Material.

Hellblaues Hemd, trainierter Oberkörper – die Uniform hätte dem 23-jährigen, ehemals angehenden Polizeikommissar sicher gut gestanden. Doch daraus wird nun nichts mehr. Denn der Ex-Polizeianwärter fand sich am Mittwoch auf der Anklagebank des Amtsgerichts Villingen wieder.

Mit blankem Oberkörper Sport gemacht

"Das war das Dümmste, was ich jemals gemacht habe", kommentierte der junge Mann die Geschehnisse, die die Staatsanwaltschaft ihm kurz zuvor im Gerichtssaal präsentierte. Im November 2021 filmte er nach seiner erfolgreichen Abschlussprüfung eine Kollegin, die in einem gegenüberliegenden Gebäude der Unterkünfte für die Polizeistudenten in der Kirnacher Straße in Villingen mit blankem Oberkörper Sport am Fenster machte.

Damit nicht genug: Kaum gefilmt, teilte er die Aufnahme über das soziale Netzwerk Snapchat mit Freunden, versehen mit hämischen und beleidigenden Sprüchen. Einmal in die weite digitale Welt versendet, war es dann schließlich kein Wunder, dass auch die Betroffene von der dummen und zugleich verbotenen Aktion Wind bekam.

"Ich stand total unter Schock"

Die 25-Jährige erzählte vor Gericht: Sie sei gerade aus der Dusche gekommen, als eine Kollegin ihr von dem Video berichtete. "Ich stand total unter Schock und war in Trance – ich wusste ja nicht, an wen das geschickt wurde." Sie habe nicht damit gerechnet, dass sie beim Sport gesehen oder gar gefilmt werde.

Mit dem Übeltäter nahm sie direkt danach Kontakt auf, der habe die Angelegenheit dann aber kleinhalten wollen, sprach von einem "Spaß". Der Angeklagte selbst gab zu Protokoll, er habe direkt anschließend ein schlechtes Gewissen bekommen und sich entschuldigen wollen. In der Folge habe er – so erzählt das Opfer – sie geradezu mit Nachrichten bombardiert, sei dann auch vor der Wohnungstüre der 25-Jährigen gestanden. Doch sie verweigerte eine Aussprache. Stattdessen riefen ihre Freundinnen die Polizei.

Pornografisches Material auf dem Handy

Das Handy als "Tatwerkzeug" landete schließlich bei der Kripo. Und die Beamten dort staunten nicht schlecht, als sie insbesondere die Bilddateien überprüften. "Da war eine unfassbar hohe Anzahl pornografischer Inhalte", berichtet die ermittelnde Kriminalbeamtin im Zeugenstand. Auszusetzen sei daran aber zunächst nichts gewesen – junge Frauen im erwachsenen Alter hatten dem 23-Jährigen die anzüglichen Nacktbilder freiwillig über Snapchat geschickt. Dazwischen fanden sich zudem dienstliche Fotos, die da nicht hingehörten.

Doch dann gab es da noch diese eine Aufnahme, die in der Verhandlung in den Fokus geriet: Ein Mädchen, 12 oder 13 Jahre alt, steht mit nackter Brust an einer Wand gelehnt. Ein Bild, das den Tatbestand des Besitzes kinderpornografischer Inhalte erfüllt. Richter Bäumler brachte es auf den Punkt: "Das ist eine richtige Scheiße mit der Kinderpornografie-Datei!"

Woher stammt die Datei?

Die Herkunft der Datei blieb indes im Dunkeln. Nicht auszuschließen war, dass sie automatisch von einer Datingplattform in den Pufferspeicher – den Cache – des Smartphones geladen wurde. Denn der Angeklagte erklärte vehement, er habe das Bild noch nie gesehen und er habe keinerlei Verständnis für "Leute, die sowas haben".

Der Staatsanwalt hielt das für eine Schutzbehauptung – forderte zudem, die erst jüngst verschärfte Fassung des Strafgesetzbuches mit Blick auf den Besitz der Kinderporno-Datei anzuwenden – summa summarum würde aus seiner Sicht eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten daraus resultieren.

Fünf Monate auf Bewährung

Der Verteidiger beharrte auf einer Geldstrafe für die Anklagepunkte – so sei aus den Dateiinformationen ersichtlich, dass der letzte Zugriff im Winter 2019 erfolgte, und damit zu einem Zeitpunkt, bevor die Strafe den Besitz solcher kinderpornografischer Inhalte verschärft wurde.

In der Folge hielt Richter Bäumler eine milde Freiheitsstrafe von fünf Monaten auf Bewährung für die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und des Besitzes des kinderpornografischen Inhalts für angemessen, zudem erhält die 25-Jährige 500 Euro als Schadenswiedergutmachung.

Bezüge wieder zurückzahlen

Der Angeklagte nahm das Urteil wortlos auf. Er hatte sich zuvor bei dem Opfer reumütig entschuldigt, was ihm bei der Strafzumessung zugute kam. Mittlerweile hat der 23-Jährige nach der Suspendierung und der Kündigung seinerseits einen neuen Job. An die Ausbildung bei der Polizei wird er sich aber noch einige Zeit zurückerinnern – denn dem Land muss er nun die Anwärterbezüge in Höhe von voraussichtlich über 40 000 Euro zurückzahlen.