Ein 56-jähriger Burladinger hat seiner Ex-Freundin über Monate per E-Mail mit Morddrohungen das Leben zur Hölle gemacht.
Mit Hunderten E-Mails hat er seine Ex-Freundin „bombardiert“, anfangs mit beleidigendem Charakter, später mit offenen Morddrohungen. Jetzt hatte sich der Burladinger vor dem Hechinger Amtsgericht wegen des Vorwurfs der Nachstellung und Bedrohung sowie des unerlaubten Besitzes einer Schusswaffe samt Munition zu verantworten.
Der 56-jährige Frühpensionär zeigte sich geständig. Die Trennung von seiner Partnerin, einer 50-jährigen Friseurin aus Esslingen, liegt bereits geraume Zeit zurück; auch das Versenden von Droh-Mails an ihre Adresse hat er lange schon eingestellt. Eine Gefährderansprache zeigte Wirkung – jedoch nicht sofort.
Unendlicher Hass
Eine Hure, eine Schlampe hat der Burladinger seine Ex genannt, ihr gedroht, sie „platt“ zu machen. Sein Hass auf sie, schrieb er der Verflossenen, sei unendlich groß; er werde ihr „glühende Nadeln unter die Fingernägel schieben“; sie möge sich vorsehen, die nächste Nacht könnte ihre letzte sein.
Die 50-Jährige bekam Angst – und zeigte den Ex-Partner an. Als Nebenklägerin trat sie vor Gericht dennoch nicht auf – ebenfalls aus Angst. Als Zeugin aber schon. Wobei „der Tag heute hier schlimm für mich ist“. „Alles kommt wieder hoch“, schilderte sie dem Gericht.
Ihre Angst habe sie bis heute nicht überwunden; das Haus verlasse sie nur bewaffnet mit Pfefferspray. Ihr Friseurgeschäft halte sie stets geschlossen – die Kundschaft müsse klingeln, wenn sie den Salon betreten wolle.
Psychologische Betreuung
Dabei sei sie „eigentlich eine starke Frau“. Auch wolle sie ihr Leben nicht länger von diesen Geschehnissen beherrschen lassen. Dennoch brauchte sie zeitweise psychologische Betreuung; um ihre Schlafstörungen in den Griff zu bekommen, nahm sie einige Zeit Medikamente.
„Ich will Gerechtigkeit“
In der Rückschau als schlimm habe sie es empfunden, über den Anwalt ihres Ex-Partners eine Entschädigung in Höhe von 750 Euro angeboten zu bekommen. Vermisst aber habe sie vor allem eine Entschuldigung des Mannes, der sie über Monate nach der Trennung so massiv terrorisiert hat. „Geld wollte ich nie. Ich will Gerechtigkeit – und irgendwann mal wieder ohne Angst leben können.“
Erschrocken habe sie rückblickend außerdem, „wie ein Mensch sein kann; wie man sich so täuschen kann in einem Menschen“.
Erhebliche Folgen für Opfer
Der Verteidiger verwies in seinem Plädoyer auf den Versuch der (finanziellen) Wiedergutmachung und auch auf die über ihn formulierte Entschuldigung seines Mandanten an die Adresse des Opfers, gleichwohl nannte er die gesundheitlichen Folgen für die Ex-Partnerin „erheblich“. Tat- und schuldangemessen fand er eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 60 Euro.
Die Staatsanwältin hielt dem Angeklagten zugute, sich geständig gezeigt zu haben, forderte für sein strafbares Handeln eine Geldstrafe in Höhe von 140 Tagessätzen à 70 Euro.
Juristisch schwer zu fassen
Der Richter verurteilte den 56-Jährigen schließlich zu einer Geldstrafe von 110 Tagessätzen à 65 Euro. In seiner Begründung räumte er ein, dass der Straftatbestand der Nachstellung „juristisch schwer zu fassen sei“. Weil hinter der Nachstellung „so viel mehr mitschwingt“.
Zu spät aufgehört
Beim Vergehen des Burladingers sprach er von einem „besonders schweren Fall“ – „aber immerhin haben Sie irgendwann aufgehört. Leider viel zu spät!“ Auch die Entschuldigung, die der Angeklagte im Sitzungssaal persönlich an seine Ex-Freundin richtete, sei „leider viel zu spät“ gekommen.
Waffe eher unwichtig
Im Urteil „eher gering“ gewürdigt wurde vom Richter der waffenrechtliche Verstoß des Frühpensionärs. Die bei einer Hausdurchsuchung festgestellte Waffe war von dessen Vater auf ihn „übergegangen“, er bewahrte sie in einem verschlossenen Tresor im Keller auf. Er hat aber keine waffenrechtliche Erlaubnis.