"Zweckgesellschaften waren für uns nichts Besonderes", sagte der freigestellte LBBW-Vorstand Michael Horn vor dem Landgericht Stuttgart. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm und anderen Ex-LBBW-Vorständen vor, dass sie Risiken aus Geschäften mit Zweckgesellschaften 2005 und 2006 in der Bilanz hätten aufführen müssen.
"Zweckgesellschaften waren für uns nichts Besonderes", sagte der freigestellte LBBW-Vorstand Michael Horn vor dem Landgericht Stuttgart. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm und anderen Ex-LBBW-Vorständen vor, dass sie Risiken aus Geschäften mit Zweckgesellschaften 2005 und 2006 in der Bilanz hätten aufführen müssen.
Stuttgart - Die ehemaligen Vorstände der LBBW haben sich offenbar nicht immer im Detail mit den Zweckgesellschaften beschäftigt. „Zweckgesellschaften waren für uns nichts Besonderes“, sagte der freigestellte LBBW-Vorstand Michael Horn am Freitag vor dem Landgericht Stuttgart.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm und anderen ehemaligen LBBW-Vorständen vor, dass sie Risiken aus Geschäften mit Zweckgesellschaften 2005 und 2006 in der Bilanz hätten aufführen müssen.
Die Vorstände halten dagegen: Nach den damals geltenden Vorschriften sei das nicht nötig gewesen. Die Bankenaufsicht sei überdies über die Geschäfte informiert gewesen.