Aus dem Vorhaben, ein Pflegeheim zu errichten, wird nun offenbar doch nichts. Der Investor stellt nun seine neue Planung vor. Eine gewisse Rolle spielt auch der Artenschutz.
Im vergangenen September gab der Technische Ausschuss des Gemeinderats von Villingen-Schwenningen grünes Licht: Dem Neubau eines Pflegeheims auf dem Grundstück Frühlingshalde 81 bis 85 wurde zugestimmt. Die Bestandsgebäude des früheren Kurhauses „Schönblick“ sollen dafür weichen.
Jetzt kommt das Projekt erneut in das Gremium, allerdings nun unter geänderten Vorzeichen. Der Technische Ausschuss befasst sich in seiner nächsten öffentlichen Sitzung am Dienstag, 21. April, mit der Thematik.
Bislang war die Rede von einer neuen Pflegeeinrichtung gewesen, die die Bauherrschaft an dieser Stelle errichten wollte.
Nun aber haben sich, so heißt es in der Sitzungsvorlage, die „Marktanforderungen geändert.“ Deshalb ist jetzt betreutes Seniorenwohnen mit 52 Wohneinheiten, Gemeinschaftseinrichtungen und Verwaltungsräumlichkeiten vorgesehen.
Formalien sind absolviert
Inzwischen wurden die Bebauungsplanunterlagen für diese „Nachnutzung eines erschlossenen, brachgefallenen Grundstücks“, wie es weiter heißt, ausgearbeitet und sämtliche notwendigen Gutachten liegen vor. Dazu gehören das Baugrundgutachten und artenschutzrechtliche Bewertungen. Und auch die sogenannte frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung fand statt.
Einige Anregungen, Hinweise und Bedenken von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gingen ein.
Besonders sensibel scheint die Fledermausthematik zu sein. Potenzielle Lebensräume oder Flugrouten der streng geschützten Nachtjäger stehen dabei im Fokus. Schon der Verdacht auf Beeinträchtigung kann umfangreiche Prüfungen auslösen.
Weil offenbar einige Exemplare auf dem Areal heimisch geworden sind oder waren – vor allem ihre Hinterlassenschaften in Form von Kot belegen das –, müssen die Bauherren im Umfeld Fledermauskästen fachgerecht anbringen. Zudem muss eine neue Baumreihe gepflanzt und allerhand weiteres beachtet werden: von der korrekten Verwendung von Leuchten bis hin zum Umgang mit Gehölzbeständen, denn in diesen könnten Fledermäuse ja nisten.
Was den Abriss eines der Gebäude betrifft, macht die Untere Naturschutzbehörde aus dem Landratsamt detaillierte Vorgaben: Maximal eine Woche vor oder während der Abrissmaßnahmen am nordwestlich gelegenen Gebäude „ist durch eine fachkundige Person das gesamte Gebäude auf ein mögliches Vorhandensein von Fledermäusen zu überprüfen“, heißt es da.
Und weiter: „Durch diese Maßnahme soll sichergestellt werden, dass durch die vorgesehenen Abrissarbeiten keine Fledermäuse zu Schaden kommen und Verbotstatbestände (...) nicht eintreten. Sollten im Zuge der Überprüfung Fledermäuse entdeckt werden, muss umgehend die Untere Naturschutzbehörde kontaktiert werden, um ein weiteres Vorgehen abzuklären.“
Planungsrecht
Vereinfachtes Verfahren
Das Bebauungsplanverfahren soll gemäß Vorschlag der Verwaltung als zweistufiges, aber sogenanntes „vereinfachtes“ Verfahren ablaufen – also unter Verzicht auf den Umweltbericht, eine Umweltprüfung sowie eine zusammenfassende Erklärung.