Der Ex-Geschäftsführer des Klinikverbunds hatte Klage gegen den BI-Vorsitzenden Bernd Neufang eingereicht – unter anderem wegen Verleumdung. Rehabilitiert wurden am Ende beide.
Tätigt jemand eine Aussage über einen Dritten, die dazu geeignet ist, diesen in ein schlechtes Licht zu rücken, kann letzterer sich juristisch zur Wehr setzen. Dann gilt es im Grund „nur noch“ festzustellen, was an der Sache dran ist – ob die Äußerungen etwa der Wahrheit entsprechen oder nicht.
So einfach könnte das sein. Ginge es nicht um „komplexe Sachverhalte“, wie Richter Matthias Fahrner es am Dienstagvormittag vor dem Calwer Amtsgericht bezeichnete.
Die Vorgeschichte
Bernd Neufang, Vorsitzender der Bürgerinitiative Gesundheitsversorgung Kreis Calw, musste sich dort verantworten. Der ehemalige Geschäftsführer des Klinikverbunds Südwest (KVSW), Martin Loydl, hatte zuvor Klage wegen Verleumdung und übler Nachrede gegen ihn eingereicht.
Und das kam so: Nachdem Calws Landrat Helmut Riegger im Herbst 2023 unter anderem „krasses Missmanagement“ als Grund für das massive Defizit des KVSW im Jahr 2022 angeführt und dafür den damaligen Geschäftsführer – Loydl – als Verantwortlichen benannt hatte, war Neufang ins Spiel gekommen.
Neufang erstattete im Dezember 2023 Strafanzeige gegen Loydl bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart; warf ihm unter anderem Kreditbetrug, Bankrott und Verletzung der Buchführungspflicht vor.
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart prüfte – und kam, wie im Sommer 2024 bekannt wurde, zu dem Ergebnis, dass nicht mal Ermittlungen nötig sind. Unter anderem, weil die vorgeworfenen Straftatbestände überhaupt nicht erfüllt seien und es auch keine Anhaltspunkte dafür gebe.
Ein juristischer Sieg für Loydl. Sein Ansehen jedoch war beschädigt. Die Behauptung etwa, er würde seine Buchführungspflichten nicht erfüllen oder falsche Zahlen berichten, „das ist quasi mein beruflicher Tod“, bekräftigte Loydl am Dienstag vor Gericht.
Der ehemalige Geschäftsführer reichte schließlich seinerseits Klage ein. Da die Staatsanwaltschaft kein öffentliches Interesse an einer Verfolgung sah, nahm Loydl die Möglichkeit einer Privatklage wahr, die sich gegen Neufang richtete – vor allem, weil die haltlosen Vorwürfe durch diesen an die Öffentlichkeit und die Presse gelangt seien. Neufang bestritt das.
Um was ging es vor Gericht?
Die Aufgabe des Amtsgerichts war es im Grunde nun, zu klären, ob Neufang wissentlich falsche Behauptungen geäußert hatte, die Loydl schadeten – oder ob er es zumindest in Kauf genommen hatte, dass die Behauptungen falsch sein könnten.
Um dem nachzugehen, waren hochrangige Zeugen geladen. Etwa Calws Landrat Helmut Riegger und Loydls Nachfolger, der aktuelle Geschäftsführer des KVSW Alexander Schmidtke.
Denn Neufang und seine Anwälte Markus Füllsack und Sebastian Bürger argumentierten, Neufang habe nur Aussagen getroffen, die bereits öffentlich bekannt gewesen seien – etwa durch Presseveröffentlichungen, in denen als Quellen Riegger und Schmidtke genannt seien. „Viel berufener kann der Mund eigentlich nicht sein“, aus dem Informationen stammten, sagte Füllsack dazu.
Im Kern ging es letztlich um Neufangs Äußerungen, die Landräte der Kreise Calw und Böblingen seien während Loydls Tätigkeit als Geschäftsführer von Verlusten des Klinikverbunds in Höhe von 40 Millionen Euro im Jahr 2022 ausgegangen.
Kurz nachdem Schmidtke ihm im Dezember 2022 nachgefolgt war, habe dieser dann erklärt, das Ergebnis der Buchhaltung sei mit dem echten Ergebnis nicht in Einklang zu bringen. Die Verluste beliefen sich 2022 letztlich auf rund 53 Millionen Euro.
Das Verhältnis Riegger/Loydl
Neufang erklärte, Riegger habe die Zahl von 40 Millionen Euro ins Spiel gebracht. Letzterer hatte auch von Missmanagement und mangelnder Information durch Loydl gesprochen. Gerade letzteres bekräftigte Riegger vor Gericht erneut.
Loydl hielt dem entgegen, er habe den Aufsichtsrat und seinen Nachfolger immer vollumfänglich ins Bild gesetzt, das sei auch dokumentiert. Zu sagen, man habe nichts gewusst, „das ist fast ein bisschen abstrus“, meinte Loydl.
Dass der Ex-Geschäftsführer und der Landrat in diesem Leben keine Freunde mehr werden, das wurde am Dienstag mehr als deutlich.
Bereits 2013 sei es zu einem Bruch gekommen, berichtete Loydl; er sei beauftragt worden, ein verbundweites Medizinkonzept zu erstellen, Riegger sei dagegen gewesen und habe auch versucht, ihn, Loydl, aus dem KVSW zu drängen. Daher habe er den Verbund auch letztlich verlassen.
Der Landrat erklärte, die Zusammenarbeit mit dem Ex-Geschäftsführer sei nicht so gewesen, „wie ich sie mir vorgestellt hätte“, insbesondere mit Blick auf den Informationsfluss. Erst Schmidtke habe „Licht in die Finanzen gebracht“.
Loydl habe der Überblick gefehlt. Zwar mache praktisch jedes Krankenhaus Verluste, „aber nicht in dieser Höhe“.
Er, Riegger, sei mit der Arbeit und der letztlich erfolgten Entlastung Loydls nicht zufrieden gewesen, „ich hätte gerne ein Nachspiel gehabt“, sagte der Landrat. „Der Aufsichtsrat hat das aber anders entschieden.“
Loydls Anwalt, Frank Hahn, griff Riegger indes scharf an, warf ihm unter anderem vor, mit Blick auf die Entwicklung der Verluste vor Gericht ständig andere Zahlen zu nennen. Tatsächlich sprach der Landrat beispielsweise mal von 33 Millionen, mal von 34 Millionen Euro, die zu Beginn des Jahres 2022 als Verlust prognostiziert worden seien.
So wurden aus 40 Millionen rund 53 Millionen Euro
Doch woher stammte letztlich die Zahl 40 Millionen Euro? Und wieso standen am Ende des Jahres 2022 schließlich stattdessen rund 53 Millionen Euro Verlust unterm Strich?
Die Erklärung dazu lieferte Schmidtke. Ab August 2022 sei er Zug um Zug von Loydl eingearbeitet worden. Eine Hochrechnung des KVSW habe zu diesem Zeitpunkt 40 Millionen Euro Verlust prognostiziert.
Dass am Ende jedoch etwa 53 Millionen Euro unterm Strich standen, habe insbesondere mit zwei Faktoren zu tun: Einerseits seien etwa die Erlöse hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Das operative Ergebnis habe letztlich bei etwa 46 Millionen Euro gelegen.
Andererseits seien große Rückstellungen gebildet worden, also finanzielle Vorsorgen für zukünftige Verpflichtungen oder Verluste. 2,5 Millionen Euro aufgrund von Urlauben und Überstunden, fünf Millionen Euro für zu erwartenden Restrukturierungen.
Letzteres hatte mit den im Dezember 2022 angestoßenen Planungen für ein Ergebnisverbesserungsprogramm zu tun – also mit zu erwartenden Umbaumaßnahmen im Konzern, die zunächst Kosten verursachen könnten, mittelfristig aber massiv Kosten einsparen sollen. So sei es letztlich zu einem Betrag von 53 Millionen Defizit gekommen.
Die Prognose eines 40-Millionen-Euro-Verlustes, die Loydl im August vorgelegt habe, schätzte Schmidtke dennoch als zum damaligen Zeitpunkt plausibel und nicht schöngerechnet ein. Die Prognosen seien zudem bereits 2022 Schritt für Schritt nach oben korrigiert worden.
Die Aussage, dass das Ergebnis der Buchhaltung mit dem echten Ergebnis nicht in Einklang zu bringen sei, habe er so nie getroffen. Er habe jedoch darauf hingewiesen, dass Prognose und Ergebnis nicht übereinstimmen würden.
Und dass im Grund noch 27 Millionen Euro an Landeshilfen rausgerechnet werden müssten, da diese zwar 2022 geflossen seien, damit aber nicht immer gerechnet werden könne. Insofern habe sogar einem Defizit von etwa 80 Millionen Euro der Kampf angesagt werden müssen.
Intransparenz, falsche Informationen oder Missmanagement sehe er bei Loydls Arbeit nicht.
Dass keine Rückstellungen gebildet und dass die 27 Millionen Euro an Landeshilfen nicht berücksichtigt worden waren, wertete Riegger indes als Intransparenz und Unstimmigkeit bei den Zahlen.
Wirkliche Fehler bei Buchführung oder Bilanzierung konnte übrigens auch Peter Schill, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, nicht finden. Dessen Firma hatte von 2018 bis 2022 die Jahresabschlüsse des KVSW geprüft.
Auch die Schuldensteigerungen seien angesichts der „allgemeinen Entwicklung in die Katastrophe“ samt einer politischen „Flickschusterei“ im Gesundheitsbereich kein Einzelfall; Verwaltungen von Krankenhäusern hätten generell „mächtig zu kämpfen“.
Die Plädoyers
Loydls Anwalt Hahn sah am Ende die Voraussetzungen für eine Verurteilung Neufangs erfüllt. Dieser habe Tatsachen behauptet, die seinen Mandanten verächtlich gemacht hätten, dieser habe dadurch berufliche Nachteile erlitten. Und Neufang habe gewusst oder zumindest billigend in Kauf genommen, dass diese Behauptungen falsch waren.
Neufangs Verteidiger Füllsack argumentierte, sein Mandant habe sich nur auf öffentliche Informationen gestützt und daraufhin Anzeige erstattet. Er habe kein Motiv, Loydl zu verunglimpfen und die Anzeige auch nicht an die Öffentlichkeit durchgestochen.
Das Urteil
Richter Matthias Fahrner sprach Bernd Neufang schließlich frei. Die Begründung: Die Aussage, die Landräte seien in Loydls Tagen von 40 Millionen Euro Verlust ausgegangen und das Ergebnis der Buchhaltung sei mit dem echten Ergebnis nicht in Einklang zu bringen, sei mehrdeutig.
Würde damit explizit behauptet, Loydl habe etwas getürkt, wäre es strafbar. Im Sinne der Meinungsfreiheit müssten aber alle denkbaren Deutungen einbezogen werden, nicht nur diese.
Generell gehe es gerade bei Fragen der Gesundheitsversorgung „höchst emotional“ zu; da sei es mitunter schwierig, vernünftig zu bleiben.
Aber: Gerade heute, in Zeiten von Fake News, gelte es, sorgsam mit Behauptungen umzugehen, mahnte der Richter. Und das eine sei es, die Staatsanwaltschaft einzuschalten, etwas ganz anderes, an die Öffentlichkeit zu gehen.
Fahrner gewann dem Verfahren aber auch für Loydl etwas Positives ab. Am Ende stehe ein „doppelter Freispruch“. Der Prozess habe klar ergeben, dass er keinerlei Schindluder getrieben habe; so hatte es zuvor ja auch bereits die Staatsanwaltschaft gesehen.
Das unterstrich nach dem Prozess nicht zuletzt Loydls Anwalt. Sein Mandant habe jetzt eine „weiße Weste“ als langjähriger Geschäftsführer des KVSW.
Und Loydl meinte, eines seiner wesentlichen Ziele – die wirkliche Sachlage klarzustellen – sei erreicht. Möglicherweise sei in Sachen übler Nachrede oder Verleumdung aber auch der Falsche angeklagt gewesen. Neufang habe schließlich Aussagen von Dritten aufgegriffen. Ähnliches hatte zuvor bereits der Richter angedeutet.