Das ehemalige Gefängnis „Fauler Pelz“ in Heidelberg Foto: picture alliance / dpa/Uwe Anspach

Seit geraumer Zeit schwelt eine Streit zwischen dem Land und der Stadt Heidelberg um die Nutzung des Ex-Knasts „Fauler Pelz“. Nun greift das Regierungspräsidium in den Streit ein.

Im Streit zwischen Land und Stadt Heidelberg um die Nutzung des Ex-Knasts „Fauler Pelz“ hat sich das Regierungspräsidium Karlsruhe auf die Seite des Landes geschlagen. Die Oberbehörde will nach eigenen Angaben von Donnerstag den Weg freimachen für die aktuelle Prüfung des Baugesuchs des Sozialministeriums. Dieses will temporär 80 suchtkranke Straftäter möglichst schnell im Maßregelvollzug unterbringen und das alte Gefängnis dafür modernisieren. Anfang des Monats hatte der Heidelberger Gemeinderat beschlossen, das Baugesuch des Landes für ein Jahr zurückzustellen. Die „Rhein-Neckar-Zeitung“ hatte über die Absicht der Karlsruher Behörde berichtet.

Das Votum der Stadträte war ein schwerer Schlag für Sozialminister Manne Lucha (Grüne), der dringend eine Übergangslösung für den Maßregelvollzug bis 2025 sucht. Die Stadt plant aber eine universitäre Nutzung. Sie glaubt angesichts von 11 Millionen Euro Investitionen nicht an eine befristete Nutzung.

Lucha verweist auf Mangel an Therapieplätzen und die Folgen

Der Eingriff in die kommunale Planungshoheit und die dem Land gewährte baurechtliche Sonderstellung seien schwer nachzuvollziehen, erklärte Heidelbergs Baubürgermeister Jürgen Odszuck (CDU).

Rechtliche Voraussetzung für das jetzt in Aussicht gestellte Abweichen vom Baugesetzbuch ist die besondere öffentliche Zweckbestimmung für eine bauliche Anlage des Bundes oder des Landes, wie das Regierungspräsidium erläuterte. Lucha verweist immer wieder darauf, dass der Mangel an Therapieplätzen dazu führe, dass Straftäter vorzeitig auf freien Fuß gesetzt würden.

Das Regierungspräsidium hat den entsprechenden Paragrafen in den vergangenen 10 bis 15 Jahren nach eigenen Angaben noch nie angewendet.