Der ehemalige Bundespräsident Christian Wulff ist wieder in seinem Einfamilienhaus Großburgwedel angekommen - hier nahm die Affäre einst ihren Anfang, ausgestanden ist sie noch nicht. Foto: dapd

Die niedersächsische SPD-Fraktion hat in der Causa Wulff Verfassungsklage eingereicht.

Bückeburg - Ungeachtet des Rücktritts von Bundespräsident Christian Wulff hat die niedersächsische SPD-Fraktion am Dienstag eine Verfassungsklage am Staatsgerichtshof in Bückeburg eingereicht. Der SPD-Abgeordnete und ehemalige niedersächsische Innenminister Heiner Bartling, der die Schriftsätze in Form von 15 Aktenordnern in Bückeburg übergeben hat, wirft der früheren Landesregierung unter Wulff vor, das Parlament bei einer Anfrage im April 2010 falsch informiert zu haben.

Bartling hatte damals Auskunft über eine Beteiligung des Landes an der Privatveranstaltung „Nord-Süd-Dialog“ des Eventmanagers Manfred Schmidt verlangt. Die Staatskanzlei verneinte eine finanzielle und organisatorische Beteiligung. Die Klage richtet sich auch gegen die aktuelle Landesregierung, da auch sie nach Ansicht der SPD im Januar das Parlament falsch informiert hat. Mit einer Entscheidung des Gerichts in Bückeburg rechnet die SPD noch vor der Landtagswahl im Januar 2013.