Zwei Angeklagepunkte sind vor dem Amtsgericht weggefallen. Foto: Archiv

Wegen Beleidigung und Körperverletzung muss sich ein 27-Jähriger, der bis vor kurzem in Albstadt wohnte, vor dem Amtsgericht Hechingen verantworten. Ein Verfahren wegen Vergewaltigung wurde am ersten Verhandlungstag eingestellt.

Albstadt/Hechingen - Sechs Punkte umfasste die Anklageschrift, die der Staatsanwalt im Beisein des 27-jährigen Angeklagten vor dem Amtsgericht Hechingen verlas. Fast immer waren Aggressionen und Gewalt im Spiel; oft war die Ex-Freundin des Angeklagten tangiert.

Der erste Anklagepunkt, Vergewaltigung, fiel wohl am schwersten ins Gewicht: Irgendwann zu Anfang 2020 soll die junge Frau ihren Partner oral befriedigt haben – indes war er es nicht, fand, sie habe ihre Sache nicht gut gemacht, und so soll er ihr einen Schlag auf den Kopf verpasst und sie gezwungen haben, nachzubessern.

Ein "Nein" will der 27-Jährige noch nie gehört haben

Der 27-Jährige wies diesen Vorwurf entschieden zurück. In ihrer Beziehung habe es täglich Sex gegeben, meist auf ihre Initiative hin; ein Nein habe er nie gehört. Das Gericht befand, dass die Beweislage uneindeutig sei, und stellte das Verfahren ein. Was bedeutet, dass die Ex-Freundin nicht mehr, wie ursprünglich beabsichtigt, am zweiten Prozesstag, dem 28. Juli, als Zeugin gehört werden muss. Sie darf zu Hause bleiben.

Es bleiben die Tatvorwürfe Körperverletzung und Beleidigung. Streit war, wie mehrere Polizeibeamte übereinstimmend aussagten, zwischen dem Angeklagten und seiner Freundin offenbar an der Tagesordnung.

Im Februar 2020 hatte ein Nachbar wieder einmal Hilferufe der Frau aus deren Hechinger Wohnung nebenan vernommen. Als er nach dem Rechten sehen wollte, begrüßte ihn der Angeklagte offenbar mit einem Kopfstoß. Gegenüber dem Gericht rechtfertigte er seinen Ausraster damit, dass er seine damalige Freundin und den Nachbarn in flagranti im Bett erwischt habe. Der Nachbar bestreitet das: Gewiss, es habe ein Verhältnis gegeben, aber damals noch nicht, erst später.

Noch ein weiterer Vorfall, wurde in dieser Nacht aktenkundig. Frühmorgens um 6 Uhr soll der Angeklagte auf dem Hechinger Bahnhof eine junge Frau, die dort auf den Zug wartete, heftig beleidigt und angespuckt haben – vor dem Hintergrund der Coronapandemie bekommt eine solche Attacke eine andere Dimension.

Ein junger Mann, der sich einschaltete, wurde ebenfalls vom Angeklagten bedroht; während der anschließenden Zugfahrt versuchte dieser, ihn ins Gesicht zu treten. Er war stark alkoholisiert, was ein Alkoholtest bestätigte – die Polizei passte den Randalierer im Zug ab.

Der Hocker im Gesicht passt ins Gesamtbild

Die weiteren Vorfälle, derentwegen sich der Angeklagte vor Gericht verantworten muss, passen ins Bild: Einige Tage nach den Vorfällen in der Hechinger Wohnung, auf dem Bahnhof und im Zug eskalierte ein weiterer Streit mit der Freundin; sie soll dabei mit einem Hocker ins Gesicht geschlagen worden sein.

Das bestreitet der Angeklagte allerdings vehement: Er habe sie geschlagen, regelmäßig sogar – aber nicht mit einem Hocker. Vielmehr habe sie ihn mit dem Hocker angegriffen haben – auch dieses Verfahren wurde eingestellt.

Indes gesellte sich auch zu diesem Streit ein Nachbar, den der Angeklagte dann ins Gesicht geschlagen haben soll. Er selbst erklärte dazu, der Nachbar sei plötzlich dagestanden – "und dann haben wir uns gestritten und geschlagen". Das will das Gericht nach wie vor genauer wissen; der Nachbar soll am zweiten Verhandlungstag als Zeuge aussagen.