Schlössleweg: Bebauungsplan für Rohrdorfer Gebiet / Änderungen im Flächennutzungsplan

Eutingen-Rohrdorf (af). Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans "Schlössleweg" in Rohrdorf soll bis 31. Dezember eingeleitet werden, entnahm Rohrdorfs Ortsvorsteher Alexander Schweizer der Sitzungsvorlage in der jüngsten Sitzung des Rohrdorfer Ortschaftsrats.

Ob dies in zwei Wochen möglich sei, wollte Rat Patrick Molitor wissen, denn ihm komme das nun alles doch sehr schnell vor. Die Gemeindeverwaltung beschäftige sich nun schon eine Zeit lang mit diesem potenziellen Neubaubereich. Alexander Schweizer verwies darauf, dass die Gemeinde in Rohrdorf keine gemeindeeigenen Bauplätze mehr habe, die an Bauwillige veräußert werden könnten. Mit der Entwicklung von Wohnbauflächen soll besonders jungen Familien aus dem Ortsteil Rohrdorf ermöglicht werden, sich dauerhaft in ihrem Heimatort niederzulassen und zu bauen. Rätin Karolina Witek hakte nach, ob junge Familien aus Rohrdorf bevorzugt werden würden. Schweizer konnte das nur bejahen und gab zu, dass die Nachfrage nach Baugrundstücken hoch sei. Das wunderte das langjährige Ratsmitglied Hans-Peter Baur nicht, denn immerhin hätten schon die vorhergehenden Räte zu den Bereichen "Horber Weg" und "Schlössleweg" zahlreiche Vorlagen und Informationen erhalten.

Der Schlössleweg sei zwischen den Gebäuden drei und neun baulich in einem sehr schlechten Zustand. Daher soll dieser Bereich gemeinsam mit der neu zu bauenden Erschließungsstraße ausgebaut werden. Auch werde damit die planungsrechtliche Voraussetzung für die erstmalige Herstellung des Schlösslewegs geschaffen. Allerdings müssten noch Herausforderungen gemeistert werden, las Schweizer vor. Laut dem Regionalplan würden Gebiete, die den regionalen Grünzug, Bodenschutzflächen, Vorranggebiete für die Landwirtschaft, ein regionalbedeutsamer Betrieb sowie Naturschutz und Landschaftspflege beinhalten, angrenzen oder überlagern. Der Kartenmaßstab des Regionalplanes sei 1:50 000, weshalb die Abgrenzung der Flächen schwer daraus zu erkennen sei. Aktuell gehe die Gemeindeverwaltung davon aus, dass von der 1,4 Hektar großen Fläche etwa ein Hektar bebaut ist. 0,4 Hektar würden neu dazukommen und sollen eine Ergänzung zur bestehenden Bebauung am Ortsrand darstellen. Im Flächennutzungsplan seien die Flächen teilweise als gemischte Baufläche und teilweise als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt, so Schweizer. Zudem würden Bereiche wie eine "Fläche für die Naherholung", ein "Bereich mit besonderer Bedeutung für das Ortsbild" sowie ein "Bereich mit besonderer Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz" das Gebiet tangieren.

Da die geplante Wohnbaufläche und die bereits bebauten Flächen den Festsetzungen des Flächennutzungsplans widersprechen, soll dieser mit einem beschleunigten Verfahren geändert werden. Um dies umzusetzen, müsse mit dem Landwirt vom Horber Weg 15 eine Verzichtserklärung für die bestehenden Stalleinbauten für 100 Schweine sowie die Reduzierung der Mistplatte um 50 Prozent vereinbart werden. Im bisherigen Außenbereich müsste ein allgemeines Wohnbaugebiet angelegt werden, für das Lärm- und Geruchgutachten in Bezug auf die Landwirtschaft vorliegen würden. Derzeit werde vom Büro Gauss Ingenieurtechnik ein Bebauungsplan-Entwurf erstellt, erklärte Schweizer, der betonte: Sobald dieser fertig sei, würde er dem Gemeinderat vorgelegt und anschließend öffentlich ausgelegt werden. Einige Fragen der Räte zur Umlegung der Flächen verschob Schweizer auf den später folgenden, nicht öffentlichen Teil.

Einstimmig sprachen sich die Räte für die Beschlussvorlage zur  Aufstellung des Bebauungsplans "Schlössleweg" aus.