Religion: Katholischen Kirchen steht Kirchengemeinderatswahl bevor / Nur in Eutingen finden sich genügend Freiwillige

Bald ist es für die katholische Kirche Eutingen so weit: Der Kirchengemeinderat (KGR) wird neu besetzt, am 22. März finden die Wahlen statt.

E utingen. "Damit sich die Kirche weiterentwickelt, damit sie ihren Auftrag angesichts der aktuellen Herausforderungen erfüllt, sind Christinnen und Christen aus der Mitte der Gesellschaft aufgerufen, der Kirche ein Gesicht zu geben. Wie sieht’s aus? Gehen sie wählen?" – So steht es auf der offiziellen Internetseite des katholischen Pfarramts Eutingen. Bis zum 2. Februar konnten sich volljährige Mitglieder der jeweiligen Kirchengemeinde als Kandidaten aufstellen lassen.

Die Diözese Rottenburg-Stuttgart wählt an diesem Tag in ihren 1123 Gemeinden die Kirchengemeinderäte. 123 000 Wahlberechtigte können dieses Jahr ihre Kirchengemeindeleitung bestimmen.

Laut der katholischen Kirche in Stuttgart entscheidet der KGR mit dem Pfarrer zusammen über verschiedene Aspekte der Kirchengemeinde. Laut Pfarramtssekretärin Martina Teufel übernimmt der Pastor die Rolle des ersten Vorsitzenden. Der KGR, so die katholische Kirche Stuttgart, fungiert als Pastoralrat, als Katholikenrat sowie als Kirchensteuerrat.

Als Pastoralrat präge er das Leben der Kirchengemeinde, als Katholikenrat vertrete er alle Mitglieder und als Kirchensteuerrat entscheide er über den Haushalt. Der KGR sei damit vergleichbar mit dem Gemeinderat der Kommunen. Wer mindestens 16 Jahre alt ist, und ein Mitglied der Kirchengemeinde ist, darf den Kirchengemeinderat wählen.

Die Seelsorgeeinheit des katholischen Pfarramts Eutingen sei für vier Gemeinden zuständig, so Teufel. Die Eutinger Gemeinde St. Stephanus habe zehn Kandidaten für zehn Sitze gefunden, die Gemeinde St. Nikolaus Göttelfingen drei für sechs Sitze. In Rohrdorf seien es fünf für sieben Sitze für die Gemeinde St. Georg und in Weitingen, Gemeinde St. Martinus, sechs für acht Sitze.

Teilweise engagieren sich alte Mitglieder des KGR weiter, erklärte die Pfarramtssekretärin. Doch diejenigen, die nicht weiter im Rat arbeiten möchten, werden verabschiedet.

In den Gemeinden, die mehr Sitze als Kandidaten haben, können Wähler selbst neue Kandidaten vorschlagen, so Teufel. Dazu schreiben sie den Namen einfach auf den Wahlzettel dazu. Je nach Prozentzahl der Stimmen werde der vorgeschlagene Kandidat gefragt, ob er die Wahl annehmen möchte. Stimmt er zu, sei er in den KGR gewählt. Wenn sich niemand findet, müssten Sitze unbesetzt bleiben.

Die Kirchengemeinderats- und Pastoralratswahl findet am 22. März 2020 statt, allerdings ausschließlich als Briefwahl. Die Wahllokale bleiben geschlossen. In Gemeinden mit allgemeiner Briefwahl haben die Wähler die Briefwahlunterlagen bereits erhalten. Abgabefrist für Wahlbriefe ist Sonntag, 22. März, 16 Uhr im Einwurfbriefkasten des jeweiligen Pfarramts.

Folgende Gemeindemitglieder stellen sich zur Wahl in den jeweiligen Kirchengemeinden:

  Weitingen, St. Martinus

Müller, Johannes

Schmitt, Maritha

Schäfer, Jutta

Teufel, Bärbel

Teufel, Matthias

Winkler, Rainer

  Eutingen, St. Stephanus

Eisenbrückner, Martina

Eppler, Gabriele

Faulhaber-Stützel , Dorothee

Gerster, Andreas

Hersacher, Barbara

Hersacher, Jonas

Kramer, Michael

Krespach, Matthias

Müller, Renate

Platz, Dennis

  Göttelfingen, St. Nikolaus

Eitelbuß, Melina

Wehle, Christina

Wolfersperger, Roswitha

  Rohrdorf, St. Georg

Bronner, Anita

Dieterich, Ulrike

Engelhard, Nicole

Molitor, Heike

Platz, Alfons