Hier könnte sich das Baugebiet Vollmaringer Weg anschließen. Darüber hat sich der Gemeinderat Eutingen nun beraten.Foto: Morlok Foto: Schwarzwälder Bote

Beschluss: "Vollmaringer Weg" war Thema in der Gemeinderatssitzung / Gemeinde benötigt dringend Wohnbauflächen

Der Eutinger Gemeinderat befasste sich bei seiner jüngsten Sitzung mit dem Abgrenzungsplan für das geplante Neubaugebiet "Vollmaringer Weg".

E utingen. Aufgrund erhöhter Nachfrage möchte die Gemeinde Eutingen neue Wohnbauflächen ausweisen. Dabei wird seit langer Zeit versucht, innerörtliche Freiflächen und Leerstände zu erwerben. Da sich dies jedoch als ein sehr langwieriger Prozess darstellt und die Gemeinde trotzdem dringend neue Wohnbauflächen benötigt, wird nun versucht Flächen am Siedlungsrand zur Wohnnutzung umzuwandeln. Dort wo heute noch blaue Kornblumen blühen, sollen schnellstmöglich die Bagger rollen.

Erklärtes Ziel ist es dabei, zum einen junge Bürger in der Gemeinde zu halten und zum anderen die Möglichkeit des Zuzugs zu bieten. Aufgrund der sich stetig verändernden Haushalts- und Altersstruktur der Bevölkerung wird der Bedarf an kleineren Wohnungen zunehmen, ist man sich sowohl von kommunaler als auch von planerischer Seite sicher. Deshalb erschließt man nun verstärkt Neubaugebiete.

Wer sich von den Räten umfänglich über den aktuellen Stand zum neuen Baugebiet, das sich vom oberen Teil des Vollmaringer Weges bis vor an die Straße nach Göttelfingen und dort hoch Richtung Bahnhaltepunkt erstreckt, informieren wollte, musste sich durch eine 108-seitige Vorlage quälen. Doch es ging auch einfacher. Man brauchte nur der Kurzfassung von Bürgermeister Armin Jöchle zuzuhören. Er fasste alle zentralen Daten, die tags zuvor im Bezirksbeirat ausführlich besprochen wurden, für die Räte zusammen. Hier die wichtigsten Informationen in Kürze:

Bereits am 12. November 2019 wurde in öffentlicher Sitzung das Verfahren für die Aufstellung des Bebauungsplanes eingeleitet. Seither laufen die Vorbereitungen für das Baugebiet "Vollmaringer Weg": "Insbesondere die Umlegungsverhandlungen laufen bereits seit geraumer Zeit."

Ähnlich wie beim Göttelfinger Baugebiet "Täle" fand im Hinblick auf die erste städtebauliche Konzeption hierzu im April 2019 ein Workshop statt, bei dem Bürger gebeten wurden, ihre Wünsche und Vorstellungen zu äußern und sich aktiv an der Planung zu beteiligen. Man sprach über 36 000 Quadratmeter Bauland, von denen etwa 12 000 Quadratmeter als reine überbaubare Fläche ausgewiesen werden.

Basis dieser Konzeption waren Eckdaten in Bezug auf die Straßenbreiten, Gehwege und öffentliche Stellplätze. Weiter beschäftigte man sich bei diesem Workshop mit der Bauweise der neuen Häuser. Die Zahl der Vollgeschosse, Höhe der Gebäude, Gebäudestellung, Wohnungen pro Bauplätze, Grundstückszufahrten, Garagenstandorte, Nebengebäude und Abstände zur öffentlichen Verkehrsfläche wurden erörtert. Ebenso die Gestaltung baulicher Anlagen (Dachformen, Dacheindeckungen, Dachaufbauten, Zulässigkeit von Photovoltaik, Fassadengestaltung). Auch die Gestaltung der Außenflächen bis hin zur Abfallentsorgung wurde vorbesprochen.

"Die Umlegungsverhandlungen gingen nach dem Workshop weiter und Verwaltung und Planer haben sich mit der im Workshop vorgelegten Konzeption immer wieder auseinandergesetzt", erklärte Jöchle hierzu, der ergänzend anfügte: "Neben dem Baugebiet ›Vollmaringer Weg‹ soll in naher Zukunft auch der Bebauungsplan ›Laiberin‹ geändert werden. Auf der bisherigen Bolzplatzfläche soll eine Teilfläche für eine mögliche Kindergartenerweiterung vorgehalten werden. Außerdem soll auf einer erschlossenen Grundstücksfläche durch den Bau von Mehrfamiliengebäuden dem zunehmenden Bedarf an Wohnungen Rechnung getragen werden."

Wie für das Baugebiet "Vollmaringer Weg" wurde auch für das Gebiet "Laiberin" ein Workshop durchgeführt. Dabei zeichnete sich ab, dass die Anwohner empfindlich auf die geplante verdichtete Bebauung reagieren und auch anmahnen, dass die vorhandene Spielplatzfläche mit der Erweiterung der Gebiete "Stützen" und "Vollmaringer Weg" sowie der geplanten Bebauung auf der Gemeinbedarfsfläche im Baugebiet "Laiberin" nicht mehr ausreichen.

Die Gemeindeverwaltung hat daher die bisherige Konzeption auch unter Berücksichtigung dieser Einwendungen überprüft und neue Varianten ausarbeiten lassen, die im Gemeinderat am 18. Februar beraten wurden. Außerdem wurden dem Gemeinderat die bis dahin ausgearbeitete textliche Festsetzungen zur Vorberatung vorgelegt.

Im Wesentlichen hielt man sich im Gremium an die in den Workshops ausgearbeitete Konzeption. Jedoch insbesondere in Bezug auf die Auslegung der öffentlichen Flächen mussten Abstriche gemacht werden. Gewünscht war, dass öffentliche Stellplätze auf der Straße ausgewiesen/markiert werden sollen. Dies wird nicht umgesetzt, da es rechtlich im Bebauungsplan nicht dargestellt beziehungsweise umgesetzt werden kann. Hier sollte erst dann, wenn das Gebiet bebaut ist, eine Regelung getroffen werden, so der Verwaltungsvorschlag. Ebenfalls nicht umgesetzt wird der Wunsch, bei Geschosswohnungsbau maximal sechs bis neun Wohnungen pro Gebäude vorzuschreiben. "Die Zahl der Wohnungen wird nicht eingeschränkt und die Stellplatzsatzung soll angewendet werden", so die Vorgabe aus dem Rathaus.

Auch die Anwohnerforderung, dass Flachdächer von Hauptgebäuden nicht als Terrasse genutzt werden dürfen, wurde negativ beschieden, da nicht nachvollziehbar ist, warum Terrassennutzung bei Garagen möglich sein soll, jedoch nicht beim Hauptgebäude. Auch der Wunsch, dass Dachaufbauten ohne Einschränkungen zulässig sein sollen, wird nicht umgesetzt. Grund dafür ist, dass zu unruhige Dachflächen entstehen könnten, was städtebaulich nicht erwünscht ist.

In Bezug auf die Billigung der Planunterlagen ergänzte Jöchle: "Der Gemeinderat regte in seiner Sitzung am 18. Februar 2020 an, die Erschließung so zu optimieren, dass zu einem späteren Zeitpunkt eine Anbindung des Gebiets zur Göttelfinger Straße möglich wird und die Verkehrsströme auch in diese Richtung gelenkt werden. Dies ist in der Gesamtkonzeption Eutingen-Nord in der Fassung vom 12. Mai 2020 dargestellt und wird dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben, ist jedoch nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens."

Letztendlich billigte der Gemeinderat den Abgrenzungsplan, den Lageplan-Vorentwurf mit einem großen Spielplatz, die planungsrechtlichen Festsetzungen, die örtlichen Bauvorschriften, die Begründungen, den Umweltbericht für den Teilbereich B (das gesamte Baufenster ist in die Bereiche A und B aufgeteilt) mit Bestandsplan über Biotope und Nutzungen sowie den artenschutzrechtlicher Fachbeitrag jeweils in der Fassung vom 8. Mai 2020.

Aus dem Gremium heraus ergaben sich noch folgende Fragen: Rat Siegfried Blum sagte, er hätte von Kinderpsychologen gehört, dass es in den Neubaugebieten wichtig wäre, Spielstraßen einzuführen. Er wollte deshalb wissen, ob es überhaupt möglich wäre, hier eine verkehrsberuhigte Zone zu schaffen. Bürgermeister Jöchle erklärte dazu, dass dies sowohl bei der Bürgerdiskussion als auch im Bezirksbeirat ein Punkt war, über den gesprochen wurde, aber in beiden Gruppen verworfen wurde. Ratskollege Anton Friedrich ergänzte, dass man ja den Vollmaringer Weg, als Fahrradweg habe, deshalb sei seiner Meinung nach der Bedarf einer Spielstraße nicht gegeben. "Aber beim anderen Baugebiet, auf der anderen Seite, ist das vielleicht ein Thema", glaubt er.

Gemeinderat Gerhard Schweizer wollte noch wissen, warum im Neubaugebiet "Täle" in Göttelfingen Zisternen vorgeschrieben sind und hier nicht. "In Göttelfingen ist kein Platz für Retentionsflächen, hier schon. Wir haben uns zudem für eine Oberflächenentwässerung entschieden, die durch das Baugebiet Stützen bereits zentral vorbereitet ist. Hier werden wir den Kanal anhängen. Deshalb kann man auf die Vorgabe, jeder muss eine Zisterne bauen, verzichten, denn, Retentionsbecken und Zisterne, das wäre doppelt gemoppelt", begründete Jöchle diese Vorgabe.

In einem weiteren Schritt stimmte der Rat der Anordnung zur Umlegung für das Neubaugebiet "Vollmaringer Weg" zu. Dies vor dem Hintergrund, dass die Grundstückseigentümer höchstwahrscheinlich ihre Grundstücke nicht auf privatrechtlicher Basis entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes selbst umgestalten und als Gemeingebrauchs- und Gemeinbedarfsflächen bereitstellen. Für die Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfes müssen jedoch die Grundstücke neu geordnet werden.

Die Umlegung wird vom ständigen Umlegungsausschuss durchgeführt, der auch an Stelle des Gemeinderats über die Umlegung entscheidet. Als beratende Sachverständige wurden Bauamtsleiter Wolfram Fischer und Vermessungsingenieur Georg Angres bestellt.