Viele Regeln, die auch das Leben in Deutschland beeinflussen werden im Europaparlament in Brüssel verabschiedet. Im Juni wird es neu gewählt. Aber wer darf eigentlich wählen?
„Fridays for Future“ will junge Menschen motivieren, zur Wahl zu gehen. Für die Europawahl im Juni will die Klimabewegung mobilisieren – gleiches gilt für die Landtagswahlen in Thüringen, Sachsen und Brandenburg im September. Dabei gehe es darum, eine möglichst hohe Wahlbeteiligung zu erreichen, sagte Klimaaktivistin Luisa Neubauer. Zugleich müssten die demokratischen Parteien auch ein wählbares Angebot für junge Menschen machen. Dabei wurde unter anderem auf eine „wachsende Popularität der rechtsradikalen und klimaleugnenden AfD unter jungen Menschen“ hingewiesen.
Die im Frühjahr startende Kampagne zur Europawahl werde von europaweiten Protesten unmittelbar vor den Wahlen begleitet, hieß es weiter: „Wir werden auch digitaler werden.“ Es gehe darum, deutlich zu machen, warum Repräsentation in den Parlamenten wichtig ist, sagte Neubauer. Eine Wahlempfehlung werde „Fridays for Future“ aber nicht abgegeben.
Voraussetzungen, um wählen zu dürfen
Ab welchem Alter darf man eigentlich wählen? Für die Europawahl gelten dabei spezielle Regeln. Zugelassen sind alle Menschen, die in der Europäischen Union (EU) leben, die mindestens 16 Jahre alt sind. In diesem Jahr wird das Alter erstmals von 18 auf 16 Jahren gesenkt. Eine weitere Voraussetzung: Wahlberechtigte müssen seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder einem der übrigen Mitgliedstaaten der EU einen Wohnsitz haben und in ein Wählerverzeichnis eingetragen sein.
Bei den Landtagswahlen gilt ein Mindestalter von 18 Jahren, man muss also Volljährig sein, um seine Stimme abgeben zu dürfen.
Das Mindestalter bei der Europawahl gilt so auch in Belgien, Malta und Österreich. Dort dürfen 16-Jährige wählen. In Griechenland muss man 17 Jahre, in den übrigen Mitgliedstaaten 18 Jahre alt sein.
Wer darf nicht wählen?
In Deutschland kann man auch vom Wahlrecht ausgeschlossen werden. Dies geschieht nur durch Richterspruch bei entsprechenden Tatbeständen. Dazu gehören:
- Landesverrat und Verrat von Staatsgeheimnissen
- Abgeordnetenbestechung
- Angriff gegen Organe und Vertreter ausländischer Staaten
- Sabotage an Verteidigungsmitteln
- Vorbereitung eines Angriffskriegs
Wer oder was wird gewählt?
Jeder Wähler und jede Wählerin hat bei der Europawahl nur eine Stimme. Mit dieser einen Stimme wählt man eine Partei oder eine politische Vereinigung. Man wählt keine Kandidaten, sondern eine sogenannte Wahlliste, die vorher von den Parteien auf Parteitagen festgelegt wurde. Auf Deutschland entfallen 96 Abgeordnete, die dann für die entsprechenden Parteien in das Europäische Parlament einziehen.
Bei der Sitzverteilung nach Ländern gilt das Prinzip der „degressiven Proportionalität“. Es bedeutet, dass die Bevölkerungen der kleineren Mitgliedstaaten relativ „besser“ im EU-Parlament vertreten sind als die Bevölkerungen der größeren Mitgliedstaaten. Etwas Ähnliches gibt es im deutschen Bundesrat, in dem auch die kleineren Bundesländer „relativ besser“ vertreten sind als die größeren Länder. Anders als bei Bundestagswahlen gibt es bei der Europawahl keine Wahlkreise.
Weitere Informationen zur Europawahl im September gibt es beispielsweise auf der Themenseite der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg.