Bootsmigranten sollen künftig direkt an den EU-Außengrenzen abgefangen werden. (Symbolbild) Foto: dpa/Francisco Seco

Bis Juni 2026 müssen die Mitgliedstaaten die Regeln der EU-Asylreform umsetzen. Die Bundesregierung hat dafür jetzt einen ersten Schritt gemacht.

Damit die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Deutschland fristgerecht umgesetzt werden kann, hat die Bundesregierung zwei dafür notwendige Gesetzesänderungen beschlossen. Das Bundesinnenministerium teilte am Mittwoch mit, laut Kabinettsbeschluss würden die rechtlichen Grundlagen für das EU-Reformpaket in Deutschland „eins zu eins umgesetzt“. 

 

Noch vor der EU-rechtlichen Umsetzungsfrist Mitte 2026 will Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) zudem die GEAS-Regelung für die sogenannten Außengrenzverfahren an deutschen Flughäfen zur Anwendung bringen. Für die Außengrenzverfahren, die Deutschland nur an Seehäfen und internationalen Flughäfen betreffen, ist wegen der notwendigen Unterbringungskapazitäten allerdings eine Abstimmung zwischen dem Bund und den Ländern notwendig. 

Festgelegt wurde in den nun beschlossenen Gesetzentwürfen den Angaben zufolge außerdem, dass in Fällen, in denen Deutschland beabsichtigt, Asylbewerber und anerkannte Flüchtlinge aus einem anderen europäischen Staat aufzunehmen, durch persönliche Anhörungen sichergestellt wird, dass Menschen, die eine Sicherheitsgefahr darstellen, erkannt und nicht übernommen werden. Bei Gefahren für Sicherheit und Ordnung soll es zudem keine Ausreisefrist geben, „sondern die schnellstmögliche Ausweisung und Rückführung erfolgen“.

Faeser: Signal an Europa

Mit dem Kabinettsbeschluss werde ein wichtiges Signal gesetzt in Europa, „dass Deutschland das neue Recht schnell und umfassend umsetzt“, sagte Faeser. Sie wolle sich auch auf europäischer Ebene weiter für eine zügige Umsetzung der Reform in allen Mitgliedstaaten einsetzen. 

Die von den EU-Staaten beschlossene GEAS-Reform gibt den Mitgliedstaaten für die Umsetzung eine Frist bis Juni 2026 - bis dahin gelten europaweit die bisherigen Regeln. Sie sehen unter anderem eine Verpflichtung zur Identitätskontrolle bei Ankommenden vor. Asylbewerber mit einer EU-weiten Schutzquote von unter 20 Prozent sollen ihr Verfahren an der EU-Außengrenze durchlaufen. 

In den ersten neun Monaten dieses Jahres haben nach Zahlen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) rund 179.000 Menschen erstmals in Deutschland einen Asylantrag gestellt.