Ein Kampfflugzeug vom Typ Eurofighter Typhoon der Luftwaffe fährt am Fliegerhorst Wittmundhafen über das Rollfeld. Auch bei uns sind die Jets immer wieder in der Luft zu sehen. Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa

Egal ob Eurofighter oder Tornado – immer wieder fliegen die Maschinen der Bundeswehr über der Region. So auch am Freitag. Doch wie tief dürfen die Kampfflugzeuge überhaupt über unseren Köpfen fliegen? Wir klären auf.

Lautes Donnern, ein Streifen am Himmel – immer wieder werden Jets der Bundeswehr über Wohnvierteln in Horb gesichtet. So auch am Freitag gegen 11 Uhr. Doch was hatten sie dort zu suchen und wie tief dürfen die Kampfmaschinen überhaupt fliegen? Unsere Redaktion erkundete sich.

 

Laut der Radardaten des Luftfahrtamts der Bundeswehr bewegten sich zwei Eurofighter des Taktischen Luftwaffengeschwaders 31 aus Nörvenich gegen 11.05 Uhr in südöstliche Richtung und um 11.09 Uhr in nordwestliche Richtung am südwestlichen Rand von Horb a. N.ckar vorbei, so ein Sprecher des Luftfahrtamtes der Bundeswehr. Die beiden Jets waren hierbei auf einem Übungsflug.

Diese Übungsflüge haben dabei, wie generell alle militärischen Flüge, keine bestimmte Streckenführung. Somit könne sich die Flugbewegung möglichst über dem gesamten Luftraum in Deutschland verteilen, wird unserer Redaktion erklärt.

In wenigen festgelegten Ausnahmen kann Mindesthöhe unterschritten werden

Und wie tief darf ein solcher Flug sein? In dem Testflug der beiden Eurofighter betrug die geringste Flughöhe 786 Fuß – das sind etwa 240 Meter über dem Grund, berichtet der Sprecher. Die Einzuhaltende Mindesthöhe für Kampfflugzeuge beträgt dabei normalerweise 1000 Fuß – etwa 300 Meter über dem Grund. Das bedeutet, dass die Jets bei ihrem Flug die Mindesthöhe unterschritten haben.

Das ist aber nicht ungewöhnlich. Nach einer vorherigen Anmeldung sei das möglich. „Diese für den militärischen Tiefflug geltende Mindesthöhe darf nach vorheriger Anmeldung in wenigen, aber unverzichtbaren, festgelegten Ausnahmen auf 500 Fuß – zirka 150 Meter – über Grund reduziert werden“, erklärt ein Sprecher des Luftfahrtamt der Bundeswehr.

Höhe über Großstädten anders

Eine weiter Ausnahme sei das Überfliegen von Städten mit mehr als 100 000 Einwohnern – bei der Horb mit 25 788 Einwohnern, laut der Website der Stadt Horb, weit darunter liegt. Hierbei beträgt die Mindesthöhe 2000 Fuß, was einer Höhe von etwa 600 Metern über dem Grund entspricht. „Selbstverständlich wird dabei versucht, bewohnte Gebiete nicht zu überfliegen. Aber die dicht besiedelte Bundesrepublik setzt diesem Vorhaben neben den gesetzlichen und flugbetrieblichen Regelungen enge Grenzen.“

Testflüge unausweichlich

Testflüge seien für die Erfüllung der Aufgaben der Luftstreitkräfte eine unverzichtbare Tätigkeit, um die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte und die sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen zu sichern, zeigt der Sprecher auf. „Zwar werden heute bereits große Teile der fliegerischen Ausbildung ressourcen- und umweltschonend unter Nutzung von Simulatoren durchgeführt; die Durchführung von Übungseinsätzen in einem realen Umfeld bleibt dennoch unumgänglich, um eine kontinuierliche Vorbereitung auf die Landes- und Bündnisverteidigung sowie auf internationale Einsätze zur Krisenbewältigung für die Streitkräfte sicherzustellen.“