Die Regierungen beider Basel sehen beim Lärmschutz am EuroAirport noch Luft nach oben.
Der EuroAirport vor den Toren Basels ist im Aufwind: Im vergangenen Jahr hat der binationale Flughafen so viele Fluggäste gezählt wie noch nie in seiner 80-jährigen Geschichte. Insgesamt 9,6 Millionen Passagiere (Vorjahr: 8,9 Millionen) nutzten den EAP – das entspricht einem Plus von acht Prozent, wie die Flughafenverantwortlichen jüngst mitteilten. Übertroffen wurde damit auch der Vor-Corona-Jahresrekord. Großanlässe wie der Eurovision Song Contest im Mai und die Turniere im Rahmen der Frauen-Fußballeuropameisterschaft haben zum Wachstum beigetragen.
Geringfügige Zunahme
Derweil nahmen die Flugbewegungen nur geringfügig zu, und zwar von 94 142 auf 94 506. Das bestätigt den Trend am EAP, wonach die Fluggesellschaften im Schnitt größere Flugzeugtypen einsetzen.
Nach wie vor beschäftigt das Thema Fluglärm Anwohner und Politik. Vor allem die Südlandungen sorgen in der Baselbieter Landratskommission für Diskussionen – allerdings auf Basis der Zahlen von 2024, die die Umweltschutz- und Energiekommission (UEK) des Landrats unter die Lupe genommen hatte.
Aus dem Zahlenwerk geht hervor, dass die Belastung insbesondere tagsüber zugenommen hat. Nachts von 22 Uhr bis Mitternacht zeigt sich ein differenziertes Bild: Insgesamt sank die Belastung seit der Einführung des Verbots geplanter Starts nach 23 Uhr zwar leicht, doch von 22 bis 23 Uhr wurden weiterhin Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte festgestellt. Die Regierungen beider Basel kommen deshalb zum Schluss, dass „voraussichtlich weitere Betriebseinschränkungen insbesondere zwischen 22 und 24 Uhr erforderlich sind“. Und weiter: „Um dies zu erreichen, haben sie ein Schreiben an das Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) gerichtet, das sich bei den französischen Flugverkehrsbehörden dafür einsetzen soll, dass die dafür notwendigen Verfahren eingeleitet werden“, heißt es im UEK-Bericht.
Höchste Priorität
Der Fluglärmschutz in den sensiblen Nachtstunden habe für die beiden Regierungen höchste Priorität. Das Verbot von geplanten Starts nach 23 Uhr sei dazu eine geeignete Maßnahme und insbesondere im Norden des Flughafens erfolgreich gewesen, wie es im Bericht weiter heißt.
Indes: Im Süden reichten die getroffenen Maßnahmen nicht aus, um den Fluglärm deutlich zu senken. So konnte an der Messstation in Bartenheim eine deutliche Verbesserung der Lärmsituation im Vergleich zum Jahr 2019 festgestellt werden. Südlich des Flughafens, gemessen an der Station in Allschwil, sei die Verbesserung gegenüber dem Referenzjahr 2019 bedeutend weniger deutlich, wie aus dem Bericht hervorgeht.
Weiterhin wird auch die hohe Zahl von Südlandungen kritisch beurteilt. Mit einem Anteil von rund zwölf Prozent lag die Quote im Betrachtungszeitraum erneut klar über den vorgesehenen Schwellenwerten von acht beziehungsweise zehn Prozent. Die beiden Regierungen nehmen die heutigen Verhältnisse bei den Südlandungen „insgesamt mit großer Unzufriedenheit zur Kenntnis“. Sie erwarten nun von Flughafen und BAZL Maßnahmen, damit die Grenzwerte in Zukunft eingehalten werden.
Keine Starts ab 23 Uhr
Ende vergangenen Jahres kamen die Mitglieder der Trinationalen Umweltkommission (TUK) des EuroAirports (EAP) zusammen, um insbesondere über die Weiterentwicklung des Lärmschutzes für die Flughafenanrainer wie auch den Maßnahmenplan gegen die PFAS-Belastung in der Saint-Louis Agglomération zu sprechen. Die in der Sitzung präsentierten Messergebnisse zeigten eine Abnahme der Fluglärmbelastung in der Nacht durch die Umsetzung des Erlasses vom 6. August 2021, insbesondere in der zweiten Nachtstunde von 23 Uhr bis Mitternacht.
Infolge der Maßnahmen, insbesondere einer deutlichen Differenzierung der Lärmgebühren nach Uhrzeit sowie des Dialogs mit den Fluggesellschaften, seien in den ersten neun Monaten dieses Jahres sichtbare Erfolge erzielt worden, unter anderem das Vorziehen von Flügen einzelner Fluggesellschaften auf die Zeit vor 22.45 Uhr, heißt es weiter.
Dies sei allen Beteiligten ein Ansporn, die Zielerreichung weiter voranzutreiben, sodass ab 23 Uhr keine Starts mehr erfolgen. Die Forderung aus den Reihen der Anrainerverbände, die Definition des Startverbots auf das Abheben von der Startbahn anstelle des Ablegens vom Gate abzuändern, bleibe bestehen, wie aus der Mitteilung hervorgeht.