Die Pflanzen- und Tierwelt in Schömberg wird in den kommenden Monaten genauer untersucht. Foto: Giacinto Carlucci

Im Auftrag der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg schauen sich Mitarbeiter die Flora und Fauna in Schömberg an. Was Bürger wissen müssen.

Die sogenannte FFH-Richtlinie verpflichtet die EU-Länder den Erhaltungszustand der Tier- und Pflanzenwelt zu dokumentieren und zu überwachen. In Deutschland geschieht das über ein Stichprobenmonitoring. Für den FFH-Bericht 2031 werden unter anderem Daten und Beobachtungen aus Schömberg genommen. Wir haben nachgehakt, was das für die Stauseestadt und die Bürger bedeutet.​

 

„In unserer Gemeinde werden im Zeitraum von März bis Ende November 2026 Erfassungen von Tieren und Pflanzen im Auftrag der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg durchgeführt“, informiert die Verwaltung die Bürger.

Mitarbeiter im Einsatz

Dabei werde die Gemeindefläche aber nicht flächendeckend untersucht. „Die Untersuchungen erfolgen auf wenigen Stichprobenflächen, überwiegend im Außenbereich unserer Gemeinde“, heißt es. Aber wieso überhaupt in Schömberg? Die Antwort gab uns auf Nachfrage die LUBW.

„Die Stadt Schömberg ist eine Kommune von mehreren, in denen Stichproben erhoben werden. Die Stichprobenflächen werden per Zufallsverfahren aus den im Land bekannten und geeigneten Vorkommen der jeweiligen Art gezogen. Sie werden in mehrjährigen Abständen erneut aufgesucht und jeweils nach derselben Methode untersucht“, schreibt die Sprecherin der Landesanstalt.

Laut den Informationen der LUBW werden im genannten Zeitraum zwei bis drei sogenannte Kartierende im Einsatz sein, „die an drei bis vier unterschiedlichen Tagen vor Ort sind“. Wann genau die Mitarbeiter unterwegs sind, kann die Sprecherin nicht sagen. „Der Zeitpunkt der Erhebungen richtet sich nach dem Entwicklungsstand der Arten oder Biotope und wird stark von den aktuellen Wetterbedingungen beeinflusst“, heißt es. Die Anzahl der eingesetzten Kartierenden werde nicht durch die LUBW, sondern die beauftragten Büros bestimmt.

Ergebnisse hochgerechnet

Ziel ist es dem Schreiben zufolge, langfristig die Qualität von Biotopen beziehungsweise Vorkommen und Bestandstrends von Tier- und Pflanzenarten zu erfassen. Die Ergebnisse werden auf Landes- und teils auch Bundesebene hochgerechnet, um Aussagen zur Entwicklung treffen zu können.

Die Personen sind laut LUBW „nur auf den konkreten Stichprobenflächen, also dort, wo die Arten konkret vorkommen, unterwegs. Diese machen nur einen kleinen Bruchteil der Gemarkung der Stadt Schömberg aus“.

Verwaltung und Landesanstalt informieren die Bürger, dass es den von der LUBW beauftragten Kartierenden gemäß des Naturschutzgesetzes grundsätzlich erlaubt ist, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten. Allerdings betrifft dies demnach ausschließlich offene Landschaften und Waldgebiet im Außenbereich. „Fest umzäunte Privatgärten werden ohne Zustimmung nicht betreten“, versichert die Sprecherin.

Keine größeren Eingriffe

Die Mitarbeiter können sich zudem ausweisen. Sie führen im Gelände eine Auftragsbescheinigung der LUBW mit sich. „Um die Aussagekraft des Monitorings zu gewährleisten, bleiben die Stichprobenflächen anonym. Eine Zuordnung der Ergebnisse zu Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern oder Bewirtschaftenden erfolgt nicht“, informiert die Pressesprecherin weiter.

Größere Eingriffe in die Natur kommen ebenfalls nicht vor: Die Landesanstalt schreibt: „Dauerhafte Markierungen werden nicht vorgenommen. Kameras werden nicht aufgestellt. Grundstücksbesitzende müssen nichts Besonderes beachten.“ Die EU-Kommission fasst, so ist es auf der Homepage der LUBW zu lesen, die Inhalte aller nationaler Berichte zu einem gemeinschaftlichen EU-Bericht zusammen und nimmt darin eine Bewertung des Erhaltungszustands der Arten- und Lebensraumtypen auf EU-Ebene vor.