Die Stadt plant auf der Badwiese in Ettenheimmünster den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 14 Wohneinheiten. Grafik: Stadt Ettenheim

Ettenheim - Das geplante Mehrfamilienhaus auf der Badwiese in Ettenheimmünster befindet sich teilweise in einem gesetzlich festgelegten Überschwemmungsgebiet. Als Ausgleichsmaßnahme soll nun die Böschung des Ettenbachs abgeflacht werden.

Das Vorhaben ist durch Bürgerentscheid und heftige Diskussionen hinlänglich bekannt: Die Stadt plant auf der sogenannten Badwiese an der Münstertalstraße in Ettenheimmünster den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 14 Wohneinheiten. Geplant ist ein dreigeschossiges Gebäude mit einem Walmdach und einer Dachneigung von 15 Grad. An der West-, Süd- und Ostseite sind einzelne kleine Balkone vorgesehen. Die Erschließung der einzelnen Wohnungen der beiden Obergeschosse erfolgt über einen Laubengang auf der Nordseite. Auf dem Grundstück sind zwanzig Stellplätze ausgewiesen. In der Nordostecke des Grundstücks ist ein Schuppengebäude mit gleicher Dachform für Fahrräder und Mülltonnen geplant.

Weil sich das Bauvorhaben teilweise in einem gesetzlich festgelegten Überschwemmungsgebiet befindet, dem ein 50-jähriges Hochwasser zugrunde gelegt ist, muss mit der Realisierung des Bauwerks eine Ausgleichsmaßnahme zum Hochwasserschutz einhergehen. Für den durch den Bau verloren gehenden Rückhalteraumumfang – errechnet sind 140 Kubikmeter Retentionsvolumen – wird ein Ausgleich auf demselben Grundstück durch die Abflachung der Böschung am Ettenbach geschaffen.

Hochwasserschutzmaßnahmen

Der Bauausschuss setzte sich in seiner Sitzung am Dienstag im Bürgersaal mit den Gegebenheiten, Planungen und Ausgleichsmaßnahmen auseinander.

Der Ausschuss stellte schließlich das Einvernehmen der Gemeinde her. Auf Anregung von FWV-Fraktionssprecher Thomas Dees allerdings vorbehaltlich der Zustimmung durch den Ortschaftsrat, der noch darüber zu befinden hat. Ob bestehende Nachbargrundstücke von Hochwasserschutzmaßnahmen auch betroffen seien, wollte FLE-Fraktionssprecherin Marion Fleig wissen. "Nachträgliche Auflagen können bei bestehenden Gebäuden nicht gemacht werden", so Rainer Gruninger von der Unteren Baurechtsbehörde. Es sei allerdings durchaus sinnvoll, sich einmal grundsätzliche Gedanken über Vorkehrmaßnahmen anzustellen, so Bürgermeister Bruno Metz. Mit dem Bau des Rückhaltebeckens Breitmatt habe die Stadt vor Jahren einen Schritt in diese Richtung zu tun. "Einen durchaus wirksamen", wie Ettenheimmünsters Ortsvorsteherin Rita Ohnemus anmerkte.

Rainer Gruninger betonte, dass das Genehmigungsverfahren für den Bau des Mehrfamilienhauses auf der Badwiese über das Landratsamt gelaufen sei. Eine Kommune könne sich derartige Baugenehmigungen nicht selbst erteilen.