Carina Kratt will Bürgermeisterin von Ettenheim werden. Foto: Jonas Conklin

Die 26-jährige Stadträtin bewirbt sich als neue Bürgermeisterin von Ettenheim. Schon seit der Grundschule hegt sie diesen Berufswunsch. Amtsinhaber Bruno Metz ist ihr Vorbild.

Für die Bürgermeisterwahl am 4. Oktober hat nun auch FWV-Stadträtin Carina Kratt den Hut in den Ring geworfen. Ihre Kandidatur verkündete sie in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am Dienstagabend. Es ist nach Stadtkämmerer Alexander Ruchti die zweite Bewerbung für die Nachfolge von Amtsinhaber Bruno Metz, der nach 32 Jahren nicht mehr antritt.

 

Die 26-Jährige, die in Lahr arbeitet, nimmt sich in der Mittagspause einige Zeit für ein persönliches Gespräch in unserer Redaktion. Sie ist in Ettenheim „im Grünen zwischen Kühen und Pferden“, wie sie erzählt. Ihre Heimat war einer der letzten Bauernhöfe der Stadt, die Fuchsmühle. Inzwischen lebt sie mit ihrem Partner im Ortsteil Wallburg.

Vater ist ebenfalls Mitglied des Gemeinderats

Dass sie einmal Bürgermeisterin werden möchte, ist in Ettenheim ein offenes Geheimnis. „Ich hege diesen Wunsch schon seit der Grundschule“, verrät Kratt. Als sie einst gefragt wurde, was sie später einmal werden möchte, habe sie zwar zunächst – wie viele Mädchen ihres Alters – „Reiterin“ geantwortet. Doch auch die Kommunalpolitik war in der Familie immer Thema – ihr Vater Wolfgang Kratt ist seit 2004 Mitglied des Gemeinderats. So entstand schließlich der ungewöhnliche Berufswunsch, auf dem sie ihren Werdegang aufbaute. Nach der Realschule besuchte sie das Wirtschaftsgymnasium, anschließend studierte sie an der „Bürgermeisterschmiede“, der Hochschule Kehl, Public Management.

„Ich wollte danach erst einmal Erfahrungen in einer Behörde sammeln“, erklärt sie ihre weiteren Schritte. Sie halte es für sinnvoll, den Verwaltungsapparat auch „von unten“ kennenzulernen. Seit 2023 ist sie in der Baurechtsbehörde der Stadt Lahr tätig. Die Kommunalpolitik von der anderen Seite kennt sie seit 2019. Damals – mit 19 Jahren – wurde sie erstmals in den Ettenheimer Gemeinderat gewählt – und 2024 von den Wählern bestätigt.

Kratt, die von 2022 bis 2023 Breisgauer Weinprinzessin war, ist in Ettenheim in vielen Vereinen engagiert. Allen voran ist sie Vorsitzende der Stadtkapelle, zudem in der Narrenzunft aktiv und noch bis dieses Jahr bei der KJG. Aber auch bei anderen Vereinen wie dem TV oder den Schützen ist sie immer wieder anzutreffen. Das Vereinsleben „ist mir auch für meine Kandidatur wichtig“, nennt sie ein erstes inhaltliches Thema. Sie sei in den Genuss einer reichhaltigen Vereinslandschaft gekommen. „In Ettenheim ist unglaublich viel los.“ Das wolle sie für die nächste Generation beibehalten. Sie habe schon Ideen, das Ehrenamt weiter zu stärken, möchte aber auch noch mit den Vereinen und Bürgern ins Gespräch kommen.

Viele Menschen haben sie angesprochen

Dafür bleibt noch mehr als vier Monate Zeit. Den Plan, ihre Kandidatur in der Sitzung am Dienstag bekanntzugeben, habe sie schon länger gehabt. Unabhängig davon, dass mit Kämmerer Alexander Ruchti bereits ein Bewerber seinen Hut in den Ring geworfen hat. „Die Leute haben mich oft darauf angesprochen und gefragt: ,Machst du es jetzt?’ Da wollte ich Klarheit schaffen.“

Um sich auf die Kandidatur vorzubereiten, habe sie an einem Seminar „mehr Frauen in Rathäusern“ teilgenommen. Dabei habe sie auch eng mit einer jungen Bürgermeisterin zusammengearbeitet, der sie viele Fragen habe stellen können. Tatsächlich wäre Kratt, so sie denn im Oktober gewählt wird, im Bürgermeistersprengel der Südlichen Ortenau die einzige Frau. Dennoch hat sie in einem Zeitungsinterview im Jahr 2022 mit Blick auf den Job als Rathauschefin einen Mann als Vorbild genannt: Bruno Metz. Das sieht sie auch heute noch so. Kratt schätzt besonders Metz’ „gutes menschliches Gespür“. „Aus Ettenheim ist etwas sehr Schönes geworden“, befindet sie weiter. „Davon ist vieles ihm zu verdanken.“

Wahl wird vorgezogen

Der Gemeinderat hat die Bürgermeisterwahl vom 11. auf den 4. Oktober vorgezogen. Grund ist die am Dienstag beschlossene Rückkehr zur alten Bekanntmachungssatzung. Da Bekanntmachungen nun wieder zwingend gedruckt im Wochenblatt veröffentlicht werden, kann eine Zwei-Wochen-Frist für eine Stichwahl nicht eingehalten werden. Drei Wochen nach dem geplanten Datum ist aber Allerheiligen und an diesem Feiertag darf nicht gewählt werden. Der erste Wahlgang wird also vorgezogen, damit die Stichwahl am 25. Oktober stattfinden kann.