Die Kleinen dürfen wieder in die Kindergärten gehen und dort spielen: Die städtischen Kindergärten Ettenheims haben am Montag den sogenannten Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen aufgenommen.Symbolfoto: Kästle Foto: Lahrer Zeitung

Corona-Pandemie: Städtische Kindergärten sind seit Montag im Regelbetrieb

Ettenheim (red/jg). Auch in Ettenheim befinden sich die Kindergärten seit dem heutigen Montag in einem sogenannten Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen. Damit ist eine Betreuung wie vor dem Lockdown wieder möglich, teilt die Stadt in einer Pressemitteilung mit.

Auch wenn die Sieben-Tages-Inzidenz im Ortenaukreis am Sonntag bei 34,6 und damit knapp unter der 35er-Marke lag, mahnen die neuen, hochansteckenden Mutationen des SARS-CoV-2-Erregers weiter zur Vorsicht, betont die Stadt. Deshalb bitte das Kultusministerium die Eltern darum, sorgsam abzuwägen, ob sie die Betreuung ihrer Kinder durch die Einrichtung in Anspruch nehmen wollen.

Personal wird engmaschig getestet

Selbstverständlich werden in den Kindergärten die Schutzhinweise des Landesgesundheitsamtes, des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales sowie der Unfallkasse Baden-Württemberg befolgt, erklärt die Stadt. Das Personal der Einrichtungen soll engmaschig getestet werden: Die Erzieherinnen und Erzieher, sowie das Personal an den Schulen können sich in Ettenheim zweimal pro Woche kostenlos einem Antigen-Test unterziehen. Die Testungen erfolgten in enger Kooperation mit den örtlichen Apotheken und niedergelassenen Ärzten. Teilweise komme das medizinische Fachpersonal direkt in die Einrichtung oder Termine könnten in den Apotheken oder der Praxis vereinbart werden, erklärt die Stadt.

Die bereits für den Februar erhobenen Elternbeiträge der städtischen Einrichtungen werden für den Zeitraum vom 1. bis 21. Februar 2021 erlassen und an die Eltern zurückerstattet. Von dem Erlass der Elternbeiträge sind die Familien ausgenommen, welche die Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen in Anspruch genommen haben. Diesen Familien werden die Elternbeiträge auf Grundlage der tatsächlichen Betreuungszeiten in Rechnung gestellt. Die Beiträge ab März werden wie üblich eingezogen.