Ein Hinweisschild zum Verbot von Alkoholkonsum ist neben einem Verbotsschild für Waffen am Hachmannplatz vor dem Hauptbahnhof in Hamburg zu sehen. Sollte es solche Verbotszonen auch im Schwarzwald-Baar-Kreis geben? Foto: dpa/Christian Charisius

Seit 2022 haben Kreispolizeibehörden die Macht: Sie können Waffen- und Messerverbotszonen einrichten. Attentate wie jüngst in Solingen befeuern entsprechende Diskussionen wieder – und auch im Schwarzwald-Baar-Kreis waren schon oft Waffen im Spiel.

Zwei Schwerverletzte nach Messerstecherei “ im Oktober 2016, „Messerstecherei in VS? Polizei sucht dringend Zeugen“ im August 2023, „ Verletzter bei Messerstecherei – war es eine Revanche? “ im November 2023, „ Messerstecherei auf Baugelände in Villingen “ im Oktober 2022 oder „ Unbekannter zückt Waffe und will auf Gastronomen schießen “ im Oktober 2021 – Schlagzeilen wie diese dürften dem Sicherheitsgefühl in der Region eher abträglich sein.

 

Doch könnten Waffen- und Messerverbotszonen es verbessern? Wie steht man im Landratsamt zur Möglichkeit, solche zu schaffen – und will man davon Gebrauch machen? Wir haben nachgehakt.

Wurden solche Zonen hier schon eingerichtet? Im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis als Kreispolizeibehörde wurde bislang hiervon nicht Gebrauch gemacht, betont Heike Frank, die Pressesprecherin des Landratsamtes. Und auch der städtische Pressesprecher Patrick Ganter sah ein solches Mittel für das Oberzentrum der Region zuletzt kritisch. Heimtückische Attentate könne man so nicht wirklich verhindern. Allerdings traf die Doppelstadt zuletzt beispielsweise bei der Langen Schwenninger Kulturnacht entsprechende Sicherheitsvorkehrungen und sprach für diesen Abend ein Verbot des Mitführens von Waffen und sonstigen gefährlichen Gegenständen aus – inklusive entsprechender Kontrollen.

Warum verzichtet man seitens der Kreisverwaltung? Die Notwendigkeit der Einrichtung einer Waffen- und Messerverbotszone mittels Erlass einer entsprechenden Rechtsverordnung basiere letztendlich darauf, ob innerhalb der Städte und Gemeinden im Landkreis besonders kriminalitätsbelastende Örtlichkeiten ausgemacht werden können oder bereits vorhanden sind, so Heike Frank, an denen aufgrund der Vielzahl der dort befindlichen Menschen eine erhöhte Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich dort die Gefahren, die von Waffen ausgehen, realisieren können. Üblicherweise seien solche Orte oder Veranstaltungen insbesondere den Städten und Gemeinden im Landkreis bekannt. Aber keine Stadt oder Gemeinde habe bislang an die hiesige Waffenbehörde des Landkreises solche besonderen Gefahrenbereiche herangetragen, „und es wurden hier auch bislang keine Ereignisse oder sonstigen Gründe bekannt, aufgrund welcher sich – weil die Voraussetzungen dafür zwingend vorliegen – die Notwendigkeit zum Erlass einer Rechtsverordnung ergeben hätte“.

Welche Einschränkungen gibt es ohnehin schon? Gemäß Paragraf 42 des Waffengesetzes ist das Führen von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen bislang ohnehin schon verboten. Nach dieser Vorschrift besteht für die Landesregierung auch die Ermächtigung zum Erlass entsprechender Rechtsverordnungen hinsichtlich des Führens von Waffen auf zum Beispiel öffentlichen Plätzen und Straßen soweit die Voraussetzungen dafür vorliegen. Diese Ermächtigung wurde im Oktober 2022 seitens des Innenministeriums per Verordnung auf die unteren Verwaltungsbehörden als Kreispolizeibehörden übertragen.

Konkrete Empfehlungen der Landespolizei zur Einrichtung solcher Zonen oder davon Abstand zu nehmen habe das hiesige Landratsamt als Kreispolizeibehörde bislang im übrigen nicht erhalten, so die Sprecherin des Landratsamtes im Schwarzwald-Baar-Kreis.

Wieviele Waffen sind im Landkreis aktuell registriert? Tausende. Konkret sind beim Landratsamt aktuell insgesamt 6561 Waffen notiert – davon seien 1756 direkt einzelnen Sportschützen zuzuordnen und bei 135 handele es sich um Vereinswaffen, die als solche registriert sind. Insgesamt gibt es darüber hinaus 3834 Waffen, die Jägern zugeordnet sind. 249 Waffen sind anderen „bewaffneten“ Bedürfnissen zuzuordnen, etwa Waffensachverständigen, Waffensammlern oder auch dem Bewachungsgewerbe. Für Waffen der Polizei sind die unteren Verwaltungsbehörden als Waffenbehörde nicht zuständig, daher kann hierzu keine Auswertung erfolgen.

Wieviele Waffen werden jährlich angemeldet, wieviele abgemeldet? Die Waffeneinträge der vergangenen Jahre im Schwarzwald-Baar-Kreis:

Jahr 2020: 417 Waffen

Jahr 2021: 365 Waffen

Jahr 2022: 430 Waffen

Jahr 2023: 512 Waffen

bis 31.08.2024: 259 Waffen

Waffenausträge:

Jahr 2020: 271 Waffen

Jahr 2021: 252 Waffen

Jahr 2022: 267 Waffen

Jahr 2023: 605 Waffen

bis 31.08.2024: 403 Waffen