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Neuregelung "Im Angel" in Locherhof / Zu wenig Stellplätze vorhanden

Die Stellplatzfrage im Wohngebiet "Im Angel" beschäftigte den Gemeinderat zum wiederholten Mal. Die gestiegene Anzahl von Fahrzeugen führt zu Problemen.

Eschbronn (lh). Künftig ist Wohnbaugebiet "Im Angel" im Ortsteil Locherhof der im Bebauungsplan ausgewiesenen Garage noch ein Carport je Grundstück zulässig. Beide müssen einen Abstand von fünf Meter zur Straße einhalten.

Die insgesamt enge Bebauung sowie die gestiegene Anzahl von Fahrzeugen je Haushalt führten zu erheblichen Problemen, so Bürgermeister Franz Moser. Garagen seien nicht mehr auf die heutigen Fahrzeugbreiten ausgerichtet, außerdem würden sie vermehrt als Abstellraum für Fahrräder und Gartengeräte genutzt. Garagenblocks könnten nur bedingt Abhilfe schaffen. Ein Eigentümer habe nun beantragt, neben der bestehenden Garage einen überdachten Stellplatz herzustellen. Hierfür könnte ihm eine Befreiung von den Bauvorschriften erteilt werden. Allerdings müsse die Kommune künftig damit rechnen, dass auch andere Grundstücksbesitzer für ihre Vorhaben Befreiungsanträge stellten und diese nach dem Gleichheitsgrundsatz beschieden werden müssten, gab Moser zu bedenken. Es würde ein Riegel entlang der Straße entstehen, der in Teilen jetzt schon vorhanden sei. Da jedoch nicht genügend Stellplätze vorhanden seien, würden vermehrt Autos am Straßenrand geparkt mit der Folge, dass Rettungsfahrzeuge es schwer hätten, durchzukommen.

Um die Verkehrssicherheit nicht zu beeinträchtigen, sollten die bisherigen Baufenster beibehalten werden. Neben einer Garage soll nur noch ein Carport zulässig sein, die jeweils einen Abstand von fünf Metern zum Fahrbahnrad einhalten müssen. Der Gemeinderat habe im Juli dieses Jahres beschlossen, die Grundstückseigentümer zu diesem Konzept der Kommune anzuhören, erinnert Moser.

Bürger nehmen Stellung

Daraufhin seien von zwei Bürgern Stellungnahmen eingegangen, schilderte der Bürgermeister. "Bürger A" vertritt die Ansicht, dass die Genehmigung von Carports im Angel überfällig ist. So könnte das Parken der Reihenhäuser gesichert werden.

An der unbefriedigenden Parksituation werde sich dadurch wenig ändern, da die Bewohner von Mehrfamilienhäusern zu wenige Parkmöglichkeiten fänden und jetzt schon gegenüber der Einfahrten der Reihenhäuser parken. "Bürger B" begrüßt jede zusätzlich geschaffene Parkmöglichkeit. Bei Carports sei ein Fünf-Meter-Abstand zum Fahrbahnrand nicht erforderlich, da hier keine Türen zu öffnen seien und mit dem Auto ohne Anhalten in den Carport ein- und ausgefahren werden könne. Da in den kommenden Jahren die Hausbesitzer "Im Angel" verstärkt wechseln und die Bewohner jünger würden, müsse mit einer Zunahme von parkenden Autos gerechnet werden. Er befürworte deshalb lockerere Bauvorgaben, so der Bürger in seinem Schreiben.

Einstimmig fällte der Gemeinderat schließlich den Grundsatzbeschluss, mittels einer Befreiung auf den nördlich gelegenen Grundstücken zur Garage noch den Bau eines Carports zuzulassen, der einen Abstand zum Fahrbahnrand von fünf Metern einhalten muss.

Weitere Garagen und Carports sind nicht erlaubt. Die Reihenfolge soll im Einzelfall nach städtebaulichen Erwägungen erfolgen.