In nordwestlicher Richtung können im Gebiet "Im Angel" in Locherhof zwei weitere Wohnhäuser gebaut werden. Foto: Herzog Foto: Schwarzwälder Bote

Satzungsbeschluss: Diskussion um Erweiterung "Im Angel" im Eschbronner Rat

Eschbronn-Locherhof (lh). Im Wohngebiet "Im Angel" ist jetzt der Bau von zwei weiteren Wohngebäuden möglich. Den erforderlichen Satzungsbeschluss des Bebauungsplans "Im Angel – Erweiterung" fasste der Eschbronner Gemeinderat in der Sitzung am Dienstag.

Nach Auskunft von Bürgermeister Franz Moser hat das Ratsgremium im Februar dieses Jahres beschlossen, für ein rund 3300 Quadratmeter großes Gebiet nordwestlich des bestehenden Wohngebiets einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufzustellen. Dadurch könnten kurzfristig zwei Grundstücke für Bauwillige angeboten werden, so Moser.

Bisher bewirtschaftete Rinderweide

Wie Planer André Leopold vom Rottweiler Ingenieur- und Planungsbüro (RIP) erläuterte, handle es sich beim Plangebiet um eine derzeit intensiv bewirtschaftete und gedüngte Grünfläche als Rinderweide. Ein Teil davon diene als Lagerfläche für Brennholz. Während der Offenlegung in der Zeit von 18. März bis 23. April seien keine Anregungen von Bürgern eingegangen, jedoch Stellungnahmen von Behörden.

So weise das Landratsamt Rottweil auf ein geschütztes Biotop im Bereich "Pfaffenwiesen" hin. Dieses werde durch ein Leitungsrecht tangiert. Vorgesehen sei, das Biotop in Gänze zu erhalten. Sofern dennoch ein Eingriff erfolge, müsse dies vom Verursacher mit der Unteren Naturschutzbehörde abgesprochen und von dieser genehmigt werden.

Des Weiteren fordere die Straßenbaubehörde einen Gehweg. Hinsichtlich der überschaubaren Ausweisung von zwei Baugrundstücken sei hier täglich mit nur wenigen Fahrzeugbewegungen zu rechnen. Dies rechtfertige keinen separaten Fußweg, wodurch wieder mehr Fläche verbraucht würde, argumentierte der Planer.

Der Hinweis der Raumordnungsbehörde beim Regierungspräsidium Freiburg, wonach das Plangebiet von der Darstellung im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) abweiche, werde zur Kenntnis genommen. Bei der nächsten anstehenden FNP-Änderung werde dies nachgeholt.

Vom Bauvorhaben seien zwei junge Bäume betroffen, für die eine Ersatzpflanzung geschaffen werden müsse. Beim Hinweis Leopolds, das anfallende Niederschlagswasser werde in einen naheliegenden Graben als Vorflut abgeleitet, meldete Gemeinderat Ulrich Lägeler Bedenken an. Bei Starkregen werde dieser Graben häufig überflutet, wusste der Rat. Auf den Bebauungsplan, erläuterte der Planer, habe dies keinen entscheidenden Einfluss.

Das Landratsamt behalte es sich in jüngster Zeit aufgrund von zunehmenden Starkregenereignissen immer öfters vor, dem Bauantragsteller den Bau einer Zisterne oder Retentionsmulde verpflichtend aufzuerlegen. Für Letzteres könne es sogar Ökopunkte geben, schilderte Leopold.

Der Satzungsbeschluss erfolgte einstimmig.