Die beiden Verankerungen des Klettergerüsts (im Vordergrund) sind noch zu sehen. Das Gerät selbst wurde von der Polizei inzwischen als Beweismittel sichergestellt. Foto: Böhler

Klettergerüst als Beweismittel sichergestellt. Sachverständiger klärt Frage nach Verantwortung. Mit Video

Eschbronn-Mariazell - Der Unfall mit einem Klettergerüst am Sportheim in Mariazell könnte für den Sportverein fatale Folgen haben. Denn der Verein ist für den Zustand des Spielgeräts verantwortlich. Das haben die Ermittlungen der Beamten des Schramberger Polizeireviers ergeben.

Das Klettergerüst sei augenscheinlich von Vereinsmitgliedern in Eigenleistung errichtet worden, bestätigte ein Sprecher des Polizeipräsidiums Tuttlingen auf Nachfrage unserer Zeitung. Das zerstörte Gerüst sei inzwischen nicht mehr an Ort und Stelle, sondern sei als Beweismittel sichergestellt worden, sagte er weiter.

Das Gerüst war nach Angaben der Polizei oberhalb der Verankerung durchgefault und schließlich am Mittwochabend umgestürzt, wobei es einen Sechsjährigen aus einem Schramberger Ortsteil traf.

Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen den TÜV beauftragt, zu untersuchen, wie das Unglück passieren konnte, und ob es bei angemessener Sorgfalt bei der Überprüfung der Standsicherheit hätte vermieden werden können. Im Klartext: Der Sachverständige muss entscheiden, ob der Unfall ein unvorhersehbares Unglück war, oder ob ein Versäumnis seitens des Vereins vorliegt. Dies wird, wie die Polizei versichert, zeitnah geschehen.

Fahrlässige Körperverletzung verschuldet?

Das Ergebnis hat durchaus juristische Konsequenzen, denn der Verdacht auf fahrlässige Körperverletzung steht im Raum. Sollte der Sachverständige in seinem Gutachten im schlimmsten Fall zu dem Ergebnis kommen, dass sich dieser Verdacht erhärtet, wird die Polizei der Staatsanwaltschaft, die ebenfalls das Gutachten erhält, eine Anzeige vorlegen.

Der Sprecher des Präsidiums erläutert weiter: Sollte der Verein die Aufsicht über das Klettergerät nicht per Satzung beispielsweise an einen Platzwart delegiert haben, liegt die Verantwortung beim Vereinsvorsitzenden.

Dieser hatte am Donnerstag gegenüber unserer Zeitung eine Kommentierung des Vorfalls abgelehnt, wohl auch, um die weiteren Ermittlungen der Polizei abzuwarten – was übrigens sein gutes Recht ist, denn noch ist nichts entschieden.

Verletzungen weniger schwer als angenommen

Der Junge, den das Gerüst unter sich begrub, ist laut Polizei glimpflich davongekommen. Die Verletzungen sind wohl nicht so schwerwiegend, wie zunächst angenommen. Eventuell kann er bereits am Wochenende aus der Tübinger Klinik entlassen werden.

Für Irritationen hatten am Donnerstag Nachrichten gesorgt, dass das Schwarzwald-Baar-Klinikum in Villingen den verletzten Jungen nicht aufnehmen konnte. Dies hat dieses inzwischen bestätigt. Das Klinikum habe zwei Schockräume und die seien am Mittwochabend beide belegt gewesen, erklärt Geschäftsführer Matthias Geiser. Das Verfahren im Rahmen der Traumaversorgung sehe vor, dass ein Patient in einem solchen Fall zum nächstmöglichen Traumazentrum mit Kapazitäten gebracht werde. Das sei in jenem Moment die beste Option für den Sechsjährigen gewesen. Mit einer überfüllten Notaufnahme habe das Ganze indes nichts zu tun gehabt. Aus diesem Grund wurde das Opfer mit einem Hubschrauber nach Tübingen geflogen. Allerdings hatte es einige Zeit gedauert, bis das Fluggerät in Mariazell vor Ort war.