Westlich der Moosgasse (links) soll eine Reihe Mehrfamilienhäuser im Geschosswohnungsbau entstehen. Foto: Herzog

Gemeinderat: Beim Bebauungsplan "Mühlbach" auch Geschossbau möglich

Eschbronn-Mariazell (lh). Der Bebauungsplan "Mühlbach" wird in seinem Entwurf ergänzt, wodurch nochmals eine Offenlage erforderlich wird. Auch soll geprüft werden, ob die Installation von Solar- und Photovoltaikanlagen rechtlich verpflichtend möglich sind.

In der jüngsten Sitzung des Gemeinderats erinnerte Bürgermeister Franz Moser an den Aufstellungsbeschluss im November 2019 im beschleunigten Verfahren sowie an die einen Monat später erfolgte Ergänzung um Flächen westlich der Moosgasse, in der Geschosswohnungsbau ermöglicht werden soll. Ebenso wurden einzelne Grundstücke in der zweiten Reihe des Küferwegs Richtung Hauptstraße wegen Hochwassergefahr zurückgenommen.

Aktuell lagen nun die Ergebnisse von Stellungnahmen der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange aus der ersten Offenlegung vor. "Das Umwelt- und Wasserwirtschaftsamt fordert eine Trennkanalisation und untersagt uns, Oberflächenwasser direkt in den Mühlbach zu leiten. Die Landratsamtsbehörde gibt sich jedoch damit zufrieden, wenn auf den Grundstücken westlich der Moosgasse das anfallende Regenwasser in Retentionszisternen mit einem Volumen von zwei Kubikmeter je 100 Quadratmeter überbauter und versiegelter Fläche gesammelt wird", übermittelte der Bürgermeister aus der Stellungnahme.

Für die Bebauung in der zweiten Reihe des Küferwegs und östlich der Moosgasse brauche es ein Retentionsbecken. Allerdings stelle sich dies aufgrund der vorhandenen Höhenlage problematisch dar.

Während sich eine Bebauung westlich der Moosgasse schon konkret abzeichne, sei in den verbleibenden Bereichen eine Bauabsicht noch nicht zu erkennen. Insofern sehe die Verwaltung keine Veranlassung, in Erhebungen und Gutachten zur Klärung der Frage der Retention jetzt schon zu investieren. In der Planung soll die Retentionsmulde lediglich berücksichtigt werden, die dann bei einer konkret anstehenden Bebauung umgesetzt werde, empfahl Moser.

Ein Anlieger-Ehepaar bezeichne ein auf ihrem Grundstück vorgesehenes Leitungsrecht als unverhältnismäßig und nicht erforderlich, da bereits ein Geh- und Wegerecht für das Anwesen Moosgasse 25 und ein Leitungsrecht für das Anwesen Moosgasse 12 bestehe. Aus Sicht der Verwaltung müsse auf das Leitungsrecht beharrt werden.

In der Moosgasse sei bei der bestehenden Bebauung eine ungeordnete Entwässerung mit teils sehr alten Leitungen vorhanden und irgendwann müsse der Kanal erneuert werden, argumentierte der Bürgermeister. Die Stellungnahme des Umweltamts erfordere zudem eine Ergänzung des Bebauungsplanentwurfs und damit eine erneute, allerdings verkürzte, Offenlegung.

Dies nehme er zum Anlass, über die im bisherigen Entwurf der örtlichen Bauvorschriften zugelassenen Dachformen und Dachneigungen nachzudenken. Er schlage eine Umformulierung vor. Diese könnte lauten: "Dachformen und Dachneigungen sind freibleibend und der Einbau von Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern und in Wandflächen wird dringend empfohlen."

Rat Holger Broghammer zeigte sich wenig begeistert, dass PV-Anlagen im Garten aufgestellt werden dürfen. Christoph Meyer-Sander ging der Ausdruck "dringend empfohlen" bei PV- und Solaranlagen nicht weit genug. Es müsse verpflichtend sein, drängte das Ratsmitglied auf Änderung. Der Bürgermeister räumte ein, dies hinsichtlich der Rechtssicherheit noch abklären zu müssen.

Rainer Scheck warb dafür, für den Geschosswohnungsbau dreistöckig statt bisher zweistöckig vorzuschreiben, um die Zahl der Wohneinheiten zu erhöhen. Planer Wilfried Baiker verwies darauf, dass man sich bei der Anzahl der Vollgeschosse am Bestand orientiert habe. Dreigeschossig plus Dachgeschoss halte er in der Höhe für bedenklich.

Der geänderte Entwurf und die erneute Offenlage sollen in der nächsten Ratssitzung am 14. September beschlossen werden.